Bebautes Unland gekauft. Muss jetzt alles weg?

6 Antworten

Es ist wichtig zu wissen was der amtliche aktuelle Flaechennutzungsplan definiert und was fuer Planungen seitens der Behoerde bestehen. Falls es sich um Schwarzbauten handelt KANN ein Rueckbau behoetdlicherseits gefordert werden. Wenn es "aussenlegend" (ausserhalb des Siedlungsraumes) liegt KANN eine Umwidmung zu gunsten von Landschaftspflege und Naturschutz eine Nutzungsaenderung behoerdlich angeordnet werden.

Ich wuerde mich mit den Nachbarn austauschen, und erfahren wollen ob diese behoerdlicherseits schon benachrichtigt worden sind und falls ja den Inhalt erfragen wollen. Gemeinsam als Gruppe koennt ihr dann staerker eure Anliegen auf Erhalt / Ausgleichsmassnahmen vorbringen. Auch eine schriftlich bestaetigte Duldung des Istzustandes und weitere gebaeudliche Anbauten zu untersagen sind moeglich, bis hin zu einer Aufwertung und Amnestierung, die dann den Grund baureif beurteilt. Auch ein Grundstueckstausch (viele Gemeinden haben eine "Liegenschaftsbank" kann in Erwaegung gezogen werden ...

Es kann deshalb sein, dass "Spekulanten" versuchen euere liebgewonnene Grundstuecke erwerben wollen und den zu erwarteten Gewinn einstreichen wollen -> ihren Kaufwillen durch "Sabotage" bekraeftigen (die gegenwaertigen Nutzer vorher vertreiben wollen)

Falls nichts dergleichen in der "Kleingartenanlage" vorliegt wuerde ich mir keine Sorgen machen. In wie weit ein Drohnenherflug zu dulden ist / gesetzeskonform ist kann unabhaengig davon bei Polizei, gemeindlichen Ordnungsamt, Kreisbehoerde abgeklaert werden, ggf. Massnahmen dagegen eingeleitet werden

Mit den Mitarbeitern des Bauamtes haben wir keine guten Erfahrungen gemacht. Auf 10 Fragen bekommt man gefühlt 12 verschiedene Antworten, jeder weiß es ganz genau und eigentlich doch nicht. Hinterher will niemand der Mitarbeiter etwas gesagt haben. Da muss man höllisch aufpassen und möglichst alles schriftlich machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich würde beim Amt anrufen und nachfragen. Es müsste für ein solches Vorhaben ja gesetzliche Regelungen geben und eine schriftliche Anordnung.

Lasst euch nicht verrückt machen. Hier beruht alles auf Hörensagen, jemand hat was gehört, was der andere gesagt hat......

Nee, bleibt ruhig. Ich würde auch nicht beim Amt nachfragen, ihr weckt nur schlafende Hunde.

Ich würde an eurer Stelle aber gegen die Drohnenbesitzer vorgehen, die unerlaubt euer Grundstück überfliegen lassen. Ganz gewiss war das nicht von Amts wegen. Vielleicht war das einer der neidischen Nachbarn?

Genießt weiterhin euer Grundstück und schert euch nicht um das Gequatsche ringsherum. Wenn seitens des Amtes Veränderungen eintreten, werdet ihr das schriftlich erfahren. Aber im Moment ist dem nicht so.


Mello9107 
Fragesteller
 22.02.2024, 08:47

Danke für die ermutigenden Worte:)

Ich hatte auch nicht erwähnt, dass zuvor für ca. 2 Jahre ein Mieter mal drinnen war, der nichts gepflegt hat und viel mutwillig zerstört hat. Der ist rausgeflogen dann deswegen. Er stand nun bei uns auch schon einfach neulich im Garten und hat sich umgeschaut und war nicht happy. Er ist auch jeden Tag da am Zaun

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Mello9107 
Fragesteller
 22.02.2024, 09:30
@Rheinflip

Wir haben ihn gekauft, leider auch für keine unbedeutende Summe. Deshalb die Aufregung nun..

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Mello9107 
Fragesteller
 22.02.2024, 10:00
@Rheinflip

Ja genau. Der hatte ihn ca. 2 Jahre gemietet und davor haben die Eigentümer ihn selbst genutzt für lange Zeit

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femblade  22.02.2024, 08:51

Warum sollten mit einer Nachfrage "schlafende Hunde" geweckt werden? Entweder es ist etwas in Planung oder eben nicht. Als wenn alle beim Amt nur darauf warten, auf irgendwelche Ideen gebracht zu werden und diese dann zu realisieren. Da denke ich eher, dass sie lieber einem ängstlichen Bürger die Bedenken nehmen und so hat man dann auch Gewissheit. Sicherlich ist es nur Neid, aber wenn man Bedenken hat, möchte man diese gern aus dem Weg geräumt haben (auch wenn man eigentlich weiß, dass nichts dran ist)

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BerndBauer3  22.02.2024, 16:11

Genau, keine schlafenden Hunde wecken. Ändern kann man sowieso nichts.

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Habt ihr da ein Stück Land käuflich erworben oder habt ihr einen Garten in einer Kleingartenkolonie gepachtet ? Das ist ganz unklar.

Wenn es sich bei eurem Gartenhaus um einen Schwarzbau handelt, müsstet ihr das tatsächlich abreißen, auch wenn das schon 40 Jahre da steht. Es kommt drauf an welchen Status eure Kolonie hat, ob das eine offizielle Kleingarten Anlage ist oder eine Ansammlung von Schwarzbauten im Naturschutzgebiet. Die Anzahl und Größe der Schuppen und Bauten ist nach Kleingartenverordnung klar reglementiert.

Eine Anfrage beim Amt könnte Rechtssicherheit schaffen, es könnten allerdings auch schlafende Hunde geweckt werden. Daher würde ich mich erstmal schlau machen welcher Rechtsstatus überhaupt bei euch besteht und wie das Gebiet überhaupt genutzt werden darf


Mello9107 
Fragesteller
 22.02.2024, 10:00

Käuflich erworben. Mit einer Hütte im Kaufvertrag beim Notar

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