Uns stellt sich aktuell die frage, ob es überhaupt einen Anspruch auf Bafög oder Bürgergeld besteht.
Zur Situation:
Meine Freundin 22 Jahre alt, möchte in eine eigene Wohnung ziehen.
Sie hat einen 4 Jährigen Sohn.
Sie geht in eine Abendreal Schule und holt dort im 3.Semester ihren Schulabschluss nach.
Sie hat über den Freundeskreis, eine geeignete Wohnung gefunden.
Sie kann die Wohnung zum 1.10.2024 haben.
Wir haben eine Angemessenheitbescheinigung von dem zuständigen Jobcenter erhalten.
Wir waren dort und uns wurde gesagt sie müsste Bafög beantragen.
Die Eltern von ihr haben ein Brutto einkommen, von mehr als 100.000€ Jährlich.
Sollte das Bafög Amt sagen, dass die Eltern den Lebensunterhalt zahlen müssen.
Sie selber hat einkommen, jedoch nur Unterhaltsvorschuss und Kindergeld für Sie und ihren Sohn.
Hat sie dann noch Anspruch auf die Wohnung und das zuständige Jobcenter übernimmt dies, da sie Schülerinn ist und alleinerziehende Mutter?
Oder müssen die Eltern auch die Wohnung zahlen?
Falls hier die Frage kommt, wieso sie überhaupt auszieht.
In ihrem Elternhaus ist es nicht mehr zumutbar, für sie und den kleinen zu Wohnen sodass ein Auszug unumgänglich ist.