BAföG Amt übernimmt aufgrund von technischen Gründen nicht die neuen Regelungen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es steht da ja, dass du demnächst einen Bescheid bekommst über das Geld, dass dir im Bewilligungszeitraum zusteht, notfalls auch mit Rückwirkung. Alles andere wäre rechtswidrig.

Falls dir in der Zwischenzeit schon der geringere Betrag ausgezahlt wurde, bekommst du die Differenz natürlich nachgezahlt. Es kann auch sein, dass du gleich den richtigen Betrag ausgezahlt bekommst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4./5. Semester

locoflw89534 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 17:20

danke sehr !