Bafög und Werkstudent?

1 Antwort

Solange Du die Grenze für Erwerbseinkommen für einen Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten nicht übersteigst, hat das auch keine Auswirkung auf die Höhe deines Bafög - Anspruchs.

Dann teile das so dem Bafög - Amt mit oder besser noch lege zur Mitteilung eine Kopie des Arbeitsvertrags bei, dann sehen sie ja das er befristet ist.

Wenn Du dann auf Minijob umstellst, dann machst Du das auch so, eine Kopie des Arbeitsvertrags ans Bafög - Amt senden, im Endeffekt wird es nach Ende des Bewilligungszeitraums eh noch einmal geprüft, musst dann entsprechende Nachweise über dein Einkommen in Kopie einreichen.