Zählt Bürgergeld als konkurrierende Leistung bei BAföG-Antrag?

3 Antworten

Gib es im Antrag an und schreibe dazu noch eine kurze Erklärung auf ein Blatt Papier, dass die Leistungen dann eingestellt werden, aber das sollte das Bafög - Amt eigentlich wissen.

Eine Ausnahme gäbe es dann, würdest Du z.B.noch unter 25 sein und bei den bedürftigen Eltern im Haushalt leben.

Dann würdest Du unter 25 Jahren solange zur BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören, solange Du deinen Bedarf nach dem SGB - ll nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Die Eltern hätten dann auch bei einem Studium und Bafög - noch Anspruch auf eine Aufstockung vom Jobcenter für dich, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest.

Ein möglicher Bafög - Anspruch ist natürlich vorrangig zu prüfen und würde dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Ja musst du eintragen. Bafög ist aber vorrangig fällig, d.h. das Bürgergeld entfällt dann (aber dokumentieren musst du es halt)

Dein Bürgergeld wird eingestellt, sobald du Bafög bekommst.

Melde das dem Jobcenter, ab wann und wann der Antrag gestellt wurde, dann geht es nahtlos.