Fahrfehler; droht eine Anzeige?

Hallo, ich bin Fahranfänger und fahre seit knapp einem Jahr Auto. Gestern fuhr ich mit ein paar Freunden zum Badesee und da wir recht spät dran waren hatte ich es eilig. Auf dem Stadtring (einer Schnellstraße wo man 100 kmh fahren darf) gibt es teilweise 2 Spuren für eine Richtung. Auf der rechten Spur fuhren alle etwa 90-95 kmh. Ich fuhr auf der linken spur mit etwa 105kmh und überholte die Fahrzeuge rechts neben mir. Dann sah ich dass in ein paar hundert Metern die Überholspur endete und die Spuren zusammen geführt wurden. Wenige Zig meter vor mir fuhr auf der rechten Spur ein Golf GTI. Ich dachte mir, dass ich diesen noch überholen könnte, bevor die Spur endete. Dies war auch richtig eingeschätzt, denn ich schaffte es noch und setzte mich vor den Golf GTI. Jedoch war (was ich vorher nicht gesehen hatte) ab Ende der Überholspur ein Geschwindigkeitslimit von 70 kmh gesetzt. Dies sah ich in dem Moment als ich wieder einscherte, also bremste ich am dem Moment wo ich vor dem Golf GTI war recht stark ab (bei weiten keine Vollbremsung - aber auch keine entspannte Bremsung). Dies war natürlich, da der Fahrer hinter mir schnell reagieren und ebenfalls stärker bremsen musste eine dumme Idee. (glaubt mir ich schäme mir sehr für diesen Fehler.) Danach hingen wir beide (ich und der Golf GTI fahrer) hintereinander im Stau fest. Ich habe ihn im Rückspiegel beobachtet und gesehen, dass er (verständlicherweise) extrem angepisst war (er hat Grimassen gezogen etc). Denk ihr ich muss mit einer Anzeige wegen Nötigung o.Ä. rechnen? Und wenn ja würde er recht bekommen? Denn ansich habe ich mich ja nur an die Verkehrsregeln gehalten. Ich mache mir wirklich Sorgen um meinen Führerschein (bin noch in der Probezeit). Ich bitte um konstruktive Antworten. Vielen Lieben Dank :) euer WaldBaumFuchs

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Kann unberechtigtes Parken auf Privatparkplatz angezeigt werden?

Hallo :)

Ich wohne in einem Block, der noch einen Hinterhof mit einigen Parkplätzen hat. Diese Parkplätze gehören den Anwohnern, bzw zu bestimmten Wohnungen gehört ein Parkplatz.

Nun hat mich heute eine Bekannte besucht, offensichtlich war sie mit ihrem Moped da. Jedenfalls hat sie das Schild übersehen und auf einem solchen Parkplatz geparkt. Während sie bei mir war, kam der Besitzer mit seinem Auto wieder. Als sie runter ging, war ihr Moped mit einem fahrradschloss angeschlossen. Da nichts weiter zu sehen war, hat sie das daraufhin dokumentiert und fotografiert und ihren Vater angerufen. Gerade als dieser kam, kam auch der Besitzer. Er hatte wohl eigentlich einen Zettel hinterlassen, dieser muss wohl runter gefallen sein. Meine Bekannte hatte sich wohl entschuldigt, aber das habe er wohl nicht hören wollen. Genauso wenig wollte er das Moped abschließen. Daraufhin holte der Vater einen Bolzenschneider und sagte, er würde das schloss durchtrennen, wenn er es nicht abschließen würde. Der Besitzer weigerte sich weiterhin und deshalb wurd das Schloss aufgebrochen. Nun will der Besitzer Schadensersatz für das Fahrradschloss.

Wie ist hier die rechtliche Grundlage? Er hatte auch was von verklagen erwähnt? Kann man für das widerrechtliche Parken angezeigt werden? Weil eigentlich ist es ja auch nicht erlaubt, das Moped anzuschließen.

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