Würdet ihr Person X es glauben, dass sie sich fehlerhaft / irrtümlich bei ihrem ersten Rechtfertigungsversuch "Das hast du mir selbst mitgeteilt" erinnert hat, wenn sie nach einer Richtigstellung ("Das stimmt nicht") zunächst behauptet, sich nicht mehr genau zu erinnern, wann was gesagt wurde, es daraufhin nochmal richtiggestellt wurde ("Das habe ich nirgends im Chat gesagt") und Person X erst dann eine Nachricht im Chat von vor einigen Wochen zur erneuten Rechtfertigung einbringt?
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