Wie hoch stehen die Chancen das der D Führerschein nicht verlängert wird bei einer Straftat?

Vor ca. 1 Jahr hatte ich ein Problem mit der GEZ. Ich hatte denen eine unfreundliche E-Mail geschrieben und die haben mich anschließend angezeigt.

Der Polizei habe ich die Wahrheit gesagt, das ich es unverschämt finde von der GEZ Erpresst zu werden und das ich denen ihr Schrott nicht möchte etc... Ich habe sie auch noch beleidigt und gedroht das sie meine Daten löschen sollen... Am Ende musste ich 500 Euro Strafe zahlen. Das entschied die Staatsanwaltschaft Freiburg. Ich bekam eine Anzeige wegen Störung öffentlichen Friends und Nötigung.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ist bekannt dafür das die sehr streng sind im Gegensatz zu anderen Bundesländern. Die müssen was beweisen und geben stets die höchste Strafe. Ich habe mich damals schon gewundert warum jedes Wort unter die Lupe genommen wurde, obwohl es eigentlich nur Beleidigung war. Alles andere war weit entfernt und für mich unlogisch. Aber daran kann man nichts mehr ändern und ist auch nicht die Frage.

Nun musste ich meinen D Führerschein verlängern und es stellte sich heraus daß die erst Akten prüfen müssen. Sie wissen nicht ob der Führerschein verlängert werden kann. Die Frau meinte nur das die Chancen sehr gering sind.

"NUR" wegen einer Beleidigung meiner Meinung nach. Zuvor hatte ich noch nie was. Das war das allererste Mal das ich was mit der Polizei zu tun hatte. Punkte habe ich noch nie gehabt und mein letzter Strafzettel liegt über 3 Jahre zurück.

Jetzt meine Frage: wie gut stehen die Chancen das mein D Führerschein verlängert werden kann?

Polizei, MPU, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Staatsanwaltschaft, Strafzettel, Straßenverkehrsordnung, Freiburg im Breisgau, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad
Welche Ansprüche hat die Lebensgefährtin meines Vaters?

Hallo zusammen,

vergangenes Jahr ist mein Vater sehr unerwartet und plötzlich verstorben. Er hatte zu diesem Zeitpunkt eine Lebensgefährtin, die er finanziell unterstützt hat. Diese hat weiter weggewohnt, ich habe die Frau 3 Jahre nicht zu Gesicht bekommen, weder zu Geburtstagen, Weihnachten, noch sonst was. Mein Vater hat kein Testament zurückgelassen, nur mich(Tochter) und meine Mutter (Exfrau, geschieden)

Ich setzte seine Lebensgefährtin in Kentnis über seinen Tod und teilte ihr mit, die Wohnung aufzulösen. Sie zeigte sich dankbar, denn als HARZT IV Empfängerin hätte sie die Wohnung nicht zahlen können - sie steht als Mitmieterin im Mietvertrag, unterschrieben wurde er von meinem Vater. Hat dort aber nie gewohnt, war dort nie gemeldet.

Nach der Beerdigung (Bei der sie nicht anwesend war) wurde ich wochenlang von ihr mit WhatsApp Nachrichten und Emails zugespamt, wie schlecht es ihr nun ginge. Sie hätte einen Nervenzusammenbruch etc. Die WhatsApp Chats mit meinem Vater zeigten gleich: Hier geht es nur um materielle Wünsche, die mein Vater ihr erfüllen sollte. Zum krönenden Highlight rief sie auf der Arbeit meines Vaters an, gab sich fälschlicherweise als Verlobte aus und forderte Informationen zur Renten- und Lebensversicherung ein, die sie natürlich nicht bekommen hat.

Nachdem ihre Psychospiele nicht die gewünschte Wirkung hatten, kam Post von ihrem Anwalt, ich wurde aufgefordert alle Einnahmen der Wohnungsauflösung offen zu legen und ihr die Mietkaution auszuzahlen. Mein Vater hat die komplette Wohnung alleine eingerichtet und fianziert. Alle Rechnungen liegen vor. Mein Anwalt schrieb die entsprechende Antwort und beruhigte mich, dass sie keinerlei Ansprüche hätte.

Nun war lange Ruhe - jetz erreicht mich der nächste Brief mit einer Aufstellung was sie angeblich alles von ihren Eigentümern in der Wohnung veräußert haben soll - Von teuren Handtaschen bis eine angebliche Zuzahlung zur Küche über 2000 Euro!

Nichts der aufgeführten Dinge waren in der Wohnung vorhanden. Entsorgt habe ich 1 Paar FlipFlops und eine Bodylotion.

Mein Anwalt hat erst in 1,5 Wochen Zeit für einen Termin. Was erwartet mich? Kann man der Frau "einen Riegel" vorschieben?

Das Thema belastet mich psychisch sehr und ich möchte endlich mit dem schmerzhaften Tod meines Vaters abschließen können.

Danke fürs lesen dieses langen Textes und deine Antwort.

Recht, Anwalt, Erbrecht, Erbe
Kindergarten Unfall, Operation, bruch was tun?

Hallo,

Leider ist das eine längere Geschichte. Danke wer ums hilft....

Am 1.10.21 fällt meine 4 Jährige Tochter in der Kita von einer "kletterstange".

Mit einem komplett zur anderen Seite gedrehten Arm (diesen kann sie nicht zu sich an den Körper ziehen) schreit sie vor schmerzen...

Als ich am Telefon erreicht wurde war die Aussage: hat sich verletzt... (kind schreit im Hintergrund).

Beim eintreffen in der Kita, sehe ich mein Kind im Schock Zustand auf dem stuhl mit dem ausgerenktem Arm in der luft( wie gesagt andere Position war gar nicht möglich) mit der anderen Hand sollte sie sich ein Kühlpack halten...

Kind ins Auto gepackt (Arm in der selben Position festgehalten von mir) im Auto fixiert und in die Notaufnahme.

Dort wurden natürlich Untersuchungen gemacht und es folgte eine Not Operation, da es schon ein heftiger bruch war. Drei Tage Krankenhaus und fast fünf Wochen Gips. Damn nochmal unter vollnarkose die Drähte gezogen....

Danach stellte man fest das sich 2 Finger nicht Strecken lassen (keine Kraft, benutzt sie nicht beim Spielen ect...) und anscheinend "taub/picksen" werden. Sämtliche Besuche physio Therapie, verschiedene Ärzte Neurologen usw... Es ist eine weitere Operation notwendig...

Nun die große Frage...

Der Kindergarten also die Leitung hat sich in den ganzen Monaten KEIN einziges Mal mit uns in Verbindung gesetzt. Nichts nachgefragt, entschuldigt was auch immer...

Ist das normal?

Übertreibe Ich?

Drei Chirurgen haben mir bisher gesagt das diese den Rettungsdienst rufen mussten damit alles schneller geht....

In diese Kita soll sie auf keinen Fall mehr hin. Da ich mich einfach im Stich gelassen fühle.

Würde ein Anwalt was bringen?

Damit wir zumindest schneller andere Plätze kriegen...

Jugendamt ist keine Option. Da die da am Telefon zu verstehen gab auf welcher seite sie steht und das es kein "Notfall" war...

Bild siehe unten

Danke fürs lesen und sorry für die fehler

Ist die Aufregung.

Über Kontakte zum guten Anwalt Umgebung Köln, wäre ich dankbar

Lg

Bild zum Beitrag
Unfall, Anwalt, Bruch, kindergartenkind, Kitaplatz, Operation
PlusDental Horror Behandlung Geld weg kein Ergebnis Schäden am Zahn was tun!?

Hallo alle zusammen.

ich stecke hier echt ein einer extrem blöden Situation fest. Und zwar habe ich bei PlusDental eine Zahnbehandlung begonnen.

Folgendes Szenario haben ich momentan und ich weiß nicht wer mir da weiter helfen kann.

begonnen habe ich mit der Behandlung Anfang letztens Jahres ca. 10.01.2021 und kostet 2.600€

Und es hieß das ich in 4 Monaten fertig seien werde mit der Behandlung. Nun sind 12 Monate vergangen und ich stecke immer noch fest!!!

Ich habe leider keinerlei nennenswerte Ergebnisse erzielen können. Und der Inkompetente Kundenservice ist nur so lange freundlich, bis man die Behandlung begonnen hat. Ab da läuft man denen hinterher.

Bei mir kamen 1000 Probleme während der Behandlung auf.

Ich habe jetzt insgesamt 3 Nachbehandlung bekommen, weil die ganzen Schienen irgendwann nicht mehr gepasst haben und jedes Mal muss ich darum KÄMPFEN bis die mir antworten und mir die Nachbehandlung genehmigen, was auch sehr viele Wochen immer in Anspruch nimmt.

und egal wie oft ich mich beschwere die sagen zu mir nur „ja tut uns leid. Aber wir können da auch nichts machen.“

warten sie ab schicken sie uns paar Fotos dann versuchen die Zahnärzte ein Nachbehandlung zu organisieren.

Fakt ist:

Zähne sind immer noch schief + ich habe Zahnlücken die davor nicht da waren da mir was von Zahn weggeschliffen wurde für die Behandlung (die übrigens echt mega unangenehm sind)

Das letzte mal als ich aus den Vertag wollte bekam ich diese Nachricht.

„vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bedauern, dass Sie mit dem Fortgang ihrer Behandlung nicht zufrieden ist. Leider sind die Vorgänge im menschlichen Körper (z.B. die Bewegung der Zähne) aufgrund ihrer Komplexität durch den Menschen kaum beherrschbar, so dass der Erfolg einer Behandlung nie garantiert werden kann. Das gilt gleichermaßen für Behandlungen die einen kosmetischen Eingriff zum Gegenstand haben, wie zum Beispiel Schönheitsoperationen. Aufgrund dieser Umstände hat der Gesetzgeber den Behandlungsvertrag als Sonderform des Dienstvertrages ausgestaltet. Die Besonderheit dieser Vertragsform liegt – im Gegensatz zum Werkvertrag – darin, dass kein Erfolg geschuldet ist.

Da ein Behandlungserfolg, wie bereits dargestellt, nicht versprochen werden kann, stellt dessen Ausbleiben auch keinen Mangel bzw. Behandlungsfehler dar. Dieser Umstand wurde Ihnen auch in Nr. 4.6.7 der AGB erläutert:

Bei der ‚Vorher-Nachher-Simulation‘ handelt es sich lediglich um eine Prognose zum möglichen Behandlungsergebnis, das nicht garantiert werden kann. Der Erfolg einer Behandlung ist neben der Befolgung des vom Kooperationszahnarzt erstellten Behandlungsplans durch den ‚Nutzer‘ (insbesondere Regelmäßigkeit und Dauer des Tragens der Zahnschiene) auch abhängig von der Anatomie und individuellen Prädisposition des jeweiligen ‚Nutzers‘.“ 

Da wir somit unserer Leistungspflicht mit dem bestehenden Angebot einer Nachbehandlung entsprechen, können wir Ihrer Bitte auf Aufhebung des Vertrages nicht nachkommen.“

Zähne, Anwalt, Vertrag, Zahnspange, Aligner, Zahnschienen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt