Mit 28 Jahren hochverschuldet, ca. 110.000€ und Arbeitslosigkeit, komme Ich da noch raus?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin (M) 28 Jahre jung und habe leider durch meine Arbeitslosigkeit und meiner Spielsucht einen sehr großen Schaden hinterlassen. Die ein oder anderen Schulden habe Ich beglichen, es sind noch knapp 12.000€ an Schulden an jegliche Banken, 30.000€ an das Finanzamt wegen gewerblichen handeln auf Ebay sowie der Rest an Familienmitgliedern z.B. Mama, Papa, Geschwister sowie Freundin usw. Ich bin leider seit knapp einem 3 Vierteljahren arbeitslos, beziehe ALG2 Geld womit Ich auch etwas Schulden abbezahlt habe. Nun meine Frage, Insolvenz käme wegen den 12 TSD nicht in Frage, eine Stelle finde Ich ebenfalls zeitgerecht nicht und wegen privatlichen Gründen wie z.B.: Spielsucht, komisches Verhalten, Ängstlichkeit, Psychische Bauchschmerzen, Arbeitsphobie usw. - kann Ich eventuell noch diese Schulden begleichen, Ich frage mich manchmal was das Leben noch für einen Wert hat, Ich möchte nur vernünftige Ratschläge haben, Ich überlege auch eine Selbstständigkeit auszuüben, eventuell so auf die Beine zu kommen, das Jobcenter würde gegebenenfalls Unterstützung leisten, die Frage ob Ich auch ohne einen Laden mich selbstständig machen kann müsste noch geklärt werden.

Tipp: Bitte nur realistische Antworten schreiben. Wenn Ihr mir helfen wollt, dürft Ihr gerne eure Meinung schreiben, bitte unterlässt beleidigende Kommentare, danke!

Mit freundlichen Grüßen

Insolvenz, Selbständigkeit, Schulden, Recht, Anwalt, eBay, Psychologie, ALG II, arbeitslos, Gesundheit und Medizin, Hartz IV, Jobcenter, Liebe und Beziehung, Wirtschaft und Finanzen
E-Bike bei OBI gekauft, Fahrrad defekt direkt, Rücknahme verweigert?

Hallo!

Ich brauche Euren Rat:

Mein Schwiegervater hat sich bei OBI ein E-Bike gekauft, im Laden.

Mitgenommen, hat das Lenkrad mit mir fest gemacht, und wollte los fahren. Nun kommt es:

Die Gangschaltung ist defekt: Das Bike springt in keinen Gang runter oder hoch. Es "rasselt" nur.

OBI angerufen: Sie müssen sich direkt beim Hersteller melden.
Er bekam die Nummer, Name und Anschrift.

Termin gemacht. Mein Schwiegervater soll / musste nun Eigenständig das Bike von A nach B fahren.

Heute Vormittag kam der Anruf: Die Gangschaltung ist kaputt, es müssten die Ersatzteile erst bestellt und dann repariert werden. (Auf Kosten vom Hersteller).

Er fuhr dann mit dem kaputten Bike und der Rechnung, hat alles geklärt, und OBI soll sich bitte beim Hersteller melden was Sache ist. Und Er möchte es logischerweiße zurück geben.

OBI: Nein, tut mir Leid. Rücknahme im Markt nicht möglich, das wäre nur gegangen wenn man Online bestellt hätte.
Wenn dann nur aus Kulanz, und da der Hersteller da bereits rum geschraubt hat und dieses repariert, ist eine Rücknahme nicht möglich.
Kauf war letzte Woche.

Es ist kaum zu fassen:
Hat OBI da Recht ? Oder gibt es irgendwelche Gesetze ?
Schließlich reden wir hier von 2499€. Ein Bike was von vorne rein defekt war und mein Schwiegervater jetzt die Fahrtkosten und Fahrerei hat.

Danke!

Fahrrad, Recht, Anwalt, Widerruf, Justiz, Rückgabe, Rückgaberecht, Zivilrecht, Paragraph, Auto und Motorrad

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