GdB widerspruch wie schreiben

Hi ich habe einen Antrag gestellt der nur mit 40 bewilligt wurde.

im Antrag angegeben habe ich

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangshandlungen F42.1 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 V.a. Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0

So bericht von meiner therapeutin auch mit dabei gewesen. (befund nur leider sehr kurz gehalten.

Habe dann den bescheid bekommen und Widerspruch eingelegt mit der bitte um Zusendung der unterlagen.

Die haben mir nun die beiden Arztberichte zugeschickt. (hausarzt, psychologin) und ein blatt wo nur draufsteht

Psychische Störung Befundblatt: 9-20 (ähh soviele blätter waren es nicht) Rechtsgrundlage: Schwerbehinderten recht Einstufung: mittel gradig GdB Gesundheitsstörung 40 Beurteilung: Feststellung Bemerkung: Rezidivierende depressive störung

Und drunter noch das ich keine merkzeichen bekomme.

Müsste das nicht mehr sein also ne Begründung oder so warum die den kompletten Rest (der teilweise sehr viel schwerer wirkt) einfach ignorieren. Wie mache ich jetzt den Widerspruch.

Und ich bekomme einen Neuen Befund von meiner Therapeutin bzw. eine Ergänzung des Befunds. da stehen dann aber auch neue Diagnosen drin weil die inzwischen gesichert sind.

Rezidivierende depressive Störung mir schweren Episoden F33.2 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung mit überwiegend impulsiven Aspketen F60.30 Zwangsgedanken und Zwangshandlungen F42.2 Somatisierungsstörung F45.0 Alpträume F51.5 Schwere, generalisierte Agoraphobie F40.0 Soziale Phobien F40.1 Verdacht auf kognitive Funktionsstörungen (Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Problemlösefunktionen

So mein grösstes Problem ist die zeit

(Zitat meiner Ärztin im ergänzungsbefund)

"Wir bitten um eine schnelle Bearbeitung des Widerspruchs, da sich während des Wartens auf den Bescheid die Zwangssymptomatik noch einmal deutlich verschlechtert hat."

Wenn schon ne Ärztin das da reinschreibt kann man davon ausgehen das solche Sprüche wie warte einfach, ab bissel Geduld haben, usw. nicht angebracht sind weil es Krankheits bedingt nicht geht.

kennt sich da einer mit aus weil, ich habe paar mehr fragen grins.

Recht, Anwalt, Gdb., psychische Erkrankung, Versorgungsamt, Widerspruch
Unfall: an parkende Autos vorbei, Gegenverkehr fährt mir den Spiegel ab.

Hallo liebe Gemeinde, Ich hoffe, Sie haben eine Idee, wie ich hier meine Unschuld belegen kann! Ich fuhr auf einer schmalen Straße Straße, in der rechts von mir lauter Autos (ca10) parken! Ich guck soweit nach vorn wie ich kann! Kein Auto kommt, ich fahre los. Beim ca 7. Auto kommt mir ein Fahrzeug entgegen. Da aber rechts noch 3 weitere parkende Autos sind, die ich überholen muss um wieder auf meine Spur zu kommen, geht man doch davon aus, dass der Gegenverkehr wartet! Hat er aber nicht, er fährt meiner Meinung nach auch noch zu schnell in die Straße rein, mit einem Teil seines Autos fährt er auf den Gehweg und fährt uns beide ( seinen und meinen) Spiegel ab. Polizei gerufen! Er lauthals beschwert ich bin Schuld. Hat weder die Polizeitruppe noch mich Ausreden lassen! Fazit: Polizei kann nicht eindeutig sagen, wer hier Schuld hat. Ergo beide eine Teilschuld. Hiermit bin ich aber nun ganz und garnicht einverstanden!!! Er hätte doch warten müssen oder nicht??? Ich habe noch gehupt als er an mir vorbei ist, bzw kurz bevor an mir vorbei ist und habe direkt angehalten, er ist noch weiter gefahren! Als die polizei kam, sollten wir die Autos direkt zur Seite fahren, der Polizist hat nicht mal ein Foto gemacht, wo genau die Autos standen. Damit hätte ich doch beweisen können, dass mir keine Ausweichmöglichkeit gegebenen war und der Gegenverkehr warte hätte müssen, oder? Der Gegner will auf jeden fall zum Anwalt und mich verklagen! Wie seht ihr die Sachlage? Danke für eure Hilfe! Herzliche Grüße aus Siegen Stefan

Auto, Unfall, Polizei, Anwalt, Klage, parken, Gegenverkehr, Teilschuld, Schuldfrage
MEIN VERMIETER HAT MICH BETROGEN!

Hallo, mein Name ist Ioanna und ich brauche Hilfe was einen Betrug meines früheren Vermieters betrifft..

Letztes Jahr zog ich nach Deutschland wegen einer Ausbildung und mietete eine kleine Wohnung alleine. Aus familiären Gründen musste ich nach einem halben Jahr plötzlich zurück in mein Heimatland reisen und da fing alles an:

Das Verhältnis zu meinem Vermieter war eigentlich ganz gut bis dahin, da ich immer pünktlich BAR meine Miete zahlte. Kaution war 1000 Euro was meine Eltern auch beazahlt hatten. Es gab eine Menge defekter Gegenstände schon vor meinem Einzug, die ich eigenhändig reparierte wie zB Kaputtes Rohr im Bad oder auseinanderfallende Wandschranktür.

Jedenfalls als ich ihm erklärte dass meine Heimkehr ein Notfall sei und es mir unendlich Leid täte, zeigte er sein wahres hinterhältiges Gesicht.

KAUTION BEKAMEN WIR NICHT ZURÜCK wegen angeblichen Brandflecken auf dem Teppichboden (den ich noch wie eine verrückte abgeschrubbt hab) und eines WINZIGEN KLEINEN LOCHES das man ganz einfach (mir fehlte die Zeit dazu) zunähen könnte.

Dazu kommt dass er für weitere 3 Monate also noch diesen Februar, Miete verlangte und ja ich weiss dass es ein Gesetz hierfür gibt. So.......

ALLES IN ALLEM: -Er behält 1000 Euro Kaution. -Er verlangt 3 Monate Miete (obwohl wir ihm einen anderen Mieter gefunden hatten, den er aus rassistischen Gründen nicht annehmen wollte) -Heute kam ein Brief vonwegen "Leider haben wir die Miete vom Februar nicht bekommen, sie haben Zeit bis zum 14.2 bevor wir uns vor Gericht sehen" -UND DAS ALLERBESTE ich hatte gedacht dass mein damaliges VVS-Ticket (Abo) schon abgelaufen sei. ABER NEIN es kamen jeden Monat ein Brief mit meinem Ticket an seine Adresse an, und dieses ffalhsdjfhadkjfh-Schwein behielt jeden Brief ohne mir davon was zu erzählen, so dass ich bei meinem Aufenthalt in Deutschland über 100 Euro für Fahrten zahlen musste die ich mit diesem Ticket vermeiden konnte UND ICH BEZAHLTE ALLES NOCH UNBEWUSST MIT MEINER KONTONUMMER!!

So. Tut mir Leid dass die Geschichte sehr lang war doch ich bitte um Rat und bin sehr dankbar für jede Antwort. Liebe Grüße, Ioanna

PS: Ich beantworte auch Fragen dazu da ich aus lauter Wut nicht einmal detallierter die Lage schildern konnte.

Betrug, Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Anwalt
Standesamt - Kann man minderjährig Hochzeits-Vorbereitungen treffen?

Hi,

diese Frage schwirrt mir schon seit ewigen Zeiten im Kopf rum, ich frage mich das schon so lange! Bei den folgenden Fragen ist die Braut immer minderjährig, steht aber kurz vor ihrem 18. Geburtstag. Also.

Sagen wir mal der Mann (oder die Frau, was auch immer, ich nehm jetzt aber mal den Mann) ist volljährig und die Braut noch nicht und die beiden möchten heimlich standesamtlich heiraten, die Hochzeit findet aber kurz nach dem 18. Geburtstag statt (also dürfen die beiden rechtlich gesehen heiraten). Man möchte aber so schnell wie möglich heiraten, die Hochzeit findet also so zwei drei Tage nach dem Geburtstag statt. Man muss dem Standesamt ja (wenn ich richtig verstanden habe, Wochen im Voraus) Papiere und so was schicken und den Termin im Voraus machen, zu dem Zeitpunkt ist die Braut noch minderjährig. (Also erst Vorbereitung und Organisation, dann Geburtstag, dann Hochzeit). Muss man volljährig sein, um die Vorbereitungen zu treffen und einen Termin zu erhalten? Also ohne die Erlaubnis der Eltern?

Ich habe keine Ahnung warum mich das interessiert, aber irgendwie finde ich dazu keine Infos im Internet ^^ Also wisst ihr vielleicht weiter :) Das interessiert mich wirklich sehr! Ich stelle die Frage nicht aus Langeweile!!

Liebe Grüße und danke im Voraus, ich bin wahnsinnig auf Antworten gespannt! :)

Hochzeit, Alter, heiraten, Deutschland, Recht, Anwalt, Gesetz, Ehe, Standesamt
Schulrechtslage in Bremen brauche dringend hilfe!

hallo liebe community,

ich habe ein Problem mit der Rechtslage einer Berufsschule hier in Bremen und umzu. mein Problem liegt darin das mehr als 2/3 meiner mitschüler ein Zeugnis bekommen indem sämtliche noten mit einem N/B also Nicht bewertbar betitelt sind. unser lehrer meinte das wenn man mehr als 25% des unterrichts gefehlt hat die berechtigung besteht nur N/B´s zu verteilen. 2 Fragen stellen sich mir also.

1: liegt der Prozentsatz wirklich bei 25%? ich habe nähmlich etwas von 33% gehöhrt.

2: wenn ich Ärztlich bescheinigte Ateste bei meinem lehrer abgebe hat er dann immernoch das recht meine entschuldigten fehltage auf diese 25% mit aufzurechnen?

wir haben 1 mal die woche unterricht bei 40 Kalenderwochen in der schule ist ich bin jetzt durch einen zwischenfall auf diese schule gekommen und hatte bis zu den zeugnissen 7 unterrichtstage gehabt die ich alle wahrgenommen habe. Mein mitschüler hatte nur 5 tage da durch das er später als ich in diese schule kahm. auch er hat alle 5 Tage wahrgenommen. Ich bekomme ein zeugniss mit noten da ich 100% des unterrichts anwesend war. er bekommt aber nur ein zeugniss mit N/B obwohl auch er 100% des unterrichtes anwesend war. Mein lehrer meinte er könnte das subjektiv betrachten und selbst entscheiden wer N/B und wer eine note bekommt. wir haben beide die selben noten geschrieben in jeden fach im mündlich ebenfalls. hier stellen sich mir wieder 2 Fragen.

  1. Darf der lehrer das wirklich subjektiv betrachten?
  2. gibt es eine midestzugehöhrigkeit in einer klasse in der er anspruch auf ein Zeugnis hat?

wäre nett wenn ihr mir in der Rechtslage helfen könntet ich möchte was an meiner schule was bewirken und meinen mitschülern dringen helfen.

MFG Takei254

Schule, Unterricht, Recht, Anwalt, Bremen, Zeugnis
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift?

Hallo,

also zum problem n freund meinte das wenn man eine schriftliche verwarnung (zb. bußgeldstelle) erhällt die nicht unterzeichnet ist das diese dan unwirksam ist wenn nur ein "Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift" steht ich hab mich mal n bissl mit beschäfftigt und folgendes gefunden

Zitat:

Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, daß bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluß vom 5.

April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); dies gilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluß vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02 a.a.O.)

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.)

Zitat Ende http://www.pdf-archive.com/2011/09/28/justiz-nutzt-die-unkenntnis-der-b-rger/

So wie ist das jetzt zuverstehn ??

Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Bußgeld, Jura

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