Vertragsstrafe weil Möbel nicht durch Türe passen?

Hallo zusammen,

habe bei einem Möbelgeschäft im September eine Wohnzimmergarnitur (Sitzecke) gekauft. Die sagten, dass die Lieferzeit 6 Wochen beträgt, hatten aber auf dem Auftrag KW49 drin, dass ich erst daheim bemerkte. Letzte Woche hatte ich angerufen und gefragt wann die Garnitur kommt (da der Spermüll meine alte vor 4 Wochen abgeholt hatte). Heute war der genannte Termin und auch die Lieferung.

Das heißt die 2 Herren haben die Garnitur zu uns in den 2 Stock gebracht, aber vor unserer Wohnungstür scheiterte es. Die kammen nicht rein. Die Tür sei zu eng! Nach mehrmaligem Versuch haben Sie die Garnitur wieder mitgenommen. Norm sei 84cm Breite sagten sie, wir messten 79cm (ist halt Altbau). Aber keiner hat uns gefragt oder vorgewarnt.

Wir hatten dann das Möbelgeschäft angerufen und der Herr sagte, dass es unsere Schuld ist, wir hätten es erst abmessen sollen, somit haben wir mit einer Vertragsstrafe von 45% des Kaufpreises zu rechnen. Also ca. 600 Euro.

Ich war total schockiert und erklärte ihm, dass wir alle Möbel in unsere 120 qm Wohnung bisher reinbekommen haben und nie ein Problem hatten. Und wenn dieses Möbelstück besonders breit ist, hätte er uns darauf hinweißen sollen, dass es nicht durch jede Türe passt und wir vielleicht erst daheim ausmessen bevor wir bestellen.

Er hat das ganze gar nicht eingesehen. Die erste Rate ist schon abgebucht worden, da wir es auf Raten abbezahlen wollten. Er sagte auch etwas von sonderanfertigung, obwohl es keine ist. Wir haben die Garnitur dort gesehen - nehmen wir - 6 Wochen Lieferzeit. So war´s. Nichts mit Sonderanfertigung, wir hatten keine Extrawünsche.

Ich hätte jetzt echt gedacht, dass wir uns ein anderes Möbelstück aussuchen könnten. Aber nein die wollen jetzt das Geld?

DÜRFEN DIE DAS ÜBERHAUPT?????

Wer kann mir helfen, bitte!!! Wie sieht die rechtliche Seite aus???

Ich muss dem Möbelgeschäft heute noch Bescheid geben, was jetzt mit der Garnitur passieren soll. Ob wir Sie nehmen oder nicht.

(Wir haben auch keine breiten Fenster oder Balkon, so dass es durch diese in die Wohnung gebracht werden kann)

BITTE helft mir, bin total verzweifelt gerade jetzt vor Weihnachten hat mir das gerade noch gefehlt.

Danke euch ganz lieb im voraus.

Einrichtung, Möbel, Anwalt, Vertragsrecht
mr. nexnet gmbh Abzocke?

Hallo! Ich bräuchte da mal bissl Hilfe :-)

Ich hab vor einiger Zeit eine Mahnung von Mr. Nexnet GmbH bekommen, in der stand das ich 6,97 € zahlen soll. So, da stand auch net warum und weshalb, daher hab ich mich anfangs schon mal bissl erkundigt und wir haben diesem Mister dann man geschrieben das wir ein qualifiziertes Prüfprotokoll gemäß § 45i TKG haben wollen, da wir uns ziemlich sicher sind das wir deren Leistung gar net genutzt haben... Darauf kam dann wieder eine Mahnung mit komischerweise nur noch 3,97 € zu zahlen... Darauf habe wir den gleichen Brief nochmal geschickt das wir das Prüfprotokoll wollen... Dann kam eine Forderung von the collection group GmbH für Nexnet das ich auf einmal 36,66 zu zahlen hätte, wir haben dene wieder geschrieben das wir da erst das Prüfprotokoll wollen und gar nix bezahlen... Kam jetzt ewig lange nix und heute kam der nächste Brief von collection, das ich 37 Euro zahlen soll ansonsten gehts zum Vertragsanwalt weil ich bis jetzt angeblich nicht darauf reagiert hätte und hinten im Brief war eine klitzekleine Rechnungsaufstellung von "Inlandsauskuft" - bin ich mir aber sicher das wir das keineswegs genutzt haben! zudem ist die Unterschrift von dem "Wesen" nur aufs Papier gedruckt und nich mal echt. Was soll ich denn davon noch halten bitte schön? Ist doch Abzocke oder? Weiß jemand, wie wir uns da weiter verhalten sollen? Wäre schön wenn uns da jemand weiterhelfen kann! Danke schön :-)

Recht, Anwalt
Hausdurchsuchung, wegen des Kaufen von Polenböllern im Internet

Hallo,

momentan gibt es bei einem Freund von mir ein mehr oder weniger großes Problem.

Gestern früh um 6 Uhr standen bei Ihm 3 Beamte von der Kriminalpolizei vor der tür, welche einen durchsuchungsbefehl für sein Haus bzw. seine Zimmer hatten.

´Er hätte vor 2 Jahren, damals mit 14, bei´einem privaten Verkäufer im Internet für 90 € 10 Packungen Böller bestellt. Dabei handelte es sich aber um einen fake Verkäufer, der sich die nummer einer Paysafekarte geben lies, und dann absprang. Somit bekamm er nie ein Packet welches besagte sachen enthielt. Aufgrund dessen, machten sie nun 2 Jahre später eine Hausdurchsuchung bei ihm um diese Böller zu finden.

Natürlich gingen sie leer aus.

Das Problem ist nur das sie den PC mitgenommen haben , um auf diesem Beweise oder soetwas zu finden. Da dieser erst nach dem "fake Kauf" erwoben wurde können auf diesem keine beweise sein.

Wie kann er sich dagen wehren? Der angebliche verkäufer wurde wohl dingfest gemacht und hatte dann irgendwo die Anschirft meines Freundes..

Da er nie wirklich die böller erhielt kann ihm doch nix passiere oder?

Es waren vlt. noch gecrackde pc spiele auf dem PC kann er dafür strafbar gemacht werden?

Wenn ein packet angekommen wäre ,könnte man doch eh nicht den Ihalt 2 Jahre nach dem eigentlichen delikt nachweisen ...

Grüße

Computer, Anwalt, Polenböller, Rechtschreibung, Sprengstoff, Strafrecht

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