Fahrlehrer lässt unendlich viele Probefahrten machen-kaum Sonderfahrten, wie vorgehen?

Hallo Leute,

folgendes: bei meiner Fahrshule habe ich schon unendlich viele Probefahrten machen müssen, an der Zahl ca 18 und nur zwei Sonderfahrt ( Überlandsfahrt ). Der Fahrlehrer ist eigentlich lokal bekannt, dass er sehr sehr viele Probefahrten machen lässt, heute hatte ich meine zweite Sonderfahrt ( Überlandsfahrt, nachdem ich ihm gesagt habe das ich jetzt mit den Sonderfahrten anfangen will ). Während der Sonderfahrt bin ich auf der Landstraße 80 Km/h gefahren, wobei ja 100 erlaubt sind, dann hat er mich erstmal angeschissen wieso ich keine 100 fahre xD Jedenfalls hat er mich durch die Sonderfahrt durchgehend angeschissen, wo ich natürlich sehr nervös wude und mich auch 3 mal falsch eingeordnet habe und einmal am Zebrastreifen fast jemanden umgefahren hätte xD Ich habe ihm dann auch gesagt, er solle mich net anschreien, weil mich das sehr nervös macht während der Fahrt und mich stört, jedenfalls hat er nich damit aufgehört. Am Ende meinte er, er lässt mich jetzt durch diese Sonderfahr "durchfallen" und diese wiederholen ( wären ca 100 € nochmal -.-).

Er hat gemeint ich hab jetzt zwei Optionen: Entwerder die ganze Zeit Probefahren bis er mir grünes Licht für die Sonderfahrten gibt, oder Sonderfahrten machen die ich dann beliebig nach seiner "Anerkennung" wiederholen müsste (und natürlich auch doppelt bezahlen müsste). Er hat mir auch irgendein Gesetz aufgesagt, was besagt, dass nur der Fahrlehrer entscheiden darf wann man mit den Sonderfahrten anfängt etc. und ich müsse das jetzt akzeptieren und weiter probefahren xD

Ich muss dazu sagen, ich fahre eigentlich ganz gut, dass sagt er mir auch jedesmal während den Probefahrten, nur manchmal habe ich Probleme mit dem Einordnen. Ich habe noch nie einen großen Fehler gemacht (seine Worte), nur einpaar kleine.Heute war ich am Ende einfach nur noch am abkacken, ich bin sehr schlecht gefahreh, weil ich nervös und wütend war xD

Ich habe jetzt speziell zwei Fragen an euch :

Hat man als Fahrschüler garkein Recht selbst zu entscheiden wann man mit den Sonderfahrten anfängt ?

Die zweite Frage: Kann ich von dieser Farhschule meine Papiere nehmen, und die Fahrschule wechseln, und genau von dem Punkt aus meine Ausbildung fortsetzen, wo ich bei dieser Fahrschule gerade bin ? ( mit heute 2 Überlandsfahrten und 1 mal Autobahn ).

Weil ich habe echt kein Bock hier unzählich viele Probefahrten zu machen und am Ende die dicke Rechnung zu begleichen, dazu habe ich keine Lust und auch kein Geld.

Auto, Schule, Recht, Anwalt, ADAC, Autobahn, Fahrschule, Justiz, Streit
Ab wann gilt ein Gerät als irreparabel?

Hallo Community, es geht um folgenden Fall: Ich habe im November 2010 ein Heimkinosystem im Wert von 2000€ mit einer 5 Jahres Garantieerweiterung gekauft. Anfang dieses Jahres traten zum ersten mal diverse Defekte auf ( Touchbedienung ohne Funktion, Softwareupdate nicht möglich, etc.). Daraufhin habe ich das System zur Reparatur abgegeben. Es wurden diverse Teile getauscht und ich habe das Gerät nach 3 Wochen wieder bekommen. Die Fehler waren allerdings weiterhin vorhanden.

Also habe ich das Gerät wieder eingeschickt und es hat 2 Monate gedauert bis ich es zurück erhalten habe. Es wurden wieder diverse Teile gewechselt aber einige Fehler waren immer noch vorhanden.

Der Verkäufer möchte das Gerät nun wieder reparieren lassen was mir aber sinnlos erscheint da alle Wichtigen Teile schon getauscht wurden und es keine Besserung gab.

Ich möchte nach Möglichkeit nun vom Kaufvertrag zurücktreten und oder ein neues Gerät erhalten. Dies verweigert mir der Verkäufer aber und zieht es erst in Erwägung falls das Heimkinosystem irreparabel ist.

Meine Fragen: Wann gilt ein Gerät als irreparabel? Welche Möglichkeiten habe ich ein anderes Gerät zu erhalten oder vom Kaufvertrag zurück zu treten?

Hier noch die AGB's des Verkäufers: http://data.mediamarkt.de/plattform/service/plusgarantie/AGBs_MediaMarkt_Plusgarantie_TV_Hifi.pdf

Recht, Anwalt, Kaufvertrag, HiFi, Garantie, Gewährleistung, Media Markt, Reklamation
Ebay Betrug - Staatsanwaltschaft stellt verfahren ein - Geld Weg? Was kann ich tun?

Hallo Gemeinde,

Ich hatte bei Ebay ein Smartphone gekauft, der Verkäufer hat bis Heute weder Ware geliefert noch auf meine E-Mails geantwortet !

Ebay Fall eröffnet (Fall wurde von Ebay geschlossen, (kein Käuferschutz) ! Anzeige bei Polizei gestellt ! Zivilrechtliches Mahnverfahren eingeleitet !

Warenwert 350€ + 23€ Mahnantrag.

Hier meine letzte frage an euch zum Thema : http://www.gutefrage.net/frage/ebay---betrug---keine-ware-erhalten---strafanzeige-bei-polizei-gestellt---eure-erfahrungen#answer86765959

Gestern habe ich ein Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen (siehe Anhang) ! So wie ich das verstehe werde ich kein Geld von der Beschuldigten bekommen, oder wie !? 350€ ist ne menge Geld für mich, das ich lange sparen musste. (bekomme zurzeit eine Erwerbsminderungsrente) ! 2013 ist das Pech Jahr schlechthin für mich...Bitte helft mir um irgendwie, auch wenn es in Raten ist an mein Geld zukommen das kann doch nicht sein !!! Kann mir kein Anwalt leisten !

Ich warte erst mal auf eure Antworten (bitte Sachlich bleiben) dann werde ich den Herrn Staatsanwalt Anrufen und ihn fragen wie er so eine Endscheidung treffen kann ! Ich will mein Geld zurück auch wenn es nach 30 Jahren ist, Zivilrechtliches Mahnverfahren + Zinsen läuft ja gegen die Beschuldigte)

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Betrug, Anwalt, eBay, Gericht, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaft
Beim schwarzfahren erwischt, alles gezahlt trotzdem Strafe

Hallo, also ich bin 23 jahre und lebe in Baden Württemberg.

War halt an einem tag ewig unterwegs und wollte nach Schwäbisch Hall fahren (alles ok) Ein Tag später (nach einer langen Nacht unter Alkohol) bemerkte ich das ich kein geld mehr auf der Bank hatte, kein Handy um jemanden anzurufen und niemanden mehr hatte bei dem ich übernachten konnte (oder Familie anrufen zum abholen) Mein Lohn wär erst in 2 tagen gekommen, also müsste ich dort 2 tage übernacht bleiben wie ein Obdachloser -.-' (An die Polizei wenden hab ich in dem Moment nicht dran gedacht)

Jedenfalls, musste ich 4 mal umsteigen und bin schwarz gefahren, in jeder Bahn fahr ein Kontroleur, ich dachte das wenn ich einmal schwarz erwischt werde darf ich bis zu meinem zielort weiter fahren, ist aber nciht so wenn ich die bahn wechsel (wusste ich nicht) Jedenfalls kamen dann die 4 Strafen und ich hab alle beglichen (am tag genau) Plötzlich kam eine Verwarnung, ich soll die Strafen zahlen, ich hab dort angerufen und die meinten "ok wenn du gezahlt hast, dann wird es sich wohl etwas verspäten, mach dir kein Kopf das lärt sich" .. paar Wochen später kam eine Anzeige, ich hab bei der Polizei angerufen und die haben mir geraten eine Kopie dorthin zu schicken (also der Kontoauszüge) hab ich auch getan, dachte alles wär jetzt geklärt. Getsern kam ein brief mit einem Strafbefehl, ich soll jetzt nochmal 400€ + Gerichtskosten zahlen, bin heute um Amtsgericht gegangen und hab gefragt, und deren antwort war das ich von der Staatanwaltschaft angezeigt wurde wegen erschleichens bla bla.. Ich kann einspruch erheben.. aber wenn ich den Prozes verliere muss ich noch mehr zahlen.. meine Frage ist, hab ich vor Gericht eine Chance ? Also soll ich mir ein Anwalt nehmen und Einspruch erheben ? Oder soll ich einfach bezahlen ? Weil der Schaden noch höher wird falls ich verliere :/ Ich kenne mich nicht aus (Rechtsschutzversicherung etc hab ich nicht, weil monatlich 300 € zahlen sehe ich auch nicht ein) Kann mir jemand weiter helfen ?

Anwalt, Gericht, Schwarzfahren, Strafe
Teil- oder Vollwiderspruch gegen Mahnbescheid?

Hallo!

Ich erhielt einen Mahnbescheid, dem eine ursprüngliche Forderung von 12/2010 zugrundeliegt.

Die prozessbevollmächtigte Kanzlei Wehnert&Kollegen ist bekannt für das Eintreiben von Forderungen, die kurz vor der Verjährung stehen, wie ich gegoogelt habe. Und von der einfordernden Firma FKH Gbr hatte ich bislang nie gehört oder ein Schreiben erhalten.

Es sieht so aus, als habe ich mal eine Hundefutterrechnung nicht bezahlt. Anscheinend wurde diese Forderung 2011 an die UGV weitergegeben, wo ich angeblich nur einen Teil der Forderung beglichen habe. Irgendwann dieses Jahr bekam ich wieder eine Zahlungsaufforderung der UGV. Da ich nichts mehr mit der Forderung anfangen konnte, bat ich um Informationen und vorsorglich, mit Verweis auf meine Zahlungsunfähigkeit, um eine Ratenzahlung. Eine Antwort bekam ich von der UGV nie.

Stattdessen kam jetzt der Mahnbescheid, nachdem die UGV wohl die Forderung (warum auch immer) an die FKH abgetreten hat und diese einen Mahnbescheid beantragte.

Im Mahnbescheid sind in den Nebenkosten neben der Inkassogebühr und vorgerichtlichen Anwaltstätigkeiten (die Kanzlei hat mich nie angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert!) Kontoführungsgebühren aufgelistet. Überall lese ich, dass diese dem Schuldner nicht zugelastet werden dürfen.

Also bin ich versucht, Teileinspruch einzulegen gegen diese Kontoführungsgebühren. Ebenfalls recherchiert habe ich allerdings auch, dass ein Voll-Widerspruch erfolgversprechend sein kann, da diese Mauschel-Kanzleien es selten auf Verfahren und Feststellung der Rechtsgültigkeit ankommen lassen.

Waren meine Recherchen bezüglich der Nebenkosten korrekt? Dürfen noch andere Kosten mir nicht auferlegt werden? Und was ratet Ihr mir - Teil- oder Voll-Widerspruch?

Viele Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Gericht, BGB, Inkasso, Jura, Mahnung, Widerspruch, ZPO
Targobank Vorzeitig Kredit ablösen, Bearbeitungsgebühr

Guten Tag zusammen,

bei mir geht es um die Targobank (ehemals Citibank). Hab da Kredite seit mittlerweile 10 Jahre am laufen, insgesamt sind es 4 gewesen die immer mal wieder aufgestockt wurden und auch jedes mal fleißig Bearbeitungsgebühr genommen wurde (ca.1800 Euro). Bearbeitungsgebühr hin oder her es ist einfach eine schlechte Bank: - beim zweiten Kredit wurde vergessen mir 2000 Euro zu überweisen -beim letzten Aussagen wie " Nehmen sie ja kein Dispo da zahlen sie 11 & Zinsen) .... und was bekomme ich 11,9 % !!! das war letztes Jahr im Juli -dauernde Anrufe und Briefe zwecks Kontowechsel ( bin und bleibe bei der Sparkasse) und Kreditaufstockungen - bei jedem Kreditabschluss ( kann auch mal 2 Stunden gehen) wollen sie einem Versicherungen , RSV andrehen bis jetzt aber noch nie eine genommen...da werden dann die "Oberbosse" die meist etwas versetzt sitzen ganz nervös.

Mit der Bearbeitungsgebühr bin ich seit Anfang des Jahres dran die zurück zu verlangen nachdem jetzt auch die Ombudsfrau ohne BGH Urteil sich nicht einmischen will gebe ich das ganze jetzt nachdem ich mich nach dem Ablösungssumme erkundige und den Wisch abhole dem Rechtsanwalt. ( Klage wegen Bearbeitungsgebühr) - Rechtsschutz hat das OK gegeben.

Wie auch immer es ist noch viel mehr geplant aber dazu vielleicht später auch eine eigene Geschichte wieso ich die 11,9 % Zins angenommen habe

Habe jetzt ein Angebot einer seriösen Bank von 4,9 & effektiver Jahreszins OHNE Bearbeitungsgebühr und den ganzen Schnick Schnack gesichert.

Jetzt zur Aufstellung da ich mir den Ablösebetrag am Montag persönlich abhole und danach auch 100 Meter weiter zur entfernten Verbraucherzentrale gehe ( habe Termin) um das auch noch einmal prüfen zu lassen:

Eckdaten:

Nettokredit: 15173 Euro Bearbeitungsgebühr!!!!! : 455 EURO Kosten bei Herauslage ( was auch immer das ist) : 60 Euro Zinsen (fest halten) : 4558 Euro

Gesamt : 20 247 Euro

Kredit wurde Ende Juli 2012 abgeschlossen Erste Rate Mitte Oktober 2012 eingezogen Schlussrate Mitte September 2017

Monatliche Rate von 316 Euro bei 60 Monaten Laufzeit

Die Vorfälligkeitsentschädigung liegt laut Vertrag bei 1 % ( da weniger als 1 Jahr)

Wer kann mir freundlicher Weise sagen, wie viel Geld ich zur Ablöse entrichten muss?

Es ist für mich ganz schwierig auszurechnen da ich noch nicht einmal einen Tilgungsplan habe.

Vielen Dank für die Mühe und Hilfe, ich werde versuchen mich zu revanchieren :)

Grüße

Kredit, Versicherung, Anwalt, Citibank, Targobank, Verbraucherzentrale, Ablöse
Hausverbot in Geschäft - ist cdieser "Grund" rechtens?

Guten Tag,

vor wenigen Tagen hat sich folgende Situation ereignet:

Ich ging wie so oft in mein (sehr kleines Stamm) - Lebensmittelgeschäft, bestellte etwas an der Theke und wartete, bis es verpackt würde. Währenddessen kam ein anderer Kunde herein und schmiss der Verkäuferin plump ein "Na meine Kleine" als Begrüßung hin.

Ich fragte darauf, ob es für Ihn üblich sei, Jemanden so zu begrüßen.

Er reagierte darauf sichtlich gereizt, spielte kurz mit seinen Muskeln und fragte mehrfach provokant, "ob ich Ihn denn von der Seite anmachen würde" ?!

Ich erwiderte "nein" und das ich lediglich eine Frage gestellt habe. Ohne diese zu beantworten, aber mit der Bemerkung: "Das wird noch Ärger geben", verließ er wütend das Geschäft.

Heute erfuhr ich, das sich der Herr an oberster Stelle über mich beschwerte und mir darum ein Hausverbot ausgesprochen wurde.

Ich bin mir weder einer Schuld bewusst, noch möchte ich das so hinnehmen, da ich häufig und auch gerne in diesem Geschäft bin.

Da ich den Geschäftsführer nicht persönlich kenne, überlege ich noch, wie genau ich am Besten einen Widerspruch verfasse.

Meines Erachtens habe ich weder gegen das Hausrecht verstoßen, noch Jemanden belästigt, beleidigt, verletzt oder Sonstiges.

Im Gegenteil, seine Reaktion auf meine Frage hat mich in dem Moment doch recht verstört.

Vielleicht eine dumme Frage, da es ja der Geschäftsführer ist: Aber ist es Rechtens, aus derart belanglosen "Gründen" ein Hausverbot zu erteilen?

Wie sollte ich im Widerspruch reagieren/ argumentieren?

Vielleicht kann sich ja Jemand dazu äußern, ich bin grade recht aufgebracht und mir nicht ganz im Klaren, welche Herangehensweise die Beste/Richtige wäre.

*Noch eine kurze Anmerkung zu dem anderen Herrn: Offenbar ist auch er seit längerer Zeit ein Stammkunde des Geschäftes. (Ich hoffe und glaube nicht, das das eine große Rolle spielt?!)

Ich bedanke mich bei allen, die diesen langen Text zur Gänze gelesen haben und eine (hoffentlich hilfreiche;) ) Antwort haben.

Arbeit, Recht, Anwalt, Gesetz, Geschäft, Hausrecht, Hausverbot, Widerspruch, hausfrieden

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