hallo liebe community,

ich habe ein Problem mit der Rechtslage einer Berufsschule hier in Bremen und umzu. mein Problem liegt darin das mehr als 2/3 meiner mitschüler ein Zeugnis bekommen indem sämtliche noten mit einem N/B also Nicht bewertbar betitelt sind. unser lehrer meinte das wenn man mehr als 25% des unterrichts gefehlt hat die berechtigung besteht nur N/B´s zu verteilen. 2 Fragen stellen sich mir also.

1: liegt der Prozentsatz wirklich bei 25%? ich habe nähmlich etwas von 33% gehöhrt.

2: wenn ich Ärztlich bescheinigte Ateste bei meinem lehrer abgebe hat er dann immernoch das recht meine entschuldigten fehltage auf diese 25% mit aufzurechnen?

wir haben 1 mal die woche unterricht bei 40 Kalenderwochen in der schule ist ich bin jetzt durch einen zwischenfall auf diese schule gekommen und hatte bis zu den zeugnissen 7 unterrichtstage gehabt die ich alle wahrgenommen habe. Mein mitschüler hatte nur 5 tage da durch das er später als ich in diese schule kahm. auch er hat alle 5 Tage wahrgenommen. Ich bekomme ein zeugniss mit noten da ich 100% des unterrichts anwesend war. er bekommt aber nur ein zeugniss mit N/B obwohl auch er 100% des unterrichtes anwesend war. Mein lehrer meinte er könnte das subjektiv betrachten und selbst entscheiden wer N/B und wer eine note bekommt. wir haben beide die selben noten geschrieben in jeden fach im mündlich ebenfalls. hier stellen sich mir wieder 2 Fragen.

  1. Darf der lehrer das wirklich subjektiv betrachten?
  2. gibt es eine midestzugehöhrigkeit in einer klasse in der er anspruch auf ein Zeugnis hat?

wäre nett wenn ihr mir in der Rechtslage helfen könntet ich möchte was an meiner schule was bewirken und meinen mitschülern dringen helfen.

MFG Takei254