Soll bei einem Ladendiebstahl und Anzeige Stellung genommen werden?

"Beim Ladendiebstahl gem. § 242 StGB erwischt, Anzeige, jetzt schriftliche Stellungnahme?"

"Guten Tag,

eine Person wurde beim Ladendiebstahl erwischt. Die Tat wurde wohl auf Kamera beobachtet. Person wird am Ausgang des Ladens vom Ladendetektiv angehalten und in ein Zimmer geführt, und wird gebeten die Sachen auszupacken. Die Person legt die Sachen auf den Tisch im Wert von ca. 80-90EUR. Es sind Teller, und Werkzeuge, sowie ein Taucheranzug dabei. Nun wurde Anzeige erstattet.

Im Polizeibrief wird Gelegenheit zur schriftl. Äußerung innerhalb zwei Wochen geboten.

Nun ist die Frage ob sich die Person äußern soll, da die Tat bereits zugegeben worden war, als der Ladendetektiv einen Bogen ausfüllte. Dieser wurde doch von der beschuldigten Person nicht unterschrieben.

Die Person hat aber bereits die Frist zur Stellungnahme versäumt, u.a da sie bei einem Unfall den Fuß gebrochen hatte. Die Person wurde im letzten Jahr wegen Warenkreditbetrugs beschuldigt, und eine Strafe zu 70 Tagessätzen a 10EUR erhalten, die sie bereits gezahlt hat. Ein Ladendiebstahl gab es auch bereits vor ca. 3Jahren(Warenwert 20EUR).

Die Person hatte die Gebühr in Höhe von 100EUR am Tattag beglichen.

Die Person bezieht Allg2, da krankgeschrieben.

Person ist 31J.

Soll die Person doch noch eine Stellung nahme ggf. Entschuldigsungsschreiben verfassen an den Laden oder Behörden um geringere Strafe zu bekommen? Die Person bereut die Tat. Oder soll sie sich gar nicht äußern? Wenn eine Geldstrafe verhängt wird, muss ja berücksichtigt werden dass die Person von Harz4 lebt, diese Angaben wurde aber nicht mit dem Fragebogen übermittelt. Was soll die Person am besten tun? Mit welcher Strafe kann die Person rechnen? Vielen Dank für jede Hilfe im voraus!!!

Anwalt, Anzeige, delikt, Ladendiebstahl, Strafe
Flucht aus Land - Haftbefehl / Verjährung

Hallo,

erstmal - es geht um einen etwas kuriosen Fall, nämlich, Person A wird wegen einigen Fällen in Untersuchungshaft genommen, einige Zeit später aufgrund Regelungen seines Anwalts aus der Haft entlassen.

Während Person A auf sein Gericht und weitere Erkentnisse wartet kommen Fall A noch einige andere Delikte und Fälle hinzu, wodurch sich die Polizei dazu entschliesst die U-Haft wieder zu beantragen.

Person A merkt dies aber vor der Umsetzung und sieht sich gezwungen zu fliehen - nicht nur aus dem Land sondern direkt raus aus der EU. A befindet sich also nun mit mehreren offenen Strafdelikten auf Flucht.

Neuen Erkentnissen zu Folge wurden beim ersten Gericht 2 Komplizen zu jeweils 4 Jahren Bewährung verurteilt - über Person A wurde aber nur erwähnt, dass diese auf Flucht sei und vom Verfassungsschutz gesucht werde - gleichzeitig auch dass ein Haftbefehl laufe. Keine Angabe ob national oder europaweit.

Nun, welche Möglichkeiten hat die Person jemals wieder in das Land zurückzukehren? Was hat es mit der sgnt. Verjährung auf sich? Und wenn in dem Fall eine Verjährung möglich ist, woher soll Person A ohne Erkentnisse zu der ausgetragenen Haftstrafe wissen, wann diese zu Ende ist?

[Hierbei geht es um Vorkomnisse eines bald 18 jährigen (somit immernoch minderjährig) - in den Delikten handelt es sich unter anderem um Betrug, Raub.]

Wer meint eine unnötige Antwort abgeben zu müssen wird gemeldet.

Grüße

Polizei, Recht, Anwalt, Gericht, Haftbefehl, Strafe
Waschmaschinen Verbot, keine Anschlüße, stattdessen ein heruntergekommener Gemeinschafts-Wäscheraum.

Hi, wohne in einem 40qm Single-Apartment, ohne seperaten Waschmaschinen Anschluss und in meinen Mietvertrag steht das ich mir keine Waschmaschine in die Wohnung stellen darf. Stattdessen soll man seine Wäsche im Gemeinschafts-Wäscheraum waschen.

Dort stehen 5 Maschinen und 2 Trockner. Ganz früher funktionierten die Waschmaschinen nur mit Geld ... mit so Münzautomaten, die wurden allerdings vor über 5 Jahren aufgebrochen und seitdem laufen sie ohne Geld.

Jedenfalls herrschen in dem Waschraum unzumutbare Zustände. Ständig sind die Maschinen kaputt, weil andere Bewohner die Türen kaputt machen, indem sie die Hebel abbrechen oder die Knöpfe eindrücken. Es funktionieren also im durchschnitt nur 1-2 Maschinen. Hier wohnen allerdings ca. 150 Leute die ihre Wäschen waschen wollen. Manchmal hat man 3 Tage lang Pech und erwischt keine Maschine. Der nächste Waschsalon ist zu weit entfernt, daher ist das keine Option.

Langsam bin ich echt schon verzweifelt und überlege ob ich mir eine Waschmaschine in die Wohnung stelle. Leider sind auch keine Anschlüsse vorhanden, so das ich sie wohl provisorisch ans Waschbecken anschließen muss.

Mein Nachbar 2 Türen weiter hat 54qm , einen Waschmaschinenanschluss und darf dort seine Maschine betreiben...und ich in meiner 40qm Wohnung darf es nicht. Was soll ich jetzt machen? Der Vermieter schafft es seit über 4 Jahren nicht alle Maschinen zum laufen zu bringen,

ich habe echt die faxen dicke. Allerdings habe ich auch keine Rechtsschutzversicherung und Zeit & Nerven um Streit mit dem Vermieter anzufangen. Soll ich mir einfach meine eigene Maschine + provisorischen Anschluss hinbauen oder muss ich das weiter hinnehmen? Heraus finden würde er es sowieso nie, außer die Nachbarn würden sich beschweren, was ich allerdings stark bezweifel.

Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Gericht, Immobilien, Mietvertrag, Justiz
Rechtsanwalt erhebt (willkürlich) Beratungskosten für Erstgespräch am Telefon! IST DAS RECHTENS!?

Hallo, meine Frage dreht sich um folgenden Fall: Im August hatte ich ein rechtliches Problem und mich auf Anraten von Freunden mit einen Anwalt FR Famielienrecht in Verbindung gesetzt. Mit diesem Anwalt habe ich ca. 30 Min telefoniert, in welchem er mir aber meine Grundfragen nicht beantworten konnte. Wir beendeten das Telefonat mit der Erkenntnis, dass ich erstmal Antwort vom Jugendamt abwarte. Am Telefon wurde mir vom Anwalt versichert, dass das Telefonat Nichts(!) kosten würde, sondern erst wenn er richtig aktiv werden würde und ich dann Beratungskostenbeihilfe stellen könne. Doch nach Antwort vom Jugendamt, wurde es nicht mehr nötig diesen in Anspruch zu nehmen. Nun, 6 Monate später bekomme ich eine Rechnung. In dieser wird zunächst behauptet, mich in dem Telefonat vor ** 6 Monaten** in 4 Themen beraten zu haben und dafür werden von mir 190€ + MwSt verlangt, die in dieser Rechnung unter dem Namen "Beratungsgespräch" aufgelistet sind.

Mir kommt der Vorgang sehr unseriös vor, da der Mensch telefonisch noch davon sprach, dass das Telefonat kostenlos sei, da 6 Monate vergangen sind eh überhaupt eine Rechung erstellt wurde und da in dieser nicht mal das genaue Datum des über ein halbes Jahr zurückliegenen Gesprächs genannt wurde.

Meine Fragen nun: 1. Gibt es eine Regelung für solche Telefonate beim ersten Kontakt und in welcher Höhe dadurch Kosten veranschlagt werden dürfen? 2. Auf welcher Rechts- bzw. Berechnungsgrundlage können solche Kosten veranschlagt werden? 3. Wo kann ich (online) die Regelungen nachschlagen, auf welchen Grundlagen sich solche Kosten zusammenstellen und welche Dienstleistungen entgegengebracht werden müssten, um diese zu rechtfertigen?

Die gesamte Art des Vorgehens und diese Zeitspanne erscheint mir fern ab von jeglicher Seriösität zu liegen. Ich freue mich auf viele Antworten, die bestimmt seriöser sind und hoffentlich viele Quellen enthalten, die ich zu dem Thema nochmal nachschlagen kann.

Viele Grüße und Dank voraus!

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Bei Klassenfahrt ausgeschlossen! Schulrecht! Lehrerin will mich nicht mitnehmen!WAS JETZT?

Hey liebe Leute. Am Donnerstag geht bei uns die Schule wieder los und am Sonntag steht die Klassenfahrt an. Jetzt aber hat meine Lehrerin bei meiner Mutter angerufen und meinte zu ihr das ich nicht mit kann mit der Begründung das ich ich nie Sport mitmache ( ich habe wenig Sport mit gemacht und dafür aber auch meine 4 bekommen), ich wäre frech (Was ich um ehrlich zu sein wirklich nicht bin). Ich würde die fahrt nicht aushalten nach Italien oder weil ich gleich nach der Zeugnisausgabe gegangen bin weil der Bus kam und mich nicht verabschiedet habe. Und das, dass gleich passieren würde was vor 2 Jahren bei der Klassenfahrt passiert ist und das war, dass ich Nasenbluten hatte und deswegen zum Arzt musste (ich war Krank)(In den 2 Jahren hat sich viel verändert z.B ich bin vernünftiger geworden, habe 20 Kilo abgenommen usw... Nach dem Gespräch mit meiner Mutter habe ich bei ihr angerufen und wollte mit ihr selber reden. Dort meinte Sie: Ich nehme dich nicht mit und wir Reden am Donnerstag noch mal da sage ich dir warum nicht.Ich darauf: Ich möchte das gerne jetzt wissen! Sie: Ich muss jetzt los zur Schule dort ist eine Besprechung.... Und ja ... das war das Telefonat. Jetzt habe ich bei der Schule angerufen und dort ging die Sekretärin ran und hat das aufgenommen und ich soll mich wieder um 12 melden. Ich denke aber mal das dort eh nichts rauskommt! Ich habe irgendwie das Gefühl das dort nichts passiert und wenn ich dort anrufe das ich dann wieder alles abbekomme. Dann habe ich jetzt die Schullandesbehörde angerufen und die meinte das ich erst mit der Schulleitung reden muss bevor die was machen können. Mein nächster Schritt(nach 12 wenn ich dort angerufen habe) wäre die LSB anzuschreiben. Jetzt noch ein paar Fakten: Ich bin 16 gehe jetzt dann in die 10 und es ist die Abschlussfahrt. Was hält ihr davon? Was würdet ihr tun? Ich bin total traurig:( und das Geld 350€ ist auch schon seit 3 Monaten bezahlt. MFG

Schule, Recht, Anwalt, Klassenfahrt, Lehrer, Niedersachsen, Schulrecht
Kann ich jetzt von der Schule fliegen wegen meiner Klassenfahrt?

ich habe ein wirkliches riesiges Problem 8.9.14 heute fährt meine klasse auf die Klassenfahrt ich will nicht mit werde aber gezwungen da es eine Schulveranstaltung ist.Ich meine ja schon das es jeden Schüler angeboten wird mit zufahren aber doch nicht gezwungen.so meine Eltern waren schon beim Schulleiter er meinte ich müsste mit kommen.Dann hat er mir gedroht wenn ich nicht mitfahre mich von der schule zuschmeißen..Darf er das eigentlich oder nicht ?ich meine klar ich muss dann schon in eine andere klasse aber mich nervt das nicht.Er ist auch nicht gerade nett er beleidigt Schüler wie mich sagt das ich Probleme im Kopf habe und so also deswegen bin ich besorgt und weiß nicht ob er das machen darf.ich sitze jetzt gerade zuhause und habe ein Attest vom Arzt gekriegt aber ich glaube nicht ob er mir es glauben wird.Meine Ärztin meinte ich solle die Schule wechseln ich habe angst die schule zuwechseln da ich ja da keinen kenne.Ich will nicht mit auf die Klassenfahrt da ich meine Klasse nicht mag klar hab ich da einige freunde aber trotzdem habe ich richtig Stress in der Klasse. Also der Schulleiter droht mir jetzt auch mit Geldstrafen und so kriege ich mein Geld denn zurück und wie hoch würde dann die strafe sein ?Weist das jemand ? Ja ich finde es unverschämt mich und meine Eltern mit Geldstrafen und mich von der schule zuschmeißen recht unfair bitte hilft mir ich und meine Eltern sind besorgt wissen nicht was wir machen müssen dürfen wir auch da einen Anwalt holen ?

Danke Schönen Tag noch

Schule, Geld, Anwalt, Strafe

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