Durch Glatteis in Schule gestürzt, wer zahlt?

Hallo!

Ich bin an dem heutigen Tage in meiner Schule (VHS) gestürzt. Ein Schaubild habe ich zur Veranschaulichung hinzugefügt. Wie zu sehen bin ich auf den Schulhof gegangen und wollte mich in die linke Richtung bewegen. An der Ecke kam es dann aufgrund von Schnee/Glatteis zum Sturz. Es sah so aus, als wäre genau dort an der Ecke eine Sammlung von geschmolzenem Schnee zusammen gekommen und anschließend gefroren. - Anmerkung: es wurde NICHT gestreut, lediglich per Schneeschieber der Schnee beiseite geräumt. -

Genau darauf rutschte ich aus. Ich fiel schräg links nach unten, wobei ich mir eine Verletzung am Knie zu zog, meine Hose hat dort ein enormes Loch (man könnte seine Hand hindurch stecken). Ebenfalls verletzte ich mich am linken Daumen, welcher mit der restlichen Hand mein Handy umfasste. Dieses bekam Kratzer am unten, inner liegendem Rand. Sieht ein wenig demoliert aus an der Stelle. Display ist aber in Ordnung. Weitere Schäden/Verletzungen gibt es keine.

Kurz darauf habe ich mit der Schuldirektorin geredet, welche mich mit Pflastern und Desinfektionsspray versorgte. Des weiteren wurden Fotos vom Unfallort und den Schäden gemacht von einer Lehrerin. Ob ich ein Recht auf Schadensersatz hätte, konnte sie mir nicht beantworten. Sie müsse sich da an die "Oberschulleitung" wenden und benachrichtigt mich bei Neuigkeiten.

Nun zu meiner Frage: bekomme ich Schadensersatz, oder muss ich meine Hose + Schäden am Handy selbst bezahlen? Muss ich irgendwas beachten? Sollte ich irgendwas zusätzlich unternehmen?

Informationen: ich selbst bin volljährig. Es handelt sich um eine Volkshochschule. Falls wichtige Informationen fehlen sollten, einfach fragen.

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Schadensersatz, Schule, Unfall, Versicherung, Recht, Anwalt
Gerichtsvollzieher holt Kontodaten von Bankkonten ein ohne mich jemals angetroffen zu haben (Bankengeheimnis), ist das so legal?

Gerichtsvollzieher holt sich über das "Bundeszentralamt für Steuern" Auskunft über alle meine in Deutschland geführten Bankkonten. Aufgelistet sind auch das Aktiendepot-Konto und die Konten der minderjährigen Kinder., Sparbücher e.t.c.

Erfahren habe ich das durch ein Schreiben von der Gerichtsvollzieherin, welches mich nicht persönlich erreichte, sondern der Haushalt meiner Schwester. Anscheinend gingen bereits einige Gerichtsschreiben (Gelbe Briefe) auf meinen Namen an die falsche Adresse in der ich selbst nie zuvor gemeldet war oder sonst wie in Verbindung stehe.

Somit habe ich bis heute keinen direkten Kontakt zu dieser Gerichtsvollzieherin gehabt. Ansonsten wäre die Sache auch vom Tisch. Da die Gerichtsvollzieherin anscheinend eine falsche Adresse hatte und die Kommunikation per se nicht statt finden konnte und ich somit auch keine Gelegenheit hatte irgendwelche Dinge zu wiedersprechen, mich zu äußern oder sonst wie an dem geschehen teilzunehmen dürfte der Prozess und die Kontoabfrage doch nicht rechtens gewesen sein oder?

Ich bin offiziell an einem völlig anderen Wohnort gemeldet, das dürfte auch im Melderegister ersichtlich sein. Ich hätte meine Rechtsschutz angerufen, jedoch hat diese am Wochenende keinen Service.

Die Fragen nochmals gegliedert:

  1. Darf die Gerichtsvollzieherin sich über das Bundeszentralamt für Steuern meine Bankdaten einholen, wenn ich bisher keinen Kontakt zu dieser Person hatte? Ich kann mir vorstellen das es nur erlaubt ist, wenn ich mich einer zusammenarbeit verweigere oder keine Auskünfte gebe.
  2. Habe ich Anspruch auf die Hauptforderung weil ich keine Gelegenheit hatte dem Gericht oder sonst wem zu antworten?
  3. Kann ich die Gerichtsvollzieherin zwecks Bankengeheimnis verklagen?

Vielen Dank für die Hilfe! :)

Steuern, Recht, Anwalt, Gericht, Amtsgericht, Bankenrecht, Gerichtsvollzieher, Jurist, Paragraph, Wirtschaft und Finanzen

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