Katze einschläfern lassen ohne Rücksprache - rechtens?

Liebe Community,

wir sind Besitzer einen schon etwas älteren Katze. Gut sagen wir: wir waren es.

Auf unserer Straße wohnt eine Dame, die zunächst die Frechheit besessen hat, unsere Katze anzufüttern, so dass wir diese seid ca. 3 Wochen nicht mehr gesehen haben. Unsere Katze ist wirklich schon sehr alt und vermutlich war es so, dass das Ende nah gewesen zu sein scheint. Dennoch: Ich bekam eine nachricht dieser Dame in der diese sagte, sie habe unsere Katze einfach einschläfern lassen. Dies geschah ohne Zustimmung oder überhaupt Rücksprache mit uns! Man stellte uns vor vollendete Tatsachen und nun will man dafür noch rund 70,00 EUR haben (man droht uns sogar!). Zudem verbreitet sie Gerüchte, man würde sich ja nicht um die Tiere kümmern (haben noch eine Katze und einen Hund, die jedoch gut verpflegt und versorgt sind!). Außerdem benachrichtigte man den Tierschutz und soll dafür auch nochmal bezahlen, weil dieser ausgerückt ist, aber keine Mängel festgestellt hat. Ich frage mich nun:

  1. War es überhaupt rechtens, dass diese Damen unsere Katze einfach so hat einschläfern lassen, ohne jede Benachrichtigung im Vorfeld, Rücksprache oder Zustimmung?

  2. Müssen die Kosten dafür (was ich zwar nicht glaube, aber mal besser nachfragen um sicher zu gehen) von uns getragen werden?

  3. Können die Kosten für die Ausrückung des Tierschutzes der Dame angerechnet werden, da diese es war, die diesen bestellt hat?

Ich hoffe man kann mir einigermaßen helfen diese Fragen zu klären. Ich bedanke mich herzlich.

Tiere, Anwalt, Rechte, Tierschutz, Nachbarschaft
Frage zu Ebay-Kleinanzeige. Wann ist Kauf rechtskräftig?

Hallo an alle,

ich verkaufe gerade eine Küche bei Ebay-Kleinanzeigen und ein Nutzer macht mir zu schaffen.

Folgendes Szenario mit Originalnachrichten:

a: Hi, würden Sie die Küche auch für 500 Euro abgeben?

b: Guten Morgen, Für 600 würde ich sie abgeben. Aktuell gibt es zwei Angebote für deutlich mehr als 600. Wäre also ein Entgegenkommen meinerseits.

(JETZT DER KERN DES PUDELS)

a: Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im voraus. Mario

b: Guten Abend, (19:37) Natürlich können Sie sich Zeit lassen. Es ist jedoch so, dass Mittwoch eine Dame kommt, die die Küche haben möchte. Sollte die sie nicht wollen, könnte ich Sie kontaktieren, falls dann noch Interesse besteht. Sie können sich also bis Mittwoch mit einer Entscheidung Zeit lassen.

Jetzt das Problem: Der nette Herr droht mit Anwalt etc., weil ich ihm sage, dass er die Küche nicht haben kann - zumind. solange, bis ich nicht weiß, ob die Käuferin die Küche haben möchte. Er gebe mir 5 Tage Zeit ihm die Küche auszuhändigen.

Meinem Rechtsverständnis nach ist seine Drohung völlig untragbar. Jedoch bin ich keine Experte. Wie auf einem Flohmarkt etc. ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Natürlich ist das mit den 600€ schwammig formuliert, aber bevor er es angenommen hat, habe ich klar der anderen Käuferin den Vorrang gegeben. Wie ist die rechtliche Meinung dazu?

Danke schon einmal und einen schönen Restsonntag!

Recht, Anwalt, Internetrecht, eBay, kaufen, Kleinanzeigen, Jura, Rechtsprechung

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