Schwere der Tat beim zufälligen Besitz von Kinderpornografie?

Vor 1,5 Jahren habe ich per WhatsApp einen Sticker zugeschickt bekommen. Auf dem Sticker wurde ein Mädchen unter 14 Jahren vergewaltigt. Damals wusste ich es natürlich nicht und dachte mir, es wäre natürlich fotoshop, habe es gespeichert und jemanden weiter geschickt, nur um zu zeigen wie schrecklich es aussieht und um zu fragen, ob es wahr sein könnte. Danach habe ich natürlich den Sticker vergessen. 

Aber vor nem halben Jahr kamen Polizisten zu mir nach Hause und haben mein Handy mitgenommen. Damals habe ich mir noch keine Sorgen gemacht, denn ich wusste, dass ich unschuldig bin, weil ich mir nie denken konnte , dass das, was auf dem Sticker drauf ist, wahr sein könnte. Aber Recht zu haben und Recht zu bekommen, sind verschiedene Sachen, wie ich es mit der Zeit begriffen habe.

Gestern hatte ich ein Verhör. Ich habe meine Meinung dazu erzählt & meinte auch, dass es mir leid tut. Anwalt hatte ich nicht, denn mich hat einfach fast jeder damit beruhigt, dass es nichts schlimmeres als eine Geldstrafe und Sozialstunden als Strafe kommen wird. Das Mädchen, das es mir zuschickte, hatte eine Geldstrafe und Sozialstunden, sie war aber 16, ich bin momentan 19, also ist es schon ein Unterschied. 

Jetzt, wo ich mich mehr über das Thema informiert habe, mache ich mir schon Sorgen darüber. Ich weiß, dass die Spanne der Bestrafung vo Geldstrafe bis zu Haft von 3 Monate bis 5 Jahre ist. Eine Anklage habe ich noch nicht, aber ich bin mir sicher, dass sie noch kommen wird, denn sogar das Mädchen, das deswegen bestraft wurde, hat es an viel mehrere Menschen verteilt. 

Dazu wollte ich eure Meinung lesen, wie schwer die Tat aussieht und ob eine Geldstrafe in meinem Fall reichen würde, bin auch zum ersten Mal in so eine Situation. Soweit ich weiß, beim ersten Mal wird es auch öfters entschuldigt.

Polizei, Recht, Anwalt, Kinderpornografie
Anklage wegen Fahrerflucht, Jugendstrafrecht?

Hallo ihr lieben,

ich bin gerade etwas geschockt und überfordert. Ich habe seit März meinen Führerschein, bin 19 Jahre alt. Ein paar Wochen danach habe ich einen dummer Fehler begangen, bin beim einparken gegen einen älteren Opel geratscht und ein Freund von mir meinte ich solle einfach wegfahren, ich war so geschockt in dem Zustand das ich auf ihn gehört habe und wegfahren bin. 2 Stunden später hatte ich aber so ein schlechtes Gewissen, habe mein Auto geparkt in der Nähe und mich bei der Polizei gemeldet die hat das aufgenommen und hat zu mir gesagt. Es ist keine schwere Straftat es könnte aber ein auf Aufbauseminar oder so auf mich zu kommen… Nach ein paar Wochen konnte ich dann auch bei der Polizei Stellung nehmen habe mich entschuldigt und und… Mit der Fahrzeughalterin habe ich schon kurz nach der Tat Kontakt aufgenommen, habe ihr einen Brief hinterlassen und sie hat mich angerufen und wir haben das mit unseren Versicherungen geklärt.. Nun habe ich heute auf einmal einen Brief von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bekommen das ich binnen 1 Woche Stellung nehmen kann und die entscheiden ob ein Verfahren zugelassen wird (Jugendrichter/ nach dem Jugendstrafgesetz) Ich bin etwas verwirrt, da ich nicht weiß was das jetzt heißen soll. Ich hatte noch nie eine Anzeige oder Ähnliches und bereue das auch und habe daraus gelernt… könnte mir das jemand erklären und mir sagen was das für mich heißt? Der Schaden ist 400€ stand im Brief, falls das hier relevant ist.
Danke im Voraus !

Polizei, Recht, Anwalt, anklage, Fahrerflucht, Gerichtsverhandlung, Jugendstrafrecht, Staatsanwaltschaft, Auto und Motorrad
Lebensmittelpunkt/ Schutz eines Kindes/ psychische Gewalt?

Also mein Sohn (5 Jahre jung) lebt seit der Trennung vor 2.5 Jahren bei der Mutter.
das geteilte Sorgerecht und Zeiten die er bei mir ist (eine Woche 4 und andere Woche 3 Tage im Wechsel) musste ich gerichtlich erstreiten. Damals wurde ihr eine Vernachlässigung der gesundheitssorge nachgewiesen.

seit fast 2 Jahren hat sie einen neuen Partner, finde ich auch gut, denn so habe ich meine „Ruhe“

als mein Sohn (ursprünglich ein gut gelaunter Wirbelwind) immer ruhiger und komischer wurde (versteckte sich in seinem Zimmer hinter der Tür, nässte wieder ein, oder wenn man ihm ansprach warum er dies oder das machte senkte er den Kopf und fing an zu weinen) wurde ich misstrauisch.
als ich dann mit ihm beim Kinderarzt war wurde ich zum Psychologen weitergeleitet. Dieser „knackte“ meinen Sohn dann endlich.
er wird vom Lebensgefährten der Mutter psychisch fertig gemacht. Muss für jedes Fehlverhalten ins Zimmer, kriegt als einziges Kind im Haushalt (3kinder) keine Süßigkeiten, darf abends nicht zu Mama sonst schließt der neue Partner ihn im Zimmer ein. Fürs einnässen nachts wird ihm tablet, tv und rausgehverbot erteilt.

des weiteren habe ich erfahren das seine Logopädie abgebrochen wurde und nicht wegen corona (wie die Mama behauptete) pausiert.

also habe ich die Logopädie wieder aufgenommen, bin mit ihm bei einer Psychotherapie und habe das Jugendamt eingeschaltet. Diese stellten bei einem Hausbesuch und Gesprächen mit gross und klein eine vernachlässigung der gesundheitssorge fest und haben es auch schriftlich festgehalten das der neue Partner sämtliche psychische Gewalt sofort unterlassen zu hat.

Dort wurde auch ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung unterschrieben.
ich habe diesen per Email bekommen und soll auch unterschreiben. Allerdings steht dadrinnen das dann das Jugendamt betreuungsrecht und erziehungsrecht in sämtlichen formen hat.
das möchte ich natürlich so nicht unterschreiben da er jederzeit bei mir wohnen kann. Das habe ich dem jugendamt auch mitgeteilt.

mein Sohn hat Ärger bekommen für das petzen, wurde als Dummer Lügner betitelt und musste zur Strafe in sein Zimmer. Also wird er immer noch getrietzt. Jetzt haben wir heute den Hausbesuch vom Jugendamt (mein Sohn ist auch da)

ich werde der netten Frau vom Jugendamt heute mitteilen, dass ich meinen Sohn nicht wieder an die Mutter rausgebe. Er hat das Recht Gewalt und sorgenfrei aufzuwachsen. Dort gibt es keine Besserung. Dies ist das einzige was ich zu seinem Schutz tun kann.
ebenso werde ich morgen einen Eilantrag auf alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht stellen.mein Sohn möchte auch hier bleiben und hat Angst nach Hause zu gehen

wie könnte ich am besten argumentieren (Paragraphen und gesetzesgrundlagen wären toll) welche Schritte könnte ich noch machen ?
(Anzeige/einstweilige Verfügung etc)
bitte keine Vorschläge die nicht auf deutschen Recht basieren. Ich bin Schlachter und habe 100kg bei 1,80m. Wenn ich mir den greifen würde hätte mein Sohn auch nix mehr von mir.

vielen Dank bleibtGesund

Familie, Sorgerecht, Recht, Anwalt, Familienrecht, Gewalt, Psychologie, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Jugendamt, Kinder und Erziehung

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