Ist dieser Vertrag rechtlich gültig?

Hallo zusammen,

Die Frage ist für einen Kollegen, der sich gerade in einer recht schwierigen Lage befindet.

Folgender Sachverhalt:

ca. März 2024 ging unser Freundeskreis einen Trinken (mehr als einen, es war sehr viel Alkohol) danach gingen wir in ein Fitnessstudio. Alle von uns hatten dort eine Mitgliedschaft bis auf einer. Dieser wollte sich zum Probetraining anmelden, da dieses Fitnessstudio dies anbietet. Woraufhin der Mitarbeiter Vorort sagte, das dies kein Problem sei und er nur ein paar Unterschriften im Bezug auf Haftpflicht bei Beschädigung, Regeln etc. setzen müsste. Alles gut bis dahin. Vor ca. einem Monat kam dann eine dicke Rechnung von mehreren 100 Euro und ein Inkasso Brief zu ihm aufgrund nicht bezahlter Mitgliedsbeiträgen. Er rief dort an und erklärte dem Inkasso, die Situation und das dieser nicht bereit ist, diese Summe zu begleichen, da er nicht mal von einer Mitgliedschaft wusste. Dies konnte das Inkasso sogar indirekt bestätigen, indem sie sagten sein letztes Einchecken wäre im März gewesen. Genau an dem Tag, wo das Probetraining stattgefunden hat. Diese wollten ihn auf eine Ratenzahlung klein reden, aber er sagte dass er das nicht zahlen werde. Sie bat daraufhin an, dass die Hauseigene Rechtsabteilung den Fall prüft und dann entscheidet ob er, oder dass Fitnessstudio für alle Kosten aufkommen muss, kostet aber wieder einen riesigen Aufpreis bei Verlust.

Seine Fragen sind jetzt folgende:

Ist dieser Vertrag überhaupt so gültig?

Darf das Inkasso "Richter" spielen?

Würde es sich mit so einem Fall lohnen einen Anwalt aufzusuchen?

Ich und er bedanken uns schon vorab für die Hilfe unter dem Beitrag.

Anwalt, Vertrag, Inkasso
Wie handle ich als Fahrradfahrer richtig, wenn mich ein Autofahrer angefahren hat und ich oder mein Fahrrad beschädigt sind?
Nach einem Unfall:
  • Erste Hilfe: Sicherheit, Schock normal, 112 rufen bei schweren Verletzungen (Kopf/Bauch).
  • Krankenwagen: Bei Bedarf 112, nicht 110 (keine Notrufnummer).
  • Polizei: Rufen, wenn man nicht schuldig ist (Unfall aktenkundig). Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erwägen (auch rückgängig möglich).
  • Gedächtnisprotokoll: Direkt nach dem Unfall anfertigen (Datum sichern).
  • Notaufnahme: Auch bei leichten Verletzungen (wichtig für Unfallbericht und Schmerzensgeld).
  • Polizeibericht: Vorlesen lassen und ins Gedächtnisprotokoll aufnehmen.
Gedächtnisprotokoll Details:
  • Verkehrssituation, Lichtverhältnisse, Straßenverhältnisse, Kleidung, Karten anfertigen, möglichst viele Details festhalten.
Nachgang:
  • Staatsanwaltschaft: Verfahren kann wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt und als Ordnungswidrigkeit weitergegeben werden.
  • Privatklageweg: Möglich, wenn Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt.
  • Privatklage: Kein Rechtsbeistand nötig bis zur Annahme durch das Gericht.
  • Sühneverfahren: Muss in derselben Gemeinde durchgeführt werden, wenn beide Parteien dort wohnen.
  • Zivilrecht: Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (zivilrechtliches Verfahren oder Adhäsionsverfahren).

Habt ihr noch etwas hinzuzufügen?

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Muss man seine Daten nach der Kündigung noch herausgeben?

Hallo,
eine Bekannte von mir ist 17 Jahre alt und hat vor über einem Monat bei einem Bäckereibetrieb angefangen auf Minijob Basis zu arbeiten.

Anfangs gab es keinen schriftlichne Vertrag oder einen Nachweis über grundlegende Arbeitsbedingungen, wie Gehalt und Arbeitszeiten. Erst hat sich meine Bekannte nicht gewundert, da das Erste mal laut der Chefin Probearbeiten war, ab dem dritten und spätestens nach dem vierten Mal, nachdem die Bekannte bereits mehrmals nach einem bisher fehlenden Arbeitsvertrag gefragt und gebeten hat, ist ihr klar geworden, dass sie diesen laut einer Aussage, dass sie lediglich einen Zettel bekommt, auf dem sie ihre Zeiten aufschreiben soll, nicht mehr bekommt.

Inzwischen ist also über ein Monat vergangen und damit die Frist verstrichen, bis zu der der Arbeitgeber laut Nachweisgesetz dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen Vertrag oder bei einem Minijob zumindest einen Nachweis auszuhändigen, der rechtsgültig und unterschrieben ist.

Am Ende des Monats hat sie nun ihren Lohn ausgezahlt bekommen, jedoch ohne sämtliche Zuschläge, die bei Sonntagsarbeit (sie hat an 4 Sonntag in einem Zeitraum von insgesamt 5 Wochen gearbeitet) in einem Vertrag geregelt wären. Hinzu kommt, dass dieser Lohn ihr aufgrund eines "Missgeschicks und einer nicht gesendeten Nachricht an die "Finanzmitarbeiterin", in Bar ausgezahlt wurde. Nachdem die Bekannte bei der Chefin nachgefragt hat, warum sie keine Zuschläge bekommt, obwohl sie ihren Samstagabend und ihren halben Sonntag als Schülerin dafür opfert und zusätzlich nicht versichert ist oder die Möglichkeit hat, in die Rentenversicherung einzuzahlen, hat diese geantwortet, dass sie nicht gleichzustellen ist, mit den anderen schon erfahrenen und älteren Kollegen und, dass sie auf einmal jetzt doch noch anmelden will.

Laut der Chefin hatte diese natürlich nie die Absicht das Arbeitsverhältnis schwarz und ohne Vertrag zu führen. Meine Bekannte hat daraufhin gekündigt und die Chefin fordert von ihr jetzt Daten für einen Arbeitsvertrag, für den die Frist inzwischen abgelaufen sein sollte. Meine Bekannte will diese Daten nicht mehr herausgeben, da kein Verhältnis mehr zwischen beiden Parteien besteht und die Arbeitgeberin selber Schuld ist, dass sie die Frist hat verstreichen lassen.

Nun hat ihr die Arbeitgeberin gedroht, sie beim Zoll zu melden.

Nun meine Fragen:

Das deutet doch ausdrücklich auf Schwarzarbeit hin, oder?

Kann die Bäckerei meine Bekannte überhaupt anschwärzen?

Und stimmen meine Vermutungen bezüglich dieser Fristen, vor allem bei Minijobs?

Muss meine Bekannte die Daten jetzt noch rausrücken?

Ist die Sonntagsarbeit überhaupt rechtens, vor allem wenn sie an mindestens 4 auffeinanderfolgenden Sonntagen gearbeitet hat, dazwischen war allerdings ein Sonntag, an dem sie aufgrund von Krankheit nicht gearbeitet hat?

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Rundfunkbeitragsservice auf Schadenersatz verklagen?

Ich befinde mich aktuell seit über einem Jahr im Konflikt mit der GEZ, auch wenn die jetzt Beitragsservice heißen sind die nichts anderes. Die wollen von einem Studenten Rundfunkgebühren, ich musste bereits Härtefallanträge stellen und die worden auch trotz nachweislich eindeutiger Lage abgelehnt.

Jetzt drohen die mit Gerichtsvollzieher & Co. Ich habe schon beim Verwaltungsgericht ebenfalls Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt und denen die Sachlage geschildert. Ich denke auch nicht, dass die das machen sondern nur drohen, da bereits vor paar Monaten gedroht worden ist. Dann kam vor ein paar Wochen noch ein Säumniszuschlag und die Zahlungsaufforderung, wie die anderen zehn Stück. Für mich ist das gleichzeitig auch ein Zugeständnis von denen, das die eigentlich ganz genau wissen was für ein Mist die machen.

Es ist eigentlich eindeutig, aber die wollen auf Biegen und Brechen imaginäre Gebühren von mir ohne rechtliche Grundlage einfordern. Deren rechtliche Grundlage sei es laut denen, mir ein Brief zu schicken und meinen Antrag abzulehnen, damit sei der Bescheid ja rechtskräftig. Ich komm mir vor wie bei einem Mafia Film, wobei die ihre Ziele nicht willkürlich aussuchen.

Nun dieser Konflikt hat mich einiges an Portogebühren gekostet und auch meiner Zeit und Nerven, denen hinterherzurennen. Das ist ja das schlimmste, die wollen was von mir, nicht ich von denen und ich soll denen bitte hinterherrennen. Das ist Willkür pur. Naja, wie auch immer: Ist es in DE möglich die auf Schmerzensgeld zu verklagen und Schadenersatz deshalb? Oder auch die einzelnen Sachbearbeiter, wobei die ganz Flink selten Namen unter deren Schreiben nennen. Weil solche Leute sollten dort definitiv nicht arbeiten und jemand muss was dagegen machen. Ich weiß, jetzt wird jeder sagen geh doch zum Anwalt, aber statt eine teure Erstberatung würde ich gerne auch mal Meinungen hierzu hören.

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