Meine Anwältin sagt, ich solle gestehen, dann bekäme ich eine ganz geringe Strafe. Wenn ich nicht gestehe, kann ich eine ganz hohe Strafe bekommen.
Es ist Aussage gegen Aussage wegen einer angeblichen Drohung am Telefon.
Dazu kann ich beweisen, dass das vermeintliche Opfer bei ihrer Polizeiaussage gelogen hat. Meine Anwältin meinte, dadurch sei sie jetzt nicht automatisch unglaubwürdig, da sie vorbestraft sei. Ich dachte, ich höre nicht richtig. Sie will, dass ich etwas zugebe, was ich nicht getan habe.
Ich habe zudem als Indiz einen freiwilligen Lügendetektortest gemacht, der zeigt, dass ich sie niemals bedroht habe.
Eben habe ich gesehen, dass der Gerichtstermin auf 30 Minuten festgesetzt wurde.
Also denke ich mittlerweile, dass die mich schon schuldig hinter meinem Rücken gesprochen haben.
Findet ihr das nicht auch merkwürdig? 30 Minuten für einen Gerichtstermin, und meine Anwältin sagt, ich solle etwas gestehen, was ich nicht gemacht habe, obwohl es Beweise gibt, dass die Anzeigeerstatterin bei ihrer Aussage gelogen hat und ich als Indiz noch einen Lügendetektortest habe?