Mutter ein Teil der Bedarfsgemeinschaft? Und andere Fragen zur Antragstellung?

Hallo,

Mein Freund, meine Mutter und ich leben in einem Haushalt. Dabei ist unsere Haushaltsführung aber klar getrennt. Meine Mutter kauft für sich ein, und wir zwei für uns etc.

Mein Freund ist der Hauptantragsteller und ich bin seit knapp 2 Jahren mit in seiner Bedarfsgemeinschaft. Als ich vor kurzem arbeitslos geworden bin, erhalte ich auch ohne weitere Antragstellung volles Geld.

Nun hat sich meiner Mutter, nach 2 1/2 jähriger Arbeitslosigkeit dazu entschieden zum Jobcenter zu gehen und ebenfalls einen Antrag zu stellen, da ihr Vermögen sich dem Ende neigt. Ist sie nun Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft? Oder wird sie einen eigenen Hauptantrag stellen?

Wirkt es sich außerdem negativ auf sie aus, dass sie ihren alten Job vor 2 1/2 Jahren selbst gekündigt hat?

Außerdem ist sie der Meinung, nachdem sie damals vor knapp 10 Jahren, wo sie beim Amt schonmal war, dass sie nur 200~ irgendwas an Geld bekommen würde. Aber es gibt doch einen gewissen Regelsatz?

Und als letzte Frage, die vielleicht etwas blöd klingt, ich aber für sie nachfragen möchte: Wie sieht es nach der Antragstellung aus? Würde ihr mit ihren 54 Jahren direkt eine Maßnahme oder Jobs auferlegt werden, die sie ohne Sanktionen nicht ablehnen könnte?

Da ich mit ihr nächste Woche dorthin fahren werde, möchte ich gerne etwas vorbereitet sein, damit ich ihr bestmöglichst zur Seite stehen kann. Ggf. was für Anlagen noch zur Ausfüllung erwartet werden? Das ich diese mir schon etwas durchlesen kann.

LG

ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Hartz IV, Jobcenter
Hartz 4 Wohnung mieten, wie läuft das ab?

Hallo Leute,

ich habe eine frage zur Wohnungssuche, wenn man Hartz 4 bzw. ALG 2 bekommt.

Wenn ein 25 Jähriger bei den Eltern wohnt und Hartz 4 bekommt und nur den Regelbedarf bekommt von 404 Euro glaube ich und sonst nichts, aber dann aussziehen will, wie läuft das genau ab ?

Wenn man als Hartz 4 empfänger vorher noch keine eigene Wohnung hatte und man sucht sich jetzt eine und wird vielleicht fündig, sagen wir 30 Quadratmeter 200 Euro kalt und der Vermieter sagt das man die Wohnung haben könnte trotz ALG 2, dann dürfte man aber nicht sofort den Mietvertrag unterschreiben und den Vermieter müsste ich dann sagen, z.B. " Ich würde die Wohnung gerne nehmen, aber ich muss vorher einen Antrag beim Amt stellen, der sich vielleicht Wochen hinziehen kann ", gemeint ist der KDU Antrag für die Wohnung, ob die überhaupt genehmigt wird vom Amt, oder ?

Weil das würde heißen wenn man jetzt eine Wohnung gefunden hat und der Vermieter mir zusagt das ich die Wohnung sofort bekommen könnte, aber natürlich nicht mehrere Wochen zusagt, aber ich erst ein Antrag stellen muss und dieser Antrag vielleicht mehrere Wochen bearbeitungszeit dauert, könnte die Wohnung doch schon weg sein und der Antrag die warterrei wären völlig umsonst gewesen, oder ?

Würde mich freuen wenn ihr mich darüber aufklären könntet, ob es wirklich so ist, wie ich hier beschrieben habe oder ob es anders verläuft.

Gruß

Wohnung, wohnen, Recht, Vermieter, ALG II, Antrag, arbeitslos, Hartz IV, Wohnungssuche
Folgen von Erbe bei einer vom Jobcenter finanzierten Umschulung?

Hallo liebe Leute,

vor knapp 2 Monaten ist mein Vater gestorben und ich beginne nun eine Umschulung die 2 Jahre dauert damit ich eine vollwertige Ausbildung habe.

Nun ist es aber so, das wohl ein Erbe ansteht von wohl insgesamt ca 10.000€. Davon ist noch nichts auf meinem Konto oder irgendwo gelandet. Der ehemalige "Versicherungsmann" meines Vaters hat mir und meinem Bruder sowas angedeutet, dass eben Erst Dinge ausgefüllt werden müssen wegen Lebensversicherung etc und das eben erst alles fertig bearbeitet sein muss bevor auch nur ein Cent fließt. Deshalb habe ich auch noch nichts dem Jobcenter mitgeteilt. Sie wissen von dem Tod aber noch nicht von einem möglichen Erbe weil bevor ich nicht wirklich das Geld habe, ich es für dumm halte da mit zahlen umher zu werfen die ich weder belegend noch wiederlegen kann.

Jetzt sind meine Fragen folgende:

  1. Muss ich ohne bisher konkreten Geldfluss angeben das ich vielleicht Summe X Erbe oder ist es ok direkt Bescheid zu sagen, wenn das Geld da ist und stimmt es, dass das Jobcenter sowie so auf mich zukommt wegen dem Datenabgleich mit dem Finanzamt?
  2. Muss ich jetzt Angst haben, im Falle des Herausfallens aus der Hilfebedürftigkeit, dass die Umschulung mittendrin abgebrochen wird?
  3. Kann ich die Kosten für die Beerdigung auf die Erbsumme anwenden? Es sind ca. 11.000€ Offen für Sarg, Grabmiete, Grabstein etc.
  4. Kann man die Umschulung, im Falle eines Abbruchs von seiten des Jobcenters, in eine normale Ausbildung umwandeln wenn der Betrieb das mitmacht? So als ob ich bei einer Firma im z.B. zweiten Lehrjahr einsteige?

Vielen Dank mal im Vorraus.

Ausbildung, Erbe, Kosten, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Umschulung

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