Bewerbungsnachweise einreichen Pflicht nach abgelaufener EGV, Sanktion? EGV noch gültig?

Die Sache ist nicht so einfach, wie es sich in der Frage liest, ich versuche sie mal zu stellen und hoffe, dass man mich versteht, ist bisschen umständlich zu erklären.

Folgendes: Ich habe Ende 2017 eine EGV bekommen, die bis Juni dieses Jahres gültig war, wo drin steht, dass ich alle drei Monate meine Bewerbungsbemühungen nachweisen muss mittels einer Tabelle. Der erste Abgabetermin war Ende Februar, der zweite Ende Mai. Diese habe ich jeweils eingereicht. Ich habe jedoch keine aktuelle Tabelle, wo ich die Bemühungen eingetragen habe und dementsprechend auch keine Nachweise habe und abgeben kann.

Diese EGV ist doch nur bis Juni gültig gewesen, und mangels einer neuen EGV bin ich doch nicht mehr an die Pflichten der bis Juni geltenden EGV gebunden, oder?

Kann in diesem Fall eine Sanktion erfolgen, da der nächste theoretische Abgabetermin ja Ende August wäre, wo jedoch keine EGV mehr besteht, wenn ich diese nicht abgebe? (Denn nur der Juni würde noch in die EGV-Zeit passen, die anderen beiden Monate sind nicht mehr in der EGV drin.) Heißt das also, da die EGV nicht mehr gilt, muss ich diese nicht abgeben (da die letzten beiden Monate nicht mehr in den Zeitraum der EGV fallen, die drei Monate wären ja dann quasi über dem Zeitraum, denn nur einer war noch drin, die anderen beiden nicht), oder kann mir daraus ein Strick gedreht werden?

Recht, ALG II, Hartz IV, Sanktion, Ausbildung und Studium
Wie oft kann man ein Renovierungskosten Antrag beim Jobcenter stellen?

Ich bin seit neustem zu meinem Freund gezogen und wir würden gerne mal Renovieren, weil das hier schon seit fast 10 Jahren nicht gemacht wurde! Unsere Vermieterin weigert sich, die Wohnung überhaupt anzuschauen... Daher habe ich mal im Internet geschaut und jetzt schon oft gelesen, dass ich als ALG II Empfängerin einfach einen Antrag stellen kann und eine Pauschale bezahlt bekomme.

Hier mal ein Link: https://www.hartz4hilfthartz4.de/renovierungskosten-jobcenter/

Ich habe bereits eine Liste erstellt mit all den Materialien, die wir benötigen. Nun ist es auch so, dass es hier in der Küche gar keinen Vernünftigen Armaturenanschluss gibt, d.h. wir haben in der Küche zwar einen neuen Wasserhahn gekauft aber gar nichts wo man ihn anschließen kann! Vermieterin weigert sich auch hier etwas zu tun! Kann ich da die benötigten Sachen für einen Anschluss(nur zwei Eckventile) auch in den Antrag schreiben? Gehört doch mit zur Renovierung, oder?

Nun ist meine Frage: Wie oft kann ich eigentlich solch einen Antrag stellen? Sagen wir mal, wir ziehen nach 5 Jahren wieder aus und möchten/müssen aber unsere neue Wohnung auch Renovieren. Dürfte ich dann diesen Antrag noch einmal stellen oder geht das nur einmal?

Und hat vielleicht jemand genauere Informationen wie so ein Antrag aussehen soll? Ich weiß zwar, dass er formlos ist aber was muss da genau rein? Ich habe die Materialien in Stichpunkten aufgelistet und die benötigte Menge dahinter geschrieben. Ich denke so sollte es gut sein, oder?

Ich bedanke mich schon mal bei allen Antworten!

Geld, Renovierung, ALG II, Antrag, Jobcenter, Renovierungskosten

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