HILFE MITTELLOS -Wie ist mein Anspruch auf ALG1 nach Therapie?

Moin Moin,

Ich habe einen mittelschweren Disput mit den Ämtern. Es sieht wie folgt aus: Ich war vom 01.01.2013 bis zum 01.09.2016 versicherungspflichtig Angestellt. Bin aber vom 18.01.2016 bis 18.07.2016 auf Langzeittherapie gegangen (Alles mit der Rentenversicherung und Krankenkasse abgesprochen). Im Anschluss war ich noch bis zum 24.09.2016 in einer Übergangseinrichtung. Das Arbeitsverhältnis wurde (im Einklang mit meinen Therapeuten und zu Gunsten meiner Gesundheit) zum 01.09.16 aufgehoben. Da ich in der Übergangseinrichtung ein Praktikum (unentgeldlich) machen sollte (aus therapeutischen Gründen waren dies im Konzept vorgesehen) hatte ich schon zu dieser Zeit Probleme mit den Ämtern um überhaupt Geld zu erhalten, da Jobcenter und ARGE sich die Zuständigkeit hin und her geschoben haben. Letztendlich einigte man sich darauf, dass ich ALG2 bekommen würde, da ich ja ein Praktikum machen würde und damit nicht Arbeitssuchend wäre aber mein Anspruch nicht erlöschen würde. Nun ist das Praktikum zu Ende und seit Mitte letzten Monats schieben sich die Ämter die Verantwortung hin und her.

Anfang des Monats hatte ich dann ein Schreiben des Jobcenters erhalten, dass ich Einkommen erhalten würde und sie damit die Leistungen einstellen würden. Zu diesem Zeitpunkt musste ich mich schon mittellos melden beim Jobcenter um Geld zu erhalten. Die sagten mir, sie würden diese Leistung der ARGE in Rechnung stellen, da ich ja ab Ende des Monats ALG1 erhalten würde.

Jetzt hab ich den Ablehnungsbescheid von der ARGE erhaltenen und bin Ratlos.

MfG. Ev1lG

Therapie, Recht, ALG I, ALG II, Übergangsgeld, mittellos

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