Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Arbeitsamt Massnahme ist das Inordnung?

Hallo =) Bin immoment echt Ratslos=(. Immoment bin ich in er Massnahme besser gesagt Projekt das Wort Massnahme ist ja verboten^^. Es ist meine erste.

Vorab Bewerbe mich Reichlich bin auch immer gut informiert. Bin ebenfalls Pünktlich und Zuverlässig.

Jetzt zu mein Anliegen

Die Massnahme geht 4 Monate habe zum glück ende Monat Schluss. Jetzt vor ca 4 Wochen Haben die mich in ein Autohaus beworben, besser gesagt Gebrachtwagenhändler. Hatte direkt 3 Tage später ein Vorstellungsgespräch es war nichts besonderes. Wurde gefragt wan es für mich am Besten wäre habe gesagt dan und dan (ES KAM ALLES SPONTAN) hab direkt auch erklärt das ich immoment meinen Sohn Bei mir habe wegen seinen Ausschlag. Nein die wollen das Praktikum am besten Sofort. Habe dan nochmals mit dem Leiter der Massnahme geredet das es nicht eher geht. Habe mindestens 10 mal widerholt und er Drängte auch das es ende MAI wird. Egal was ich sagte es Prallte ab , ob ich sagte mein sohn hat den ausschlag und darf immoment nich nacht Hause ne kam nur der Spruch kann die mudder nicht usw. Bis ich genervt zusagte ;( (wie gesagt habe mich dort nicht beworben Hieß auch direkt 10 Tage Praktikum)

Wurde Kurz vorm Praktikum Krank haben die in der Massnahme selbst mitbekommen hatte keine Stimme mehr konnt nichtmal piepen. Aufjedenfall Bin ich noch nicht ganz Fit,hatte gestern mein Ersten Tag wieder in der Massnahme gehabt, und prompt nervt der alte Knacker wieder. Was mein bruder da eigentlich erzählt das ich krank werde durch die Räumlichkeiten (sind nicht sauber) wen man es nicht beweisen Kann soll man einfach die Klappen halten. Vieleicht sollte ich auch mi einen Neuen Artzt suchen. Und er möchte immer noch das ich das Praktikum mache. Sobald ich ganz gesund bin.

Jetzt noch ein paa fragen.

1 Dürfen die einen so berängen? Kam mir richtig bedrängt vor wo ich erklärte das es nicht an deren Wunsch Termin klappt

2 Kann es sein das die dafür geld Bekommen? Das die ausgerechnet bei mir hinter her sind.

3 Ist es erlaubt das die in meinen Namen eine Bewerbung abschicken? Im Vertrag habe ich nichts gefunden. Außer natürlich wie immer ich muss dafür Sorgen.

  1. Kann es auch sein das die und die Firma sich das Geld Teilt? Danke euch
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Girokonto mit Dispo und ALG2?

Halli Hallo,

ich habe dringende Fragen.

Ich arbeite Vollzeit und meine Lebensgefährtin ist Hausfrau und bezieht ALG2. Wir haben noch ein Girokonto zusammen. Zwar beziehe ich kein ALG2, weil ich vollzeit arbeite, aber ich bin trotzdem mit in der Lebensgemeinschaft.

Jedes Mal wenn ein neue Antrag für ALG2 bevorsteht, dann müssen wir immer u. a. die letzten 3 Monate Kontoauszüge beilegen. Dort steht alles finanzielle drauf. Zb. Mein Lohn, Kindergeld und ALG2 usw... Kein Problem bisher.

Jetzt habe ich mich bei einer anderen Bank umgeschaut wo das Girokonto keine Gebühr kostet, wenn man ein Mindesteinkommen hat. Habe ich alles fertig gemacht. Sogar mit Dispo.

Vorhin hatte ich ein Kontoauszug gemacht und auf dem Auszug steht sogar das Dispolimit mit drauf. Ich hatte vor, dass meine Lebensgefährtin auch zu meiner Bank wechselt und wir dort ein neues gemeinsames Konto führen.

Jetzt ist die Frage: - Kontoauszüge des neuen Girokontos werden spätestens beim nächsten Antrag für das JobCenter beigelegt. Dort steht leider das Limit (Ein Betrag) des Dispos drauf. Macht da das JobCenter Ärger? Wird das angerechnet?

  • Wenn wir doch 2 getrennte Konten führen und ich das JobCenter mit meinem neuen Girokonto nicht melde. Wenn ich jedes Mal mein Gehalt vom neuen Girokonto auf das Konto meiner Lebensgefährtin überweise, damit das JobCenter auch sieht, dass regelmäßig Geld reinkommt. Aber die würden es so oder so durch meine Abrechnungen herausfinden, weil in meine Abrechnungen meine Kontonummer steht. Also wahrscheinlich keine gute Idee?

  • Oder wäre es das Einfachste, den Dispo ganz rauszunehmen damit es garnicht mehr auf dem Auszug steht?

  • Sollte ich oder kann ich sowas bei der Bank offen über dieses Thema reden? Vielleicht können die mir besser helfen ohne, dass das JobCenter nichts mitbekommt oder anrechnet.

Hoffe ihr könnt mir helfen!

Auf eine Rückmeldung freue ich mich sehr!

Bank, ALG II, Dispokredit, Girokonto, Jobcenter, Lebensgemeinschaft, Kontoauszug, Vollzeit

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