Was tun, um von Hartz IV wegzukommen?

Hallo, liebe Community. Ich würde gerne wissen, wie viel ich verdienen muss, um von Hartz IV wegzukommen. Die Situation ist diese: Ich bin 18 Jahre alt und lebe noch bei meinen Eltern. Ich werde vorraussichtlich nächstes Jahr mein Abitur erfolgreich absolvieren und was ich danach machen möchte, mache ich ehrlich gesagt abhängig vom Jobcenter. Wir beziehen ALG II, meine Mutter und mein Stiefvater arbeiten beide wegen gesundheitlichen Gründen nicht mehr. Neben der Schule mache ich noch einen Aushilfsjob. Allerdings möchte ich später nicht mehr beim Jobcenter sein, da ich immer wieder mitbekomme, was für Probleme das mit sich bringt. Wir bekommen ständig zu wenig Geld und müssen immer kämpfen, denn viele Arbeiter beim Jobcenter tun so, als würden sie das Geld aus ihrer eigenen Tasche zahlen. Alleine schon als ich meinen Job angefangen habe, habe ich gesehen, mit viel Papierkram das verbunden. Zumal ich ja nicht einmal alles behalten kann, von dem was ich verdiene. Bitte versteht mich nicht falsch, ich möchte niemanden damit angreifen, aber ich werde mit dem Gedanken einfach nicht fertig, dass ich z.B. 800 in meiner Ausbildung verdienen würde und davon nicht mal die Hälfte behalten darf, obwohl ich die selbe Arbeit verrichte wie Leute, die kein Hartz IV bekommen. Und ja, ich weiß auch, dass wir als Bedarfsgemeinschaft gesehen werden und das Geld meine Eltern bekommen. Ich würde einfach gerne auf eigenen Beinen stehen und unabhängig sein. Bloß wie? :( Wie viel müsste ich verdienen? Und glaubt ihr, dass ich dann nächstes Jahr ausziehen müsste? Was ist die beste Lösung? Vielleicht doch studieren? Ich bitte um Antworten, das liegt mir echt am Herzen. :(

Wohnung, Zukunft, Geld, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Trennung, gemeinesame Wohnung vorübergehend, Ex benötigt wieder ALG2?

Hallo erstmal,

also wir haben folgendes Problem. Es ist schon des längeren der Fall gewesen, dass mein Ex Partner und ich uns nicht mehr so verstanden wie es erforderlich in einer Beziehung ist und wir sind seit letzten Monat endgültig getrennt, davor hatte man es nun doch immer wieder probiert zusammenzufinden, aber das scheiterte mehrmals und nun ist beiderseits endgültig Schluss. Jetzt kommen wir zu dem Problem. Wir haben eine gemeinsame Wohnung, (3 Raum) weshalb wir auch getrennt schlafen können glücklicherweise.

In der Vergangenheit unterstütze ich ihn finanziell neben seiner Familie da er keinen Job hat und der Alg2 Antrag abgelehnt wurde, weil mein Einkommen zu hoch ist angeblich. Wenn man allerdings alle Ausgaben wie Miete, Autorate, Autounterhaltung, Versicherungen, den Krankenkassenbeitrag und alles andere was anfällt zusammenrechnet reichte mein Gehalt nicht einmal aus und seine Familie gab ihm zusätzlich etwas Geld monatlich.

Trotz seiner Bemühungen fand er in der Vergangenheit noch keinen festen Job und nun haben wir den Salat, wir müssen vorübergehend ja gemeinsam in der Wohnung bleiben aufgrund der Kündigungsfrist und eine neue Wohnung benötigt ja auch erstmal jeder von uns. Aber ich möchte nicht mehr für sein Essen, Mietanteil und Stromanteil etc aufkommen. Zahlt ihm das Amt jetzt vorübergehend Alg2 wenn er einen neuen Antrag stellt? Ich kann es mir einfach nicht leisten ihn trotz Trennung durchzubringen mit, da das geliehene Geld von seiner Familie uns auf keinen grünen Zweig bringt. Ich brauche das Geld für mich und ich sehe es auch nicht ein meinen Ex Partner zu finanzieren.

Liebe Grüße

Recht, ALG II, ex partner, Hartz IV
Teilzeitstudium und Minijob?

Mein Arbeitsverhältnis endet zum im Mai. Ich habe ALG1 Anspruch.

Im März diesen Jahres habe ich ein Fern/Teilzeitstudium angefangen.

Mein Anspruch zum Existenzminimum beträgt ca.869 Euro ( KDU+Hilfe zum Lebensunterhalt).

Mein ALG1 würde ca. 700 Euro betragen. Somit ergibt dies eine Differenz von ca. 170 Euro.

Ich weiß, dass ich das ALG1 aufstocken kann. Leider gibt es da einige Hürden ( Ablehnung des BAföG - Antrags) welcher durch ein Teilzeitstudium und meinem Alter von über 35 Jahren im Prinzip abgelehnt werden müsste.

Gemäß § 2 Abs. 5 BaföG wird Ausbildungsförderung nur geleistet, wenn die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt.

Da dieses Teilzeitstudium nicht grundsätzlich förderungsfähig ist (nur 9h in der Woche), wäre somit ein ALG II - Anspruch auch nicht nach § 7 Abs. 5 SGB II ausgeschlossen oder fasse ich das falsch auf?

Ich habe desweiteren vor, einen " Mini-Job" ( 450 Euro bei max.14,9h in der Woche) aufzunehmen. 

Somit wäre aber mein ALG1 Anspruch erloschen, da ich ausgehend vom Teilzeitstudium ca. 9 Stunden in der Woche aufbringe und zusätzlich einer Beschäftigung von 14h nachgehe und ich folglich über die 15h in der Woche komme.. 

Falle ich in der Konstellation nur in das ALG2 und werden mir dann bei einem "Mini-Job" die möglichen Freibeträge ermöglicht oder bekäme ich durch den erloschenen ALG1 Anspruch auch kein ALG2?

Zum Bespiel: ALG2 Anspruch= 869 Euro + 450 Euro aus dem Minijob

somit Wären 170 Euro( 100€ Frei + 20% von 350€) welche zu meinen 869 Euro hinzuverdienen könnte.

Käme ich auf 1039 Euro.

Sind meine Gedankengänge und "Berechnungen" korrekt oder bin ich auf dem Holzweg?

Studium, Recht, Minijob, ALG I, ALG II, Teilzeitstudium, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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