Eigene Wohnung und Zweitausbildung?

Hallo zusammen,

Da ich in meinem Berufsfeld nicht Glücklich werde und die Arbeite von Tag zu Tag schlimmer wird möchte ich nochmal eine 2./3. Ausbildung in Richtung Industrie-Kaufmann Oder Kaufmann für Eventmanagement machen. Leider musste ich feststellen das ich mich zu Schulzeiten wohl für den falschen Ausbildungsberuf entschieden habe. Uhrsprünglich bin ich gelernter Maschinen- & Anlagenführer und habe dann 1 Jahr dran gehängt um noch die Ausbildung als Verfahrensmechaniker für nichteisenmetall-umformung ab zu schließen. Schließlich Arbeite ich nun schon seid ca 2 Jahren in der Produktion und merke zu nehmend das ich auf dauer gesehen hier eingehe.

Aktuell Wohne ich wieder bei meiner Mutter allerdings möchte ich das schnellst möglichst ändern, aus Privaten Gründen, und mir eine eigene Wohnung suchen.

Jetzt zu meiner Frage:

Wenn ich nächstes Jahr eine Ausbildungsstelle finden sollte, welche Möglichkeiten bestehen für mich um meine Finanzen auf zu stocken das ich monatlich über die Runden komme und die Wohnung bezahlen kann, da die Ausbildungsvergütung nicht reichen wird um Miete sowie Nebenkosten zu finanzieren?

Wenn ich das richtig gesehen habe kann ich Weder BAföG, BAB oder Arbeitslosengeld bekommen. Das einzige was mir bleibt ist Wohngeld und das ist wohl auch ne Glückssache.

Habt ihr noch Ideen die mir Weiterhelfen könnten?

MfG

DiFresh

Finanzen, Ausbildung, ALG II, BAB, BAföG, Umschulung, Weiterbildung, Wohngeld, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Die Bundesagentur behaltet mein ALG 1 für 4 Monaten, Begründung: vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers, was kann ich machen?

Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Freundin, sie hat ein 450 Euro Job, und für ihre Krankenversicherung bekommt sie ein Zuschuss vom Jobcenter. Monatlich 100 Euro zahlen wir zurück zum Jobcenter, weil sie unsere Leistungen falsch ausgerechnet haben im letzten Jahr. Mein Arbeitsvertrag ist nach 2 Jahren abgelaufen, es wurde nicht verlängert. Ich habe mich am 01.06. arbeitslos gemeldet, alle Papiere waren in Ordnung. Dann habe ich einen Brief von der Bundesagentur bekommen, das Bewilligungsbescheid dass ich monatlich auf 807 Euro ALG 1 Anspruch habe, aber von 01.06. bis 30.09. will die Agentur die Leistung einbehalten wegen einem vorläufiger Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers. Sie haben diesen Brief zum Jobcenter geschickt. Heute habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen, das wir mit meiner Freundin Anspruch auf 250 Euro ALG 2 haben, und hier haben sie auch monatlich mit diesem 807 Euro ALG 1 gerechnet. Ich war bei der Bundesagentur, und die Frau hat gesagt, dass sie die Leistungen einbehalten müssen, und ich muss mein Problem mit dem Jobcenter klären. Ich verstehe diese ganze Geschichte langsam überhaupt nicht, könnte mir das jemand erklären? Ich habe echt Angst, dass ich die Miete nicht bezahlen kann usw. Hat jemand eine Idee? Danke schön!

Sozialrecht, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter
Hartz IV, Ü25, bei Eltern wohnend, Hauptantrag, Hausgemeinschaft, Krankenkasse, welchen Regelsatz bekomme ich, und wird die Krankenkasse übernommen?

Folgendes:

  1. Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt, bin Ü25, bei den Eltern wohnend, in einem Zimmer. Im Hauptantrag muss ich angeben, wieviele Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft wohnen, was ich getan habe, und dass diese mit mir verwandt sind, aber nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören. Einkommen und Vermögen besitze ich beides nicht. In der Anlage HG habe ich dann die anderen Personen eingetragen, die nicht zur BG gehören, und angekreuzt, dass ich Leistungen erhalte, in dem Fall nur unentgeltliche Unterkunft. Sonst nichts. Sonst werde ich auch in keinster Weise unterstützt. Welchen Regelsatz würde ich dann erhalten? Da ich gelesen habe, dass dieser weniger ist, wenn man dieses ankreuzt? Bzw. ich habe auch gelesen, dass man das teilweise gar nicht ausfüllen soll, und im HA was anderes angeben soll, wenn man im Internet guckt? Bekomme ich den vollen Regelsatz?

  2. Ich habe mich vorher privat gesetzlich versichert, habe monatlich den Mindestbeitrag bezahlt/abgeführt. Das ist mir jedoch nicht mehr möglich, aufgrund o.g. Verhältnissen. Im Hauptantrag habe ich dann angegeben, dass ich freiwillig gesetztlich versichert bin... ist das richtig? Da ich ja nicht gesetztlich versichert war, oder? A Wird die Krankenkasse ganz übernommen, oder muss ich dann noch selbst was zahlen? Ich musste eben dort die entsprechenden Daten auf dem Bogen SV eintragen und die KV und PV-Beiträge. Muss ich da ankreuzen, dass ich einen Zuschuss möchte? Oder brauche ich den Bogen überhaupt nicht? Wie komme ich wieder in die normale gesetzliche KV, die mir ja zusteht mit ALG2, dass ich den Regelsatz nicht selbst zahlen muss mehr oder teilweise? Wird das ganz übernommen? Weil da was von Zuschuss steht?

Dank und Gruss!

ALG II, Hartz IV, Krankenkasse, Ausbildung und Studium

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