freiwilliger Umzug mit ALG II in anderes Bundesland, neues Jobcenter verlangt Notwendigkeitsbescheinigung?

Ich bin über 25 und ziehe von Frankfurt nach Dresden. Mir wurde im Jobcenter Dresden gesagt ich brauche eine Notwendigkeitsbescheinigung zu dem Erstantrag obwohl ich keinerlei Umzugkosten und Kaution beantragen will. Das macht alles für mich keinen Sinn, da der Umzug ja freiwillig geschieht. Das Mietangebot habe ich dem JC Dresden vorgelegt und die Wohnung wurde als unangemessen eingestuft, ich könne diese aber Beziehen wenn ich den Rest aus meinem Regelsatz bezahle. Im alten Jobcenter habe ich nochmal gefragt ob die mir so was ausstellen könnten, da wurde natürlich nix draus. Mein Leistungssachbearbeiter meinte auch zu mir das die Regelung im neuen Jobcenter keinen Sinn ergibt da ich ja keine Kosten seitens des Jobcenters erstattet haben möchte. Ich habe dann auf dem Merkblatt der KDU Dresden folgende Passage gefunden:

9. Was muss ich beachten, wenn ich umziehen möchte und Leis‐ tungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehe bzw. beantragt habe?

 Bevor Sie umziehen, lassen Sie sich bitte vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt die Notwendigkeit des Umzugs und die Ange‐ messenheit der neuen Unterkunftskosten bescheinigen.

 Leistungsberechtigte nach SGB II, die von außerhalb nach Dresden zuziehen, erhalten die Bescheinigung zur Notwendig‐ keit bei ihrem bislang zuständigen Jobcenter, die Angemes‐ senheit ist vorab durch das Jobcenter Dresden zu prüfen.

 Berechtigte nach SGB XII, die von außerhalb nach Dresden zuziehen, erhalten die Bescheinigung zur Notwendigkeit beim bislang zuständigen Sozialamt; die Angemessenheit der neuen Unterkunft prüft das Sozialamt Dresden.

 Ziehen Sie ohne Zusicherung bzw. ohne Zustimmung in eine andere Wohnung, kann sich dies auf die Höhe Ihrer zukünftigen Unterkunftskosten auswirken. Informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem Jobcenter bzw. Sozialamt.

 Sie sind erwerbsfähig und unter 25 Jahre alt? Bitte holen Sie immer eine vorherige Zusicherung Ihres Jobcenters ein!

Mein Frage ist jetzt was im schlimmsten fall passieren könnte bzw. was man dagegen machen kann?

Recht, ALG II, ARGE, Jobcenter, Erstantrag, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
ALG 2 zusammenziehen mit Partner?

Huhu,

ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Mein Partner ist erwerbsunfähig. Mein Partner bezieht zur Zeit ALG 2, weil das Kriterium für Erwerbsminderungsrente nicht vorliegt, da er noch nie gearbeitet hat. Er darf nicht einmal 3Std täglich arbeiten, bestätigt vom Gesundheitsamt.

Er ist an RP erkrankt und jetzt gerade Anfang 20. Ich selber bin 20. Nun wollen wir aber gerne zusammenziehen. Ich denke das Problem ist klar: Ich bin Vollverdiener, bedeutet ihm würden seine Leistungen gekürzt werden bzw. bekommt er gar nichts mehr.

Wir finden das sehr unfair, denn wenn man es genau nimmt, kann er ja nichts für seine Krankheit. Nun kann er nicht arbeiten, MUSS Sozialleistungen beziehen und wird auch noch mit Kürzungen bestraft, weil er jemanden hat der ihn liebt und sein Leben mit ihm verbringen möchte? Das grenzt doch schon hart an Diskriminierung, vor allem wenn man bedenkt, dass die RP nur schlimmer wird - nicht besser. Er möchte sich eben auch nicht abhängig von mir fühlen, als würde er mir zur Last fallen, weil ich ihn mit finanzieren muss. Das verstehe ich auch voll und Ganz.

Ja sicher, möchte man meinen, kann ich mir jetzt eine eigene Wohnung suchen und einfach bei ihm wohnen, aber das Paar-Gefühl und die Verbundenheit leidet schon darunter. Zumal wir dann doppelte Miete/Strom/Gas zahlen für nichts? Das ist alles so stusssinnig.

Gibt es keine Möglichkeit da mit Behörden einen Mittelweg zu finden für uns?

Wohnung, Beziehung, ALG II, Behinderung, zusammenziehen, erwerbsunfähig
Wieviel Bargeld darf ein ALG2 Empfänger vom ALG2 ansparen und muss man es regelmäßig angeben?

Im Prinzip gehts um folgendes. Ich habe kürzlich beim Jobcenter meinen Weiterbewilligungsantrag abgegeben (es sei gesagt dass dies nicht mein erster ist - zur großen Schande muss ich eingestehen dass ich sei 2010 im Bezug bin) und nun zum ersten Mal nach dem Erstantrag wurde ich aufgefordert einen Vermögensbescheid mit Kontoauszügen (Anlage VM) abzugeben.

Jetzt sei gesagt, dass ich derweil in einer Umschulung bin und Fahrtkosten in Höhe von 102€ monatlich bekomme. Die Fahrkarten der letzten 1 1/2 Jahre habe ich zur Hälfte mit Bargeld abgegolten das ich daheim über die 8 Jahre angespart habe. Zur anderen Hälfte aus folgendem Bestand: Ich kaufe für meine Eltern regelmäßig über meine EC Karte Lebendmittel ein, das Geld kriege ich bar von ihnen zurück. Vom Bargeld investiere ich dann zum Teil die Fahrkarte. Aus diesem Grund habe ich derweil 2500€ auf dem Girokonto und weiß nicht wie ich es dem Jobcenter erklären soll.

Kann ich einfach sagen dass ich in den 8 Jahren soviel Bargeld angespart habe dass ich die Fahrkarten davon bezahlt habe? Soviel ich weiß darf man monatlich 45€ ansparen. Nachweisen kann ich nichts. Und deswegen habe ich nun Angst dass ich bezüglich dessen des Betruges bezichtigt werden könnte, da ich wie gesagt nicht nachweisen kann anhand der Kontoabgänge dass ich regelmäßig 102€ für die Fahrkarte bezahlt habe.

Im Prinzip: Kann ich dem Jobcenter einfach mitteilen dass ich die Fahrkosten vom Bargeld beglichen habe das ich angespart hatte vom ALG2?

Die Situation zehrt sehr an mir, da ich baldig meine Abschlussprüfung schreibe ist dies der denkbar schlchteste Zeitpunkt.

Geld, sparen, Recht, ALG II, Hartz IV, Wirtschaft und Finanzen
Muss ich mich arbeitslos melden wenn mir ein Job gekündigt wird, während ich noch Student bin?

Hallo!

Ich habe vor einer Weile meine Abschlussarbeit an der Uni eingereicht und warte nur noch auf die Abschlussnote. Da ich natürlich nicht nur rumsitzen und nichts tun wollte (bzw. finanziell konnte), habe ich letztens einen Job bei einer Leihfirma angenommen. Mir wurde von Anfang an gesagt, dass die Stelle nur temporär sein wird (auch wenn der Vertrag nicht befristet war), was auch okay für mich war, da ich ja nach einem festen Job in meinem beruflichen Feld suche.

Ich habe mich nicht exmatrikuliert bevor ich den Job angenommen habe, da ich Ende des Semesters sowieso automatisch exmatrikuliert werde wenn ich mich nicht rückmelde (was ich daher auch nicht getan habe). Außerdem wusste ich, dass der Job möglicherweise gekündigt wird, während ich noch Student bin und bevor ich eine neue feste Stelle gefunden habe. So ist es nun auch gekommen.

Ich weiß, dass man sich als Student nicht arbeitslos melden bzw. Hartz IV beantragen kann. Da ich aber sehr bald Geld brauche und natürlich auch keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen möchte, hatte ich mir überlegt, mich jetzt schon zu exmatrikulieren und dann zum Arbeitsamt zu gehen. Da man sich ja innerhalb von drei Tagen dort melden muss bei einer Kündigung, wollte ich mich erkundigen, ob das jetzt auch in meinem Fall gilt. Technisch gesehen bin ich ja noch Student. Gilt die Regelung, dass ich mich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden muss, jetzt wo ich gekündigt worden bin, auch für mich??

Beste Grüße

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Studentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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