Hartz IV, Ü25, bei Eltern wohnend, Hauptantrag, Hausgemeinschaft, Krankenkasse, welchen Regelsatz bekomme ich, und wird die Krankenkasse übernommen?

Folgendes:

  1. Ich habe den Hauptantrag ausgefüllt, bin Ü25, bei den Eltern wohnend, in einem Zimmer. Im Hauptantrag muss ich angeben, wieviele Personen in meiner Haushaltsgemeinschaft wohnen, was ich getan habe, und dass diese mit mir verwandt sind, aber nicht zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehören. Einkommen und Vermögen besitze ich beides nicht. In der Anlage HG habe ich dann die anderen Personen eingetragen, die nicht zur BG gehören, und angekreuzt, dass ich Leistungen erhalte, in dem Fall nur unentgeltliche Unterkunft. Sonst nichts. Sonst werde ich auch in keinster Weise unterstützt. Welchen Regelsatz würde ich dann erhalten? Da ich gelesen habe, dass dieser weniger ist, wenn man dieses ankreuzt? Bzw. ich habe auch gelesen, dass man das teilweise gar nicht ausfüllen soll, und im HA was anderes angeben soll, wenn man im Internet guckt? Bekomme ich den vollen Regelsatz?

  2. Ich habe mich vorher privat gesetzlich versichert, habe monatlich den Mindestbeitrag bezahlt/abgeführt. Das ist mir jedoch nicht mehr möglich, aufgrund o.g. Verhältnissen. Im Hauptantrag habe ich dann angegeben, dass ich freiwillig gesetztlich versichert bin... ist das richtig? Da ich ja nicht gesetztlich versichert war, oder? A Wird die Krankenkasse ganz übernommen, oder muss ich dann noch selbst was zahlen? Ich musste eben dort die entsprechenden Daten auf dem Bogen SV eintragen und die KV und PV-Beiträge. Muss ich da ankreuzen, dass ich einen Zuschuss möchte? Oder brauche ich den Bogen überhaupt nicht? Wie komme ich wieder in die normale gesetzliche KV, die mir ja zusteht mit ALG2, dass ich den Regelsatz nicht selbst zahlen muss mehr oder teilweise? Wird das ganz übernommen? Weil da was von Zuschuss steht?

Dank und Gruss!

ALG II, Hartz IV, Krankenkasse, Ausbildung und Studium
Mitwirkungspflichten und der Jobcenter?

Hallo

Heute habe ich mich vom Jobcenter abgemeldet und den Verzichtungsbescheid auch erhalten. Im Bescheid steht folgendes:

Sie haben mit Erklärung vom 22.06.2017 auf die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ganz verzichtet. Der Verzicht hat zur Folge, dass die Ihnen mit Bewilligungsbescheid vom 13.04.2017 bewilligten Leistungen nicht mehr zur Auszahlung gelangen.

Sie erhalten daher ab dem 01.07.2017 keine weitere Zahlungen mehr. Dies ist unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums, der erst am 31.10.2017 endet.

Durch den Verzicht werden Ihre Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) nicht berührt. Daher sind Sie weiterhin verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt Ihren Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere sind Tatsachen und Änderungen (z.B: Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistung erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können.

Mit freundlichen Grüßen

Folgendes habe ich verstanden:

Von Heute bis 01.017.2017 muss ich dem Jobcenter jede Tatsache bzw. Änderung mitteilen (Während des laufenden Bewilligungsabschnitt). Nach dem 01.07.2017 muss ich dem Jobcenter nichts mitteilen, oder?

Arbeitslosengeld, Anwalt, Gesetz, ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Jobcenter, Sozialamt
Arbeitsamt Massnahme ist das Inordnung?

Hallo =) Bin immoment echt Ratslos=(. Immoment bin ich in er Massnahme besser gesagt Projekt das Wort Massnahme ist ja verboten^^. Es ist meine erste.

Vorab Bewerbe mich Reichlich bin auch immer gut informiert. Bin ebenfalls Pünktlich und Zuverlässig.

Jetzt zu mein Anliegen

Die Massnahme geht 4 Monate habe zum glück ende Monat Schluss. Jetzt vor ca 4 Wochen Haben die mich in ein Autohaus beworben, besser gesagt Gebrachtwagenhändler. Hatte direkt 3 Tage später ein Vorstellungsgespräch es war nichts besonderes. Wurde gefragt wan es für mich am Besten wäre habe gesagt dan und dan (ES KAM ALLES SPONTAN) hab direkt auch erklärt das ich immoment meinen Sohn Bei mir habe wegen seinen Ausschlag. Nein die wollen das Praktikum am besten Sofort. Habe dan nochmals mit dem Leiter der Massnahme geredet das es nicht eher geht. Habe mindestens 10 mal widerholt und er Drängte auch das es ende MAI wird. Egal was ich sagte es Prallte ab , ob ich sagte mein sohn hat den ausschlag und darf immoment nich nacht Hause ne kam nur der Spruch kann die mudder nicht usw. Bis ich genervt zusagte ;( (wie gesagt habe mich dort nicht beworben Hieß auch direkt 10 Tage Praktikum)

Wurde Kurz vorm Praktikum Krank haben die in der Massnahme selbst mitbekommen hatte keine Stimme mehr konnt nichtmal piepen. Aufjedenfall Bin ich noch nicht ganz Fit,hatte gestern mein Ersten Tag wieder in der Massnahme gehabt, und prompt nervt der alte Knacker wieder. Was mein bruder da eigentlich erzählt das ich krank werde durch die Räumlichkeiten (sind nicht sauber) wen man es nicht beweisen Kann soll man einfach die Klappen halten. Vieleicht sollte ich auch mi einen Neuen Artzt suchen. Und er möchte immer noch das ich das Praktikum mache. Sobald ich ganz gesund bin.

Jetzt noch ein paa fragen.

1 Dürfen die einen so berängen? Kam mir richtig bedrängt vor wo ich erklärte das es nicht an deren Wunsch Termin klappt

2 Kann es sein das die dafür geld Bekommen? Das die ausgerechnet bei mir hinter her sind.

3 Ist es erlaubt das die in meinen Namen eine Bewerbung abschicken? Im Vertrag habe ich nichts gefunden. Außer natürlich wie immer ich muss dafür Sorgen.

  1. Kann es auch sein das die und die Firma sich das Geld Teilt? Danke euch
ALG II, Arbeitsamt, arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter, Praktikum

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II