Fachoberschule (FOS), bafög und eigene Wohnung?

Hallo zusammen!

Ich werde kurz meine aktuelle und damalige Lage erläutern:

Ich, 20, habe einen Mittlerereife Abschluss und habe danach eine Ausbildung angefangen, in dieser bin ich jetzt 1 1/2 Jahre. An der Mittelschule habe ich im letzten Jahr, dadurch das ich nicht bei meinem Eltern wohnen konnte (so wurde das übrigends beim Amt auch angegeben) ALG 2 erhalten und habe in einer WG gewohnt. In diese bin ich schon mit 15 eingezogen.

Da ich meine jetzige Ausbildung doch unterschätzt habe und mir droht das zweite Ausbildungsjahr zu wiederholen habe ich mir überlegt als Neubeginn da ich dadurch auch in einer neuen Stadt wohne mein Fachabitur nachzuholen und damit meine Ausbildung abzubrechen. Diese würde im Semptember starten.

Ich wohne derzeit mit meinem Freund in einer Wohnung die wir eigentlich auch vor haben zu behalten. In meiner Stadt gibt es eine Fachoberschule. Meine Mutter wohnt ca. 45 km entfernt und mein Vater 16 km. Beide arbeiten nicht.

Nun zu meinen Fragen:

Habe ich Anspruch auf Bafög oder Alg2?

Wenn ja, wann beantrage ich das?

Wann sollte ich kündigen?

Kann ich einen Bafög Antrag einreichen der für September ist um zu schauen ob es möglich wäre?

Ich habe gelesen das die Entfernung zu den Eltern entscheidend ist da ich sonst zu ihnen ziehen müsste.

Allgemein konnte ich nichts finden was mir weiterhilft.

Danke schonmal im vorraus!! Ist mir echt wichtig.

Ich werde auch zum Amt schauen und mich erkundigen aber wenn hier von euch alles dagegen spricht dann überlege ich mir das alles noch genauer.

Kündigung, Schule, Ausbildung, ALG II, BAföG, Fachoberschule, Neubeginn, Ausbildung und Studium
Arbeitsbeginn und kein Geld vom JC?

Guten Morgen,

Ich habe ein Problem und weiß nicht mehr genau weiter.

Folgende Situation:

Ich gehe zum ersten mal in meinem Leben richtig voll Arbeiten.

Der Arbeitsbeginn ist am 26.11.2018 und ausgezahlt werde ich immer zum 15 des folge Monats. Das heißt ich bekomme am 15.12.2018 nur Gehalt für eine Woche Arbeit, was sich auf ca. 300 € belaufen wird. Dies teilte ich dem Jobcenter mit und beantragte auch gleich Einstiegsgeld (23.10.2018), was mir auch bewilligt worden ist.

Jedoch wird mein komplettes ALG 2 für den Dezember gestrichen (02.11.2018).

Daraufhin habe ich einen Widerspruch eingelegt und meine Situation dargestellt. Jetzt bekomme ich trotz meines Widerspruch trotzdem eine Absacke. (kam aus einem Telefonat beim JC heraus).

Meine Frage ist. wie soll man denn eine Neue Arbeit beginnen wenn man sich bei Arbeitsantritt schon Verschuldet?

lediglich mit einen Einkommenbescheid könnte ich Rückwirkend noch einmal für einen Monat ALG 2 beantragen. Diese Information habe ich aus dem gestrigen Telefonat mit den JC. Das Problem auch wieder ist, das ich diesen Schein frühestens am 15.12.2018 bekomme aber wahrscheinlicher ist es das der erst 2 Wochen später bei mir eingeht.

Grob gerechnet sitze ich also einen Ganzen Monat auf mein Einstiegsgeld von 300 € fest. Die jedoch nicht Ansatzweise die Miete(500 €) und Unterhaltskosten von mindestens 300 € abdeckt.

Wie habt Ihr es aus der Arbeitslosigkeit geschafft, wenn ihr gleich zu Arbeitsbeginn mit nix dasteht?

Man riet mir ein Darlehen zu beantragen das aber zurück erstattet werden muss, dies habe ich gestern getan in der Hoffnung das ich es mit einer nachgezahlten ALG2 Leistung begleichen kann. Jedoch wird auch das Darlehen viel zu lange dauern bis es bearbeitet ist. ca. 4 Wochen nach deren Aussage.

Jetzt habe ich mit meinen Vermieter geredet (Deutsche Wohnen), in der Hoffnung das er Verständnis dafür hat sodass ich die Miete verspätet nachzahlen kann. Dieser ist jedoch nicht kulant und drückt mir gleich Mahngebühren rein. jedoch weiß ich nicht wie hoch diese Ausfallen werden.

Vielleicht hat einer eine Idee was man am besten machen sollte und wie man schuldenfrei in den Arbeitsmarkt einsteigen kann.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Miete, Schulden, Recht, ALG II, Darlehen, Einstiegsgeld, Hartz IV, Jobcenter, Arbeitsbeginn
Anhörung vom Jobcenter! Ich soll 511€ zurückzahlen. Ist dies Rechtens?

Liebe Community,

und zwar folgendes.

Heute habe ich ein Schreiben (Anhörung) von meinen Zuständigen Jobcenter erhalten. Dort steht geschrieben das im Juli, eine Überzahlung von 511 € zustanden gekommen sei.

Zitat des Schreibens:

Sehr geehrter Herr xXx,

mit Bescheid vom 03.07.2018 wurde Ihnen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch SGB II vorläufig bewilligt ( § 41a Abs. 1 SGBII). Die aufgrund der vorläufigen Entscheidung erbrachten Leistungen sind auf die abschließend festgestellten Leistungen anzurechnen. Soweit im Bewilligungszeitraum in einzelnen Kalendermonaten vorläufig zu hohe Leistungen erbracht wurden, sind die sich daraus ergebenden Überzahlungen auf die abschließend bewilligten Leistungen anzurechnen, die für andere Kalendermonate dieses Bewilligungszeitraums nachzuzahlen wären. Überzahlungen, die nach der Anrechnung fortbestehen, sind zu erstatten ( §41a Abs. 6 SGBII ).

Sie haben am 9.7.2018 eine Tätigkeit bei Firma xXx aufgenommen. Sie haben am 31.07.2018, also im Juli 2018 einen Abschlag in höhe von 1250 € erhalten. Auf das Gesamtbrutto hochgerechnet ergibt sich somit ein Abschlagsbrutto von 1876,47 €. Gemäß §11 SGBII sind Einnahmen in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen.

Da Sie den Abschlag im Juni 2018 erhalten haben, ist dieser demnach auch im Juli 2018 anzurechnen. ( Oben heißt es noch im Juli. Fehler vom Jobcenter) Es sind Fahrtkosten zur Arbeit und KFZ Haftpflichtbeiträge zu Ihren Gunsten angerechnet worden. Ihre letztmalige Ausbildungsvergütung wurde in höhe von 224,77 € angerechnet, so wie ALG 1 anzeilig auf 8 Tage. Details entnehmen sie der Anlage.

Zitat ENDE

Ich hatte am 10.07.2018 noch anteilig Ausbildungsvergütung von 224 euro bekommen weil ich im Juni fertig wurde mit der Ausbildung. Am 31.07. hatte ich denn nochmal Geld von der neuen Firma bekommen wo ich am 09.07.2018 angefangen habe. Ich bin aber seit dem 14.09.2018 wieder Arbeitslos und musste nochmal alles neu beantragen. Es wurde alles Rechtzeitig abgegeben.

Nun zu meiner Frage: Darf das Jobcenter, obwohl ich nicht Grob fahrlässig gehandelt habe, die Kosten von 511 € zurückfordern. Mir geht es jetzt nicht um die Zusammenstellung des geforderten Betrags sondern eher, ob Sie ein recht darauf haben. Ich meine, dafür kann ich ja nix dass ich gleich Arbeit gefunden hatte und nun darf ich solch eine hohe Summe zahlen. Wehe man findet Arbeit. Es ist echt traurig. Kann mir jemand helfen ?

Am besten wären Paragraphen womit ich der Anhörung widersprechen kann.

Ich wäre so dankbar wenn Ihr mir helfen könnt leute :(.

Lieben Dank

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