Jobcenter will das ich Bafög beantrage - muss das sein?

Ich bin 24 Jahre alt und besuche zurzeit das 2 Semester einer Abendschule für Erwachsene, seit Februar 2019.

Seit August 2018 beziehe ich ALG 2. jetzt nach einem Jahr möchten Sie, ALG 2 aufheben und mich unbedingt dazu überreden Bafög zu beantragen, wozu ich auch einen Brief bekommen habe in dem steht:

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat. Folgende Angaben werden benötigt.

Beantragen Sie Kindergeld bei der Familienkasse und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor + beantragen Sie Bafög beim Stadtschulamt und legen einen Nachweis über die Antragstellung vor.

Wenn ich diese Unterlagen bis zum angegebenen Datum nicht abgegeben habe können die Geldleistungen ganz versagt werden. Und ich bin jetzt im Stress da meine Abmachung mit dem Amt so war, die Schule zu besuchen und somit auch unterstützt zu werden. Meine Schule geht jetzt nur noch bis Dezember und ich verstehe den Sinn nicht. Ich wohne alleine, habe eine Wohnung die vom Amt auch finanziert wird und wenn dies versagt, kriege ich Probleme. Mit meinen Eltern habe ich keinerlei Kontakt und möchte es auch nicht da ich damals weggelaufen bin und alles alleine auf die Beine gestellt habe inklusive es dazu Gründe gibt weshalb ich mit diesen Menschen nix zutun haben will.

Würde mich um Hilfe freuen wie ich weitergehen könnte.

Recht, ALG II, Arbeitslosengeld II, BAföG, Hartz IV, Jobcenter, Abendschule, Anspruch auf Arbeitslosengeld, BaföG-Amt, Ausbildung und Studium, Familienkasse Kindergeld
5900 Euro Stromschulden! Kann das Jobcenter oder das Amt die Schulden bezahlen oder bleibt man darauf sitzen?

Es geht dabei um 3 Schwestern, die in einem großen gemieteten Haus leben. Eine Schwester ist körperlich behindert und die andere hat eine geistige Behinderung. Die älteste Schwester (30) steht im Mietvertrag und hat den Vertrag mit dem Stromanbieter geschlossen, sie regelt eigentlich das Meiste. Die älteste Schwester arbeitet aus gesundheitlichen Gründen nur noch Teilzeit und verdient 500 Euro Netto und muss aufstocken. Die anderen beiden (21 und 25) konnten bisher noch nie arbeiten, abgesehen davon dass die behinderte Schwester schon mal zeitweise in einer Behindertenwerkstatt arbeitete.

Zusammengefasst sind alle drei auf Langzeit gesehen auf Sozialhilfe und auf das Amt angewiesen.

Das Problem ist, dass sie das Haus verwahrlosen lassen haben und in unzumutbaren Umständen leben. Zentralheizungen sind nicht vorhanden und der einzigste Ofen im Haus ging kaputt.

Die Schwestern haben dann mit Heizlüftern geheizt. Die haben teilweise 2500 oder 3000 Watt. Sie hatten davon mehrere im Haus und sie sind über die Wintermonate 24/7 gelaufen. Ansonsten (Sommer und Frühjahr) haben sie die Heizlüfter nur nachts laufen lassen.

Nun erhielt die älteste Schwester die den Vertrag mit dem Stromanbieter schloss einen Brief. Sie hat 5900 Euro Schulden beim Stromanbieter innerhalb von einem Jahr aufgebaut. Sie hat monatlich nur einen Abschlag von 50 Euro gezahlt und dann kam eben die Schlussabrechnung.

Jetzt schiebt es eine Schwester der anderen zu und keine will es gewesen sein die die Heizlüfter 24/7 laufen lassen hat. Letztendlich sind sie alle drei dafür verantworltich, aber die älteste Schwester soll zahlen weil sie im Vertrag steht.

Frage: Besteht die Möglichkeit, dass das Jobcenter oder das Sozialamt für die Schulden aufkommt?

Die Schwestern haben ja immerhin nur geheizt, so wie es für jeden Hartz4-Empfänger selbstverstänlich erscheint... Normal müsste das Amt doch dann für die Heizkosten aufkommen, oder nicht? Kann man das ggfs. gerichtlich vorm Sozialgericht einklagen?

Geld, Schulden, Strom, Recht, ALG II, Arbeitslosigkeit, Behindert, Hartz IV, Jobcenter, stromschulden, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II