Kontoauszüge für Erstantrag ALG II für welchen Zeitraum

Hallo! Ich hab vor ca. 3 Wochen erstmals einen Antrag auf ALG II beim Jobcenter gestellt. Zum Termin der Antragsabgabe habe ich alle Unterlagen bis auf das Formblatt 'Vermögen VM' und die geforderten Kontoauszüge der letzten drei Monate eingereicht mit der Begründung, dass ich es nicht geschafft habe rechtzeitig auszufüllen und Textstellen der Kontoauszüge zu schärzen (was ja mein Recht ist). Ich fragte die Mitarbeiterin, ob ich das einfach in den nächsten Tagen nachreichen kann. Sie bejahte und sagte, ich solle mich nicht wundern, sie müsse trotzdem einen Brief (Aufforderung) fertig machen. In diesem Brief, den ich einige Tage später erhielt, wurde ich dazu aufgefordert, die Kontoauszüge seit 01.07.2124 (ich vermute, dass es 2012 oder 2013 bedeuten soll) vorzulegen. Meine Frage: Wenn man einen Antrag nicht sofort vollständig einreicht, darf das JObcenter Kontoauszüge von so langer Zeit anfordern??? Im Internet, fand ich nur folgende Auskunft: www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Artikel/Kontoauszuege.html?nn=2506554, also die Einreichung von bis zu 6 Monaten. Seitens einer Sozialberatung wurde mir gesagt, dass das Jobcenter Kontoauszüge auch bis zu 10 Jahre rückwirkend verlangen darf. Was stimmt, kennt jemand eine gesetzliche Grundlage? Gibt es die überhaupt oder liegt es im Ermessen des Sachbearbieters, wenn man so wie ich anscheinend bereits einmal seine Mitwirkungspflicht verletzt hat??

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen... danke schon mal im Voraus!!

ALG II, Jobcenter
Gemeinsame Wohnung Hartz 4 + "Normal-Verdiener"

Hallo ihr Lieben,

ich hab schon etwas im Internet geguckt aber ich finde irgendwie keine genaue Antwort.

Also ich mache zur Zeit eine Umschulung und bekomme in der Zeit Hartz 4. Nun werde ich demnächst 25 und möchte mit meinem sehr guten Freund WG-technisch zusammen ziehen. Also jeder sein eigenes Zimmer + Küche und Bad.. Der verdient allerdings "normal", also zZ. 1.100.- € netto. Ich habe von einer Bekannten gehört, dass er dann mit zu meiner Bedarfsgemeinschaft gehört und sein Gehalt zu Grunde gelegt wird. Stimmt das? Ich mein er könnte ja auch eine wild fremde Person sein. Können die da vom Amt dann einfach von meinem Geld etwas abziehen, sodass er mich mitfinanzieren muss?

Ich hatte mir das so vorgestellt, dass er halt Miete + Nebenkosten selbst bezahlt und ich vom Amt die andere Hälfte bekomme. also alles getrennt. Ist das möglich? Und habe ich evtl. einen Anspruch auf eine Erstausstattung? Und wie würde das z.B. mit der Kaution aussehen. Muss ich das irgendwie selber hinkriegen oder geben die mir ein Darlehen? Wir haben nämlich schon eine Wohnung entdeckt und sind in der engeren Auswahl. Nur ist das Problem, dass dort kein Fußboden drinnen ist außer im Bad und in der Küche und keine Einbauküche drinnen ist sondern nur eine Spüle usw. Die Wohnung ist also komplett "nackig" und da kommen so einige Kosten auf die ich so gar nicht tragen könnte. Kann er dann überhaupt Wohngeld beantragen?

Ich will das Amt nicht verarschen oder so. ich arbeite seit meinem 16. Lebensjahr und bin durch einen Unfall dazu gezwungen eine Umschulung zu machen, sodass ich wieder eigenständig Geld verdienen kann. Ich möchte halt nur wissen was mir zustünde und wie das ganze abläuft.

Vielen Dank für ernst gemeinte Antworten :)

Wohnung, ALG II, Amt, Arbeitsamt, ARGE, Hartz IV, WG, Wohngeld, Wohngemeinschaft

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