Folgende Situaltion:
- Wohngemeinschaft aus 2 Personen
- Hauptmieter bezieht ALG2
- Untermieter mit normalem Job zahlt Miete an Hauptmieter, sonst keine Zuwendungen
- alles korrekt ans Jobcenter gemeldet
Aufgund einer Anzeige wird ein Strafverfahren wegen Sozialbetrug eröffnet (vierstelliger Betrag).
Die WG wurde wegen Forderung des Jobcenters gegründet, da die Wohnung zu teuer wurde.
Frage 1
Was ist zu tun? Ein Anwalt ist zu teuer, Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht.
Frage 2
Das Jobcenter behauptet eine Bedarfgemeinschaft und zahlt keine Leistungen mehr. Der Untermieter ist natürlich nicht zum Unterhalt verpflichtet. Wovon soll der Arbeitslose leben? Welche Rechte hat er?