Ist diese Bewerbung gut?

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit großem Interesse habe ich Ihr Stellenangebot für Auszubildende zum Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung gelesen und bewerbe mich hiermit um diese Position zum 01.08.2024.

 

Mein Name ist , ich bin 16 Jahre alt und besuche derzeit die Realschule....., voraussichtlich werde ich im Juni 2024 meinen erweiterten Sekundarabschluss 1 absolvieren.

 

Die Beschreibung Ihrer Einrichtung und des Ausbildungsplatzes haben mein Interesse geweckt, da ich mich schon seit längerer Zeit für Informationstechnologie begeistere und gerne einen Beruf in diesem Bereich erlernen möchte. Ich verfüge über ein solides Verständnis für technische Zusammenhänge, bin aufgeschlossen gegenüber neuen Herausforderungen und arbeite gerne im Team. Ihre Ausbildungsstelle bietet mir die ideale Möglichkeit, meine Leidenschaft für IT in die Praxis umzusetzen und mich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

 

Die von Ihnen angebotenen Leistungen wie ein attraktives Ausbildungsgehalt, flexible Arbeitszeiten, motivierte Ausbilder und persönliche Ansprechpartner, sowie die Perspektive auf Übernahme und Weiterbeschäftigung im niedersächsischen Landesdienst sprechen mich sehr an und bestärken mich in meinem Wunsch, Teil Ihres Teams zu werden.

 

Anbei finden Sie meine vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Abschlusszeugnis meiner aktuellen Schulausbildung sowie eventuellen Bescheinigungen über Praktika und Kurse.

 

Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen oder ein persönliches Gespräch zur Verfügung und freue mich über die Möglichkeit, mich Ihnen näher vorstellen zu dürfen.

 

 Stellenanzeige: https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/jobdetail/16986-JOB-99598-S

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Ausbildungsplficht Österreich?

Hi,

Vor knapp 3 monaten (Oktober) habe ich mein freiwilliges Jahr in einer polytechnischen schule abgebrochen. Den grund dafür will ich nicht nennen.

Da ich mein pflichtschulabschluss habe, gilt jetzt für mich die AUSBILDUNGSPFLICHT.

Leider ist in den letzten 3 Monaten einiges anders abgelaufen als geplant. Geplant war das ich mir eine Lehrstelle suche und mich erst etwas später beim Ams melde.

Im ersten monat ist leider meine Tante im ausland gestorben. Das Begräbnis war in meinem heimatland, wo ich geplant habe 1 woche zu bleiben und dann zurück nach Österreich zu fliegen. Leider habe ich mich dann im ausland mit den corona virus angesteckt und war ganze 3 wochen EXTREMST krank. Dementsprechend konnte nicht nach Österreich zurück.

Somit war der ganze monat schon gegessen.

Jetzt zum ganz ehrlichen Part: Die letzten 2 Monate bin ich nur rumgessen und habe ab und zu mal nach angebote gesucht. Auch meine Eltern haben mehrmals versucht mich zu motivieren und haben sogar Angebote für mich gefunden.

Leider habe ich alles ignoriert.

Dazu kommt das österreich die meldepflicht beim Ams von 4 Monaten auf 3 monaten runtergeschraubt hat. Das heißt ich bin JETZT SCHON verpflichtet mich beim AMS zu melden.

Meine fragen an euch:

Soll ich mich beim Ams melden oder meine Eltern?

Was passiert wenn ich mich dann melde?

Bekommen meine Eltern schwierigkeiten da ich die letzten 3 monate nichts gemacht hab?

Habt ihr schonmal mit dem AMS und ausbildungspflicht Erfahrungen gemacht? Und wenn ja, wie lief das alles ab?



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Berufsberatung und ärztliches/berufspsychologisches Gutachten?

Hallo, ich habe einen Termin bei der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit bekommen und dort möchten die mit mir das Ergebnis meiner ärztlichen und berufspsychologischen Begutachtung besprechen.

Ist das schlimm?

Muss man davor Angst haben?

Was wird dort genau besprochen?

Werden die dort mir in der Berufsberatung mir irgendwelche Berufe oder Ausbildungsplätze/Arbeitsplätze vorschlagen?

Wenn sie mir irgendwelche Berufe oder Ausbildungsplätze/Arbeitsplätze vorschlagen, muss ich diese Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze nehmen?

Werden sie mir vorschreiben was ich machen muss und wo ich eingegliedert werde?

Kann es sein, dass es rauskommen wird, dass ich nicht für den ersten Markt beschaffen bin?

Wenn sie sagen, dass ich nicht für das erste Arbeitsmarkt beschaffen bin, was soll ich dann machen? Was muss ich dann machen?

Wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, darf ich dann trotzdem Bewerbungen schreiben?

Wenn ich mich irgendwo z.b im Zoo mich bewerbe, darf ich dann trotzdem als Tierpfleger arbeiten, wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin? Muss ich dann den Arbeitgeber das Ärztliche und Psychologisches Gutachten nachreichen?

Darf der Arbeitgeber das Ärztliche und Psychologisches Gutachten anfordern? Wenn ja, warum?

Kann es sein, dass die zu mir sagen, dass ich nur in den Behindertenwerkstatt arbeiten muss? Darf ich es dann trotzdem verweigern in der Behindertenwerkstatt zu arbeiten?

Wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, darf ich dann eine Ausbildung in den Berufsbildungswerk machen?

Denn ich mache mir Sorgen, dass ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, weil ich eine psychische Erkrankung Posttraumatische Belastungsstörung, Lernbehinderung, Störung der Emotionen/Angststörung und eine rheumatische Erkrankung „Juvenile Dermatomyositis ". Kann es sein , dass ich dadurch nur eine beschränkte Arbeitswahl und eine Berufswahl habe?

Auch stande in den Befunden, dass ich mehrmals suizidale Äußerungen geäußert habe und dass ich in die Psychiatrie aufgrund Suizidalen Äußerungen gekommen bin. Kann es sein, dass ich dadurch auch eine eingeschränkte Arbeits und Berufswahl habe? Kann es sein, dass ich deswegen nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen?

Und mein IQ ist 68. Kann es sein, dass ich deswegen auch nicht auf den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin und kann es sein, dass ich deswegen eine eingeschränkte Berufswahl/Arbeitswahl habe? Was soll ich dann machen?

Darf ich mir das Ärztliches und Psychologisches Gutachten durchlesen? Kann es sein, dass die es mir verweigern?

Und bitte mit Begründung

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Kann ich ärger mit Jobcenter kriegen strafbar?

Ich bin derzeit Hartz-IV-Empfänger und habe einige Fragen bezüglich einer möglichen Tätigkeit im Zusammenhang mit Instagram und Online-Verkäufen. Ich würde gerne sicherstellen, dass ich keine Probleme mit dem Jobcenter bekomme.

Ich überlege, ob ich mein Glück versuche, indem ich auf Instagram Produkte bestelle, um Fotos davon für meinen Instagram-Account zu machen, und diese Produkte dann innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Rückgabefrist zurückschicke. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt auf mein Konto.

Meine Frage ist, ob es in Ordnung ist, wenn ich dies regelmäßig tue, z.B. viermal im Monat, und insbesondere, wenn die Gesamtsumme der Bestellungen pro Monat höher ist als üblich, z.B. 600 Euro oder mehr. Ich plane, die Produkte immer zurückzuschicken, und die Rücküberweisungen auf meinem Konto sind nachweisbar.

Wie kann ich dies dem Jobcenter am besten erklären, um sicherzustellen, dass es keine Probleme gibt? Gibt es bestimmte Schritte, die ich unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass alles transparent ist und keine Verstöße gegen die Hartz-IV-Regelungen vorliegen?

Ich bin für eure Ratschläge und Informationen sehr dankbar und hoffe auf eure Unterstützung.

Vielen Dank

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