Muss ich die Stelle antreten (Vermittlung durch Arbeitsamt)?
Ich habe heute eine Bewerbung verschickt (Vermittlungsvorschlag von Agentur für Arbeit) und noch am gleichen Tag eine Rückmeldung bekommen (Einladung zum Gespräch). Die Stelle sagt mir allerdings gar nicht zu und hab kein großartiges Interesse. Das Vorstellungsgespräch werde ich trotzdem wahrnehmen, aber möchte natürlich schauen was bei meinen anderen Bewerbungen rauskommt.
Sofern das Gespräch gut läuft und er mich einstellen möchte (Auch wenn ich Bedenkzeit signalisiere)...Muss ich dieser Stelle, wegen dem Arbeitsamt im Nacken, trotzdem zusagen, weil ich sonst mit einer Sperrzeit vom ALG rechnen muss?
5 Antworten
Kommt auf die individuellen Umstände an, ob es im Stellenangebot eine Rechtsbehelfsbelehrung gab und ob Du einen wichtigen Grund für eine Ablehnung hast.
Siehe im Internet, zumutbare Beschäftigung Paragraf 140 SGB - lll.
Sperrzeiten regelt Paragraf 159 SGB - lll, findest Du auch im Internet.
Es ist oft so, daß einem das Leben nicht gerade das anbietet, wonach es einem gelüstet.
Einen Job zu haben ist besser, als von Almosen, also vom Geld anderer, zu leben.
Also, nimmt man es an. Wenn man sich dann zu Höherem berufen fühlt, kann man dann wechseln.
Man kann das Bewerbungsgespräch so führen, dass man NICHT genommen wird. Nicht gerade übertreiben und total betrunken hingehen, sonst kriegt das das Arbeitsamt mit. Aber einige dümmliche Frage und Antworten können sie dir nicht krummnehmen.
Du musst das nächstbeste Jobangebot annehmen. Sonst gibts kein Geld mehr vom Amt.
Alles, was sich anbietet, muss genommen werden, sonst gibt's eine Sperre.
Wenn's Gespräch doof läuft, wollen die Dich vermutlich gar nicht 🤷🏽♀️💡