Agentur für Arbeit erhält Briefe trotz Einschreiben nicht?

Hallo!

seit wenigen Monaten stehe ich mit der Agentur für Arbeit auf "Kriegsfuß"; Ich habe Berufsausbildungsbeihilfe bezogen und nun meiner Agentur für Arbeit meine Elternzeit und die Dauer mitgeteilt. Am nächsten Monat hatte ich das Geld auf dem Konto, weshalb ich erst einmal angerufen habe. Ich wurde nach 3-4 verschiedenen Behörden in verschiedenen Bundesländer und Landkreisen geleitet. Am Ende bekam ich von einer Agentur für Arbeit aus einem anderen Bundesland einen Brief und wurde gebeten erneut die Unterlagen zu schicken. Habe ich getan, selbstverständlich mit Einschreiben. Angeblich kam mein erster Brief - trotz Einschreiben - nicht an. Ich wurde gebeten erneut die Unterlagen zu schicken. Habe ich getan, weil ich einfach mit dieser Behörde nichts mehr zu tun haben will. Nun habe ich ERNEUT ein Schreiben erhalten, das mein Brief schon wieder - trotz Einschreiben - nicht angekommen sei. Nun möchte ich als Antwort auf diesen Brief die Kopie der Quittung samt Sendungsnummer per Einschreiben zukommen lassen. Laut Sendungsverfolgung hat die Agentur für Arbeit meinen Brief drei Tage nachdem ich es zur Post gebracht habe erhalten.

Muss ich das aktuelle Anschreiben "hinnehmen" und ihnen zum dritten mal sämtliche Unterlagen kopieren, in einen Umschlag zur Post fahren und per Einschreiben einschicken? Es ist sehr ärgerlich...

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und/oder ein paar Tipps geben! 🙏🏻

Recht, Post, Agentur für Arbeit, Ausbildung und Studium
ALG1 Bestandsschutz? Weiterbewilligung nach Beschäftigung eines alten ALG1 Bescheid?

Hallo,

ich wurde zum 31.05.2020 ordentlich in der Probezeit gekündigt. Arbeitsaufnahme war der 01.01.2020 und bin derzeit auf der Suche nach einem neuen Job.

Ich habe einen Antrag auf ALG1 gestellt und nun einen Bewilligungsbescheid erhalten. Dieser stellt eine monatliche Auszahlung fest, die für mich in der Höhe nicht nachvollziehbar ist und ich möchte Widerspruch einlegen. Dafür möchte ich vorab prüfen lassen, ob der Bescheid tatsächlich fehlerhaft ist und ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Nach meiner Ausbildung, die im Juli 2019 endete, bezog ich bis zu meiner Festanstellung am 01.01.2020 ALG1 

Fragestellung 1

In den letzten 12 Arbeitsmonaten bis Kündigung habe ich brutto ‭15.177,59‬ Euro verdient (12x Gehalt, das sind geteilt durch 12 also 1.264,79 € monatlich.

Laut dem offiziellen Online-ALG-Rechner der Arbeitsagentur (Bayern, keine Kinder, LSK1) kommt man damit auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 41,58 €und letztlich auf einen (x 30 Kalendertage) = Arbeitslosengeld für volle Monate von monatlich etwa 586,20 €.

Wird der letzte Monats Brutto zurückgerechnet also 2.800,00€ kommt man laut dem Rechner auf (Bayern, keine Kinder, LSK1) kommt man damit auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 92,05 €und letztlich auf einen (x 30 Kalendertage) = Arbeitslosengeld für volle Monate von monatlich etwa 1104,90 €.

Wie wäre die Berechnung richtig. Das tatsächliche brutto der letzten 12 Monate oder der letzte Monats Brutto zurückgerechnet? 

Fragestellung 2

Die AA kommt in ihrem Bescheid aber nur auf ein Bruttoentgelt / tgl. (Bemessungsentgelt gerundet) von 41,03 € und einen Leistungsbetrag täglich von 19,23 € und letztlich eine monatliche Zahlung von 576,90 €

Laut persönlicher Information einer AA-Mitarbeiterin handel es sich nur um einen Weiterbewilligungsbescheid des ALG1 das ich nach meiner Ausbildung erhielt meiner Ausbildung. Da ich keine vollen 12 Monate gearbeitet habe. Ich habe beide bescheide verglichen und es ist eins zu eins derselbe. Komme ich da irgendwie raus? 

Es heißt ja:

3.2. Bestandsschutz

Der Bestandsschutz sichert die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer erneuten Arbeitslosigkeit, wenn zwischenzeitlich ein schlechter bezahlter Job angenommen wurde. Dadurch kann die Arbeitslosigkeit auch durch eine schlechter bezahlte Beschäftigung beendet werden, ohne dass die Höhe des Arbeitslosengelds bei einer erneuten Arbeitslosigkeit verringert wird.

Ich bitte darum, nach den gemachten Angaben die festgestellte Höhe meines ALG1-Anspruchs zu überprüfen und mir mitzuteilen, ob ein Widerspruch angebracht ist. Bzw. es sich lohnt einen Anwalt zu konsultieren?

Danke und freundliche Grüße

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, ALG I, Arbeitslosigkeit, Ausbildung und Studium
Arbeitgeber hat meine Beiträge nicht gezahlt, Kein ALG 1!

Hallo Leute,

wie ich heute erfahren musste, hat mein ehemaliger Arbeitgeber (ein Sicherheitsdienst) meine Beiträge nicht bezahlt. Ich bin leider mitte letzten Monats Arbeitslos geworden und habe mich bei Agentur für Arbeit gemeldet. Von den gearbeiten Tagen in den letzten beiden Jahren, sah alles gut aus.

Doch dann der schock heute, nachdem ich vergeblich die Arbeitsbescheinungen angefordert habe und diese nicht von meinem Arbeitgeber bearbeitet worden sind, bin ich heute trotzdem einfach mal zum Arbeitsamt. Die sagten mir, es würde sonst auch ein "Versicherungsverlauf" ausreichen, wo drauf steht, das er die Beiträge gezahlt hat. Ich also zur Krankenkasse und siehe da...er hat rein gar nichts gezahlt.

Nun musste ich heute Hartz 4 beantragen, weil er ja keine Beiträge gezahlt hat. Was soll ich nun tun? ALG 2 würde mir finanziell sowas von das Genick jetzt brechen und ich habe die letzen 9 Monate wirklich gut verdient gehabt. Ist das rechtens? Muss ich nun wirklich das alles einfach so hinnehmen, weil der nicht gezahlt hat? Das kann doch nicht legal sein. Kann ich Ihn verklagen auf Schadenersatz oder sonstiges? Vielleicht ist ja gerade ein Anwalt online, der sich damit auskennt...ich bin wirklich ratlos gerade.

Vielen Dank im voraus

Arbeitslosengeld, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zoll, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Arbeitsamt, Gehaltsabrechnung, Schwarzarbeit, Sozialversicherung

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