Gibt es für Ausländer ohne die B1 deutsch Prüfung nur 1 Jahr Aufenthaltsverlängerung?

Heute waren wir bei der Ausländerbehörde und wollten den Aufenthalt meines Mannes verlängern.

Seit 4 Jahren steht die selbe Frau am Schalter und vergibt ihm 1 Jahr Aufenthalt.

Sie lässt ihn nicht ausreden und grinst total hinterlistig. Insgesamt ist sie sehr unfreundlich und hat uns offensichtlich auf dem Kiker.

Wir wollen uns über dieses Dame beschweren, mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Ich bin der Meinung das Sie willkürlich entscheidet und Gesetze vorgibt die nicht der Wahrheit entsprechen.

Mein Mann hat einen festen Job und ist seit über 6 Jahren beschäftigt. Er lebt seit Februar 2011 in Deutschland und hat zwei Kinder.

Er hat alle erdenklichen Deutschkurse besucht und hat nur die B1 Prüfung nicht abgeschlossen. Zu dieser Zeit hat er einen Vollzeit Job angenommen.

Wir haben genügend Einkommen und beziehen keinerlei Sozialhilfen. Unteranderem haben wir genügend Wohnraum.

Auf die Frage warum mein Mann damals als ALG2 Empfänger 3 Jahre Aufenthalt bekommen hat und jetzt die letzten Jahre immer jährlich antreten muss gab die Dame keine Antwort.

Die gute Dame aus der Ausländerbehörde meint: laut Gesetz dürfen Ausländer nur 1 Jahr Aufenthalt bekommen, wenn sie keinen B1 Abschluss vorweisen können.

Wenn Sie dann einen B1 Abschluss vorweisen, dürfte man Ihnen nur 2 Jahre Aufenthalt erteilen.

Sprich auch wenn mein Mann eine B1 Prüfung absolviert, würde eher nur 2 Jahre Aufenthalt bekommen und keinen unbefristeten Aufenthaltstitel.

So wäre das anscheinend laut der Dame nachdem Gesetz. Dann kenne ich so viele Menschen die haben nicht mal einen Deutschkurs besucht und bekommen einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Durch meine ehrenamtliche Tätigkeit habe ich viele Menschen kennengelernt die Hartz IV beziehen und diese Menschen bekommen mindestens 3 Jahre Aufenthaltsgenehmigung.

Also was meint Ihr dazu?

Danke

Recht, Ausländerbehörde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Ausbildung und Studium
Studium wieder aufnehmen nach dem Abbruch?

Ich möchte mein Studium in Deutschland wieder aufnehmen nachdem ich schon ein vorheriges Studium abgebrochen habe. Ich kam nach Deutschland im Februar 2016 und habe Deutsch bis Ende des Jahres gelernt. Oktober 2017 hatte ich mich an einem Studienkolleg angemeldet (Geisteswissenschaften). Da ich aber die FSP zweimal nicht bestanden hatte, hatte ich keine Hochschulzugangsberechtigung erworben, jedoch ein C-1 Sprachnachweis. Mir war die Zeit knapp und musste schnell an einer Uni immatrikuliert sein. Ich hatte eine Uni gefunden die mich durch eine Aufnahmeprüfung zugelassen hatte (Arbeite-und Organisationspsychologie, ohne NC). Mein Visum wurde deshalb verlängert bis zu November 2020. Das Studium dort hat mir gar nicht gefallen, und so hatte ich mich nach dem 3. Semester exmatrikulieren und von Deutschland abmelden lassen, weil ich Verstöße gegen die Gesetze vermeiden wollte. Nun nachdem ich nach mein Heimatland zurückgekehrt bin, habe ich mich wieder um einen Studienplatz beworben, und habe eine Zulassung zu einem Studienkolleg in anderer Fachrichtung (Technik) an einer Hochschule in einem anderem Bundesland erhalten damit ich im Nachhinein Maschinenbau studiere. Ich habe alle Studiengebühren bezahlt darunter Wohnort, sowie mein Lebensunterhalt (Blocked-Account) für einen Frist von einem Jahr gesichert. 

Ich habe dem Konsulat kein Leistungsnachweis von der Uni gezeigt, weil das von mir nicht gefordert wurde. Das Studienkollegszeugnis von meinem ersten Fehlversuch , worauf laut & klar "Nicht Bestehen der FSP....." steht, habe ich jedoch nachgereicht, weil es der einzige Nachweis für meine Sprachkenntnisse ist. Ein Motivationsschreiben habe ich auch mitgeschickt in dem eine ausführliche Schilderung vom ganzen steht. Wegen der Pandemie muss ein Bewerber ein Bescheid über die Notwendigkeit der Anwesenheit an der Hochschule zufügen, sonst kann man gelegentlich Online lernen, und somit ist eine Reise nach Deutschland nicht notwendig; das ist auch mit drin. Bilder von meinen vorherigen Aufenthaltstitel habe ich auch ergänzt. 

Meine Frage ist nun: ist mein Angst vor einer Ablehnung der Wiederaufnahme eines neues Studiums an einer anderen Hochschule nach dem Abbruchs eines vorherigen gerechtfertigt? Oder mach ich mir nur unnötige Sorgen? Gibts Gründe für die mein Antrag abgelehnt würde? Wenn ja, wie gehe ich vor? Und wie siehts aus wenn ggf. die Hochschule dazu zustimmt, das ich den Studienkolleg online abschließen dürfte falls mein Visum abgelehnt würde, und beim Bestehen dies mal ein Studiumvisum nächste Jahr beantragen . 

Ich habe schon viele über das Thema vom Wechsel der Fachrichtung oder Ähnliches und was im §16 geschrieben ist gelesen. Ich wieß auch dass man ein Spielraum von 10 Jahren hat wenns um Studium geht, in mein Fall ist es jedoch anders denn ich beantrage ein neues Visum und mein altes ist schon ungültig. Es ist ein sehr spezialer Fall, wozu ich noch keine Antworten im Internet gefunden habe.

Studium, Ausbildung, Recht, Aufenthaltstitel, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Jura, juristisch, Universität, juristische frage, studienkolleg, Ausbildung und Studium
Untätigkeitsklage gegen Ausländerbehörde?

Hallo an Alle

Meine Partnerin ist Peruanerin ( ich bin Deutscher) und am 31.Juli 2019 legal ohne Visum in Deutschland, mit unserer gemeinsamen Tochter eingereist. Da unsere Tochter nach dem Abstammungsprinzip auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, haben wir diese beurkunden lassen. Obwohl dies nicht so geplant war entstand der Wunsch vorerst in Deutschland zu leben.

Zur Beantragung eines Aufenthaltstitels für meine Partnerin holten wir uns einen Termin bei der Ausländerbehörde. Durch technische Probleme in der Behörde wurde der Termin kurzfristig einen Monat nach hinten verschoben.

Zu diesem Zeitpunkt befand sich meine Partnerin jedoch nicht mehr legal in Deutschland. Dies teilte ich auch der Ausländerbehörde mit und reichte sämtliche Unterlagen vorab per Post ein.

Es kam wie es kommen musste. Zum Termin bekam mein Frau eine Anzeige wegen illegaler Einreise, eine Fiktionsbescheinigung konnte nun nicht mehr ausgestellt werden und sie erhielt nur eine Duldung.

Nach einer Anzeige und auch meiner Zeugenvernehmung bei der Bundespolizei, in der ich sämtliche Unterlagen und auch die Terminverschiebung belegen konnte wurde mittlerweile die Anzeige wegen illegaler Einreise durch die Staatsanwaltschaft fallen gelassen.

Allerdings bekommt meine Partnerin nun alle 3 Monate eine Duldung. Nun ist der Antrag 7 Monate her und noch immer keine Entscheidung. Diese Bearbeitungsdauer ist für mich nicht nachvollziehbar. Meiner Meinung nach hat meine Partnerin sogar einen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. ( Zuzug zu einer minderjährigen und sogar schutzbefohlenen Deutschen zum Zwecke der Persohnenführsorge)

Nun zu meiner Frage: Würde eine Untätigkeitsklage Sinn machen ?

Da es aus den vorab genannten Gründen ein Abschiebungsverbot gibt, habe ich kein Problem mit der Duldung an sich, mein Problem ist eine dadurch nicht vorhandene Krankenversicherung.

Ich bedanke mich vorab für Eure Antworten.

Recht, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Ausländerrecht
Aufenthaltstitel ändern, aber das Amt antwortet nicht, was tun?

Meine Freundin möchte zu Anfang Juni ihren Arbeitgeber wechseln, ist aber kein deutscher Staatsbürger und lebt hier mit einem Aufenthaltstitel.

Dieser muss bei einem Jobwechsel geändert werden und diese Änderung muss von der Ausländerbehörde genehmigt und vorgenommen werden.

Die Ausländerbehörde in München ist aber seit Monaten überlastet. Es werden keine Anrufe mehr angenommen, rein kommt man nur mit Termin und einen Termin bekommt man nur nach Anfrage online. Das Dumme an der Sache ist nur, dass man auch nach einem Monat warten keinen Termin oder Rückmeldung auf die Anfragen bekommen.

Langsam wird es aber knapp, da der neue Job zum 01. Juni beginnen soll, aber die Arbeit erst aufgenommen werden kann, wenn das Amt das Ganze genehmigt hat. Hinzukommt, dass der neue Arbeitgeber nicht ewig warten kann und die Unterstützung so schnell wie möglich benötigt wird. Es besteht also nicht nur das Risiko, dass für einen oder mehrere Monate kein Lohn bezahlt wird, sondern es könnte auch sein, dass sich der neue Arbeitgeber dann für jemand anderen entscheiden könnte.

Wir wissen nun nicht mehr was wir noch tun sollen. Wir haben es mehrfach schriftlich versucht, auch bei Ausländerbehörden von anliegenden Städten und allgemein der Stadt München. Überall bekommen wir die Info, dass nur die Ausländerbehörde in München helfen kann.

Ohne Job muss meine Freundin aber auf lang oder kurz wieder zurück nach Amerika. Gerade da das Finden eines Jobs, der laut Aufenthaltstitel möglich ist, sehr schwer ist wird man da kurzfristig auch nichts finden.

Habt ihr eine Idee was man da machen kann? Wir wären für jede Idee dankbar.

Aufenthaltserlaubnis, Ausländerbehörde, Jobwechsel
Ausländerbehörde tut nichts?

Ich wurde genötigt und bedroht und so ist der Aufenthalt meiner Frau entstanden durch lügen. Ihr Plan war es durch eine neue Partnerschaft oder Schwangerschaft den Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz zu umgehen das wird ihr gelingen obwohl ich das der Ausländerbehörde seit Juli 2019 mitgeteilt habe und auch wie sie es Umgehen will. Sollte sie z.B Schwanger werden ist eine Abschiebung ja unmöglich und die Ausländerbehörde hat 7 Monate von ihren Plänen gewusst und gepennt.

Wenn man die Ausländerbehörde hinweist auf ein Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und sie auch darauf hinweißt mit welchen Tricks derjenige es umgehen will. Und nach 7 Monate derjenige das auch genau so gemacht hat und das Aufenthaltsgesetz so umgangen hat wie man es ihnen Mitgeteilt hat der Ausländerbehörde bewusst war das ein Aufenthalt aufgrund von Unwahrheiten entstanden ist. Und auch nichts ernstes Unternommen wurde und jetzt Theoretisch auch nichts mehr Unternehmen kann da der jenige gute Argumente hat. Es läuft seit 7 Monaten dieses Verfahren da das Innenministerium die Aufsicht hat über die Ausländerbehörde ist hier ein Fehler zuerkennen oder nicht die Polizei kann ja auch nicht eine Zeugen Aussage ignorieren und 7 Monate warten bis der Täter Argumente besitzt der Strafe zuumgehen obwohl man es ihnen Miteilt wie der Täter es machen wird. Wenn die Ausländerbehörde die Augen verschließt vor einer Straftat oder solange untätig bleibt bis derjenige es umgehen kann obwohl man genaue Hinweise hatte kann man die Ausländerbehörde Anzeigen oder das Innenministerium aufmerksam machen das zu Prüfen. Denn bei erschleichen eines Aufenthaltstitel sollte man nicht 7 Monate verschlafen und somit den Täter Argumente geben sich zu wehren. Als Beweise habe ich Briefe und Emails wie ich die Ausländerbehörde gewarnt habe und trotzdem nichts passiert. Es läuft ein angebliches Verfahren man hat sie ungehindert machen lassen ein Verfahren kann ja nicht solange laufen bis man der Täterin nichts mehr anhaben kann oobwohl man die Chance hatte 7 Verdammte Monate.

Recht, Aufenthaltstitel, Aufsicht, Ausländerbehörde, innenministerium
Ausländerbehörde gab falsche Infos was kann ich tun?

Hallo zusammen,

ich brauche dringend einen Rat von Euch. Es geht um meinen Lebensgefährten er kommt aus Afghanistan um seine Identität zu klären waren wir mit seiner Tazkira bei der Ausländerbehörde dort wurde uns gesagt er müsse diese Übersetzen lassen gesagt getan denn ohne Übersetzung kommt auch in seinen Pass (falls er einen bekommen sollte damals ) rein das seine Identität nicht geklärt sei. Wir haben diese dann von einem anerkannten Übersetzer übersetzen lassen gingen wieder zur Ausländerbehörde dort sagte man uns das diese Übersetzung nicht mehr reichen würde und wir zur Afghanischen Botschaft nach Bonn müssen um eine zu besorgen mit 2 wichtigen Stempeln ok gesagt getan. Heute hatten wir wieder einen Termin in der Ausländerbehörde. Nun wurde uns dort gesagt als anerkannter Flüchtling hätte er gar nicht Afghanischen Boden betreten dürfen. ( Zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nicht das er die Flüchlingseigenschaft bekommen hat). Nun macht er Panik und gibt mir als deutsche an allem die Schuld. Aber ich kann doch nichts dafür das ich solche Infos bekommen habe von der Ausländerbehörde. Was kann denn jetzt alles passieren ? Bekommt er seinen Pass oder nicht wird er abgeschoben oder nicht? Ich brauche bitte dringend Rat damit ich unsere Beziehung die seit 3 Jahren hält retten kann. Warum schicken sie uns dann erst nach Bonn wenn er dort gar nicht sein darf bzw. es für ihn verboten ist diesen Boden zu betreten?

Bitte helft mich und klärt mich über die Sachlage auf. Immerhin ist seine Identität geklärt und das ist doch auch wichtig für sein weiteres leben oder nicht?

Liebe Grüße

Recht, Ausländer, Ausländerbehörde, Flüchtlinge, Asylanten
Deutsche Botschaft in Teheran hat Visaantrag abgelehnt?

Guten Tag,

ich bin deutscher Staatsbürger und Student. Ich will meine Verlobte, die im Iran lebt und Afghanin ist, hierher holen und sie hier in Deutschland heiraten.

Ich war beim Standesamt und habe alle Unterlagen abgegeben, die das Oberlandesgericht benötigt. Es kam dann ein Brief, dass die Geburtsurkunde von ihr legalisiert werden soll bei der deutschen Botschaft in Teheran. Der Termin hierfür dauert , weil keine Termine vergeben werden und wir warten seit 3 Monaten.

zeitgleich will die Ausländerbehörde den Termin für die Eheschließung. Ich sollte außerdem eine verpflichtungserklärung abschließen. Mir wurde direkt gesagt dass meinen 800 Euro nicht ausreichen, um sie hierher zu holen....

Nun kam ein Brief von Teheran für meine Verlobte und es hieß, dass der Visa Antrag abgelehnt wurde, da ich nicht genug verdiene und ich den anderen Anforderungen nicht nachgekommen bin. ( Termin Eheschließung nicht genannt!, aber ich benötige erstmal einen Termin in Teheran um die geburstsurkunde zu legalisieren und dann erst kann das oberlandesgericht einen Termin für die Eheschließung ausmachen)

ich bin verzweifelt... das ganze geht schon seit mehr als einem Jahr :/

kann jemand weiterhelfen? Wie kann ich vorangehen bzw als nächstes tun?

Hat das Oberlandesgericht eher das Sagen und wenn ich die Legalisierte Geburtsurkunde nachreiche, und einen Termin bekomme für die Eheschließung... kriegt sie dann Ihr Visa ?

danke im Voraus

Recht, Ausländerbehörde, eheschließung, Standesamt, Student, Visa, deutsche Botschaft
Ausländerbehörde macht enorme und offensichtlich große Probleme Zwecks Familienzusammenführung, wer kennt sich aus?

Hallo zusammen,

Ich hoffe auf Hilfe und Erfahrungen. Ich habe am 26.04.16 meinen Mann in Marokko geheiratet. Er stellte am 01.12.16 das Visum zur Familienzusammenführung. Bisher geht die Bearbeitung in den 7 Monat ohne Aussicht auf eine Entscheidung.

Kurz zum Ablauf (ich kann nicht alles im Detail schreiben denn das ist zu viel und zu langatmig). Die Ausländerbehörde erhilt alle erforderlichen unterlagen knapp 2 Wochen nach Beantragung (Bestätigung liegt vor). Knapp 1 Monat später rief ich an und wollte kurz nach dem Stand der Bearbeitung fragen und musste mir leider anhören das diese Bearbeitung Monate mit sich ziehen wird und das ohnehin mein Mann "so einer wie aus dem TV ist","alle Marokkaner gleich seien" und "ich eh bald blau geschlagen dort stehen würde ". Das sind die Aussagen des Sachbearbeiters. Ich fand es ziemlich dreist! Des weiteren forderte er eine Erlaubnis meines Mannes das man mir Auskunft erteilen darf. Ich rief also einen Tag später an um nach einer E-Mail Adresse zu fragen für diese Auskunft. Da durfte ich mir anhören das man mir untersagt so oft anzurufen.. Desweiteren benötigte man diese Erlaubnis um mir ein Schriftstück zu kommen zu lassen, eine Rechnung über 32.000€ welche eigentlich nur Personen bekommen die abgeschoben werden. Auf diede Rechnung musste ich ganze 3 Wochen warten obwohl diese schon längst fertig war. Ich musste mir dann anhören diede wirf versendet wenn Zeit ist und wenn die Lust besteht (ich habe dafür beweise). Dann 1 1/2 Monate später hörte ich wieder nach. Angeblich müsse man auf eine abschließende Stellungnahe aus Rabat bezüglich des Viusm warten.. Es vergingen dann 6 weitere Woche und ich wurde aktiv. Ich habe Kontakt zum Außenministerium und zum Innenministerium für Familie aufgebaut. Es wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht denn San sah dass bei dieser Bearbeitung eindeutig was nicht richtig lief. Des weiteren habe ich Druck in Rabat gemacht. Ich bekam eine Bestätigung wann das schreiben der Ausländerbehörde dort ankam und DAS WAR ERST EINE WOCHEN ZUVOR. Die Antwort ging dann alledings rasch zur Ausländerbehörde die nun wieder bearbeitet... Ganz sicher noch Monate .. -.-* :/ Auch das Außenministerium findet das ganze Fragwürdig und ist an dem Fall dran. Einen Anwalt haben wir. Allerdings nicht mehr genügend Geld so das dieser gewillt wäre ordentlich zu arbeiten.

Was kann ich tun? Kennt sich jemand aus? Wer hat Erfahrungen? Wir sind ein junges Paar. Wir haben und hier kennen und Lieben gelernt.. Wir sind zusammen nach Marokko und haben geheiratet und alles was wir möchten ist zusammen Leben! Mein Mann ist nicht straffällig geworden. Er hatte hier bloß keine Chance auf einen Aufenthaltstitel nur wird man dadurch kein "schwerstkrimmineller.. ".

Bitte helft mit sofern ihr könnt. Unsere Nerven liegen blank. Man wird vertröstet und die schuld wird von dem einen auf den anderen geschoben. Pure Schikane und ein Spiel auf Zeit.

Ausländerbehörde, Familienzusammenführung
Hallo ihr Lieben, könnt ihr mir bitte helfen.. Ich habe eine Bewerbung geschrieben und habe niemanden, der das kontrollieren kann...?

Aber bitte ohne gemeine Sprüche oder sonstiges.. ich habe mir sehr viel Mühe gegeben! DANKE IM VORAUS!

Bewerbung um einen einjährigen Praktikumsplatz zur Verwaltungsfachangestellten

Sehr geehrte Damen und Herren, durch einen Ihrer Mitarbeiter habe ich erfahren, dass Sie noch freie Praktikumsplätzte zur Verwaltungsfachangestellten zu besetzen haben. An dieser angebotenen Position bin ich sehr interessiert , da ich nach dem Praktikum Verwaltung studieren möchte.

Ich habe im Juli 2015 bereits den schulischen Teil des Fachabiturs mit guten Leistungen bestanden und möchte durch das Absolvieren des einjährigen praktischen Teils bei Ihnen meine Fachhochschulreife erlangen um mich danach für einen Studiengang der Verwaltungswirtschaft zu bewerben. Da ich sehr gerne mit Menschen umgehe, habe ich schon während meines Abiturs Sozialwesen als Leistungsfach gewählt gehabt und sehr gerne an diesen Unterricht teilgenommen. Nach dem Abitur hatte ich mir eine einjährige Pause genommen da ich in Elternzeit kam. I ch bin ein sehr sozialer und hilfsbereiter Mensch für den Ordnung und Gereichtigkeit sehr wichtig sind. Ausserdem zählen zu meinen Stärken meine sprachliche Kenntnisse. Ich spreche fünf Sprachen in Wort und Schrift . Dazu gehören neben Deutsch Russisch,Tschetschenisch, Inguschisch und Umgangsenglisch. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen: Lebenslauf, Zeugnis

Bewerbung, Ausländerbehörde, Verwaltung
Reisepass wurde von Ausländerbehörde beschlagnahmt, was tun?

Hallo, allerseits. Danke für das Lesen des Artikels erstmal!

Eine Freundin von mir wollte gestern bei der Ausländerbehörde ihr Visum verlängern. Denn sie besitzte ein Studienvisum und nur bis 20.06.2014. Danach hat die Ausländerbehörde ihr zwei mal Fiktionsbescheinigungen erteilt. Die aktuelle FIktionsbescheinigung war auch nur bis 22.12.2014 gütig. Deswegen ist sie zur Verlängerung des Visums zur Ausländerbehörde gegangen. Aber ihr Antrag wurde abgelehnt und der Reisepass auch beschlagnahmt. Den Grund dafür hat die Beämtin aber nicht angegeben. Die Freundin hat sie wegen Angst auch nicht gefragt.

Diese Freundin war auch faul zum Lernen in der Uni und hat sehr viel Zeit zum Quatschen, Spielen, Reisen und Spassmachen in ihrer Studiumszeit investiert. Das ist uns schon klar. Aber ich meine, das soll keine Gründe sein, die die Ausländerbehörde zur Beschlagnahme des Reisepasses unterstützen. Oder wiess jemand, das ist doch anders?

Ich bin schon lange nicht mehr Student und habe keine Ahnung über Studienzeit und so weiter. Wie viel Jahre bekommt ein Ansländer in D das Visum zum Studium? Was sind die Kriterien für Verlängerung des Visums, ob der Student stundienfähig oder nicht ist? Wie bewertet man ein Stutdent? Mit welchem Prozess?

Also, die Freundin weint immer noch im Telefon und kann nicht aufhören. Sie hat einen Bescheid von Ausländerbehöre bekommen und dieser lautet: sie muss vor dem 10.01. 2015 Deutschland verlassen. Nur wenn sie der Ausländerbehörde ein gültiges Flugticket vorlegt, kann sie erst ihren Reisepass zurückbekommen. Jetzt hat sie nur eine Kopie des Reisepasses mit Stempeln in der Hand. Schlagt einfach paar Ideen vor,wie sie sich weiter verhalten soll. Danke euch!!!

Beste Grüße

Lutz

Studium, Reisepass, Ausländerbehörde, Beschlagnahmt, Visumverlängerung
Mein mann hat mich ausgenutzt

Hallo erstmal, ich bin 21 Jahre alt und bin seit Juli 2013, mit meinem Mann verheiratet. ich bin in Deutschland geboren, doch er kommt aus der Türkei. Als er nach Deutschland einreiste, haben wir sofort nach 4 Tagen standesamtlich geheiratet. Am Anfang lief alles perfekt, nur das Problem ist, dass wir uns sehr oft streiten. WIR können und nicht verstehen, so wie früher. Ich hatte am Anfang die Vermutung, dass er vielleicht in Deutschland nicht so zu Recht kommt, weil er ja ein Fremder ist. Doch dann kamen immer diese Lügen ins spiel. Er erzählt einfach sehr sehr viele Lügen, und das grundlos! Ich habe ihn immer wieder gesagt,dass er damit aufhören soll, doch das geht immer noch weiter. Dann habe ich auch noch Erfahren, dass er einfach unsrer Privatleben einfach so weiter erzählt, ich fand das schrecklich, weil wie kann man das nur seiner Frau antuhen? Seit 6 Monaten leben wir getrennt, und es hat sich nichts geändert. Die Lügen gehen weiter, Steiterreien, ich weiß keinen Ausweg. Schließlich ist mir eingefallen, dass er die ganze zeit wegen seinem Aufenthalt nachfragt. Ich habe jetzt die Vermutung, dass er mich geheiratet hat, um nur nach Deutschland zukommen, und hier seinen unbefristeten Aufenthalt zubekommen. Jetzt möchte ich Gerichtliche Wege eingehen, was muss ich machen, damit er schnellsmöglich hier verschwindet, und er hat mich auch mehrmals gedroht, dass er mich unbringen wird, wenn ich mich von ihm scheiden lasse... Bitte um schnelle Antwort

Betrug, Recht, Anwalt, Aufenthalt, Ausländerbehörde, Heirat

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