Hinweise einer Scheinehe?


23.02.2020, 20:29

Muss auch die Polizei bei Hinweis einer scheinehe ermitteln die ist ja Ansicht nicht Strafbar aber in diesen Fall in Entstanden um den Aufenthalt zuerhalten.

2 Antworten

Die Scheinehe als solches ist nicht strafbar. Erst wenn die Ehegatten gegenüber der Behörde falsche oder unvollständige Angaben machen, ist der Straftatbestand erfüllt. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dem ausländischen Partner wird die Aufenthaltserlaubnis entzogen.


Ara1432 
Beitragsersteller
 23.02.2020, 21:01

Zählen zu falschen Angaben auch wenn man über das kennenlernen gelogen hat. Zum Beispiel man gesagt hat man habe sich im April kennengelernt im Ausland in der Heimat der Ausländers obwohl der deutsche Partner in April nicht im Ausland war.

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Ihr habt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Die Ausländerbehörde kann und wird dann evtl. Schritte zur Ermittlung einleiten.

Die Polizei ist nicht für die Abschiebung da. Das wird dann durch ein Gericht entschieden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht