Ausländerbehörde tut nichts?

4 Antworten

Und was hättest du erwartet? Dass sich jemand neben ihr Bett stellt?

Außerdem ist nur der Verdacht auf die Planung eines Vergehens nicht ausreichend für polizeiliche Maßnahmen. Dieses wäre nur bei Gewaltverbrechen oder terroristischen Attentaten möglich.

Wie lautet die Frage?

Nein, eine Aussage wird nicht zu einer Frage, indem man einen komischen Kringel dahinter malt.

Aber anscheinend kann irgendein Genie von Moderator der Bleiwüste da oben so etwas wie eine Frage entnehmen. Wie schön, dass wir solche erleuchteten Wesen im Moderationsteam haben.

Mein Eindruck von obigem Posting;

Schachtelsätze bzw. diffuse, sich wiederholende Wortketten bzw. redundante Informationen, äußerst verwirrt bzw. aufgewühlt vorgetragen, die so keinen Sinn ergeben, bzw. nur sehr viel Verwirrung beim Leser ergeben.

Vielleicht nochmal;

  1. Etwas beruhigen und
  2. (Später nochmal) In deutlicheren, knapperen Sätzen sachlich und ruhig vortragen.

Sonst kann man dir nicht helfen.

Liebe Grüße.

Daniel

Eine Partnerschaft, bzw. Schwangerschaft bedeutet noch lange nicht, dass die Dame in Deutschland bleiben darf.

Ansonsten, werde ich aus deinem Text nicht schlau.