Hallo, ich bin ein Student an einer Universität in Deutschland und komme nicht aus der EU. Zur Zeit habe ich eine Aufenthaltsgenehmigung nach Paragraph 16 Absatz 1.

Schon bald werde ich mein Bachelorstudium absolvieren und habe ein paar Alternativen und Fragen dazu:

  1. Mein erster Gedanke wäre, dass ich eine Ausbildung nach meinem Bachelorabschluss machen möchte, da ich eine Berufsvorstellung habe, für die neben den Kenntnissen aus meinem Bachelorstudium die Kenntnisse aus der Berufsausbildung benötigt. Wäre das Wechseln des Aufenthaltszwecks kein Problem? Da ich schon über 25 Jahre alt bin und mein Bachelorstudium geschafft habe.
  2. Nach einem Abschluss eines Studiums hat man 18 Monate Zeit, um nach einem zum Studium passenden Arbeitsplatz zu suchen. Gilt das eigentlich sofort nach dem Studium oder auch später? Wie ist es eigentlich, wenn ich nach dem Bachelorstudium ein Masterstudium anschließen aber dieses Masterstudium nicht schaffen würde? Habe ich noch Anspruch auf die 18 Monate zur Arbeitssuche mit meinem Bachelorabschluss (nach dem Abbruch meines Masterstudiums)?
  3. Welches Visum braucht man für ein Trainee-Programm?

Vielen Dank für Eure Antworten :)