Ausländerbehörde verklagen?

5 Antworten

Dann müsste man die Ausländerbehörde aber auch verklagen können wenn sie jemanden willkürlich dulden bzw. die Abschiebung nicht sofort bei nicht Duldung durchführen und es zu einer Straftat kommt.


abenhard17  25.10.2018, 19:38

Deine Logik nach dürfte ich auch die Hebamme verklagen, die einen Deutschen auf die Welt gebracht hat, der später eine Straftat begeht. Völlig absurd, so eine Argumentation. Menschen sind erwachsen und für sich selbst verantwortlich.

Geldbeutel007  25.10.2018, 19:44
@abenhard17

Also da gebe ich dir recht... deine Argumentation ist echt absurd.

Der dort oben hat sich wegen einer nicht Duldung von der Stelle beschwert die für diese Duldungsbescheinigungen zuständig ist.

Wenn also eine nicht Duldung ausgewiesen wird und dies Strafrechtliche Konsequenzen für die Person/Amt bevor steht. Müsste eine Strafrechtliche Konsequenz im Umkehrschluss für jede Entscheidung dieses Amtes und anderen Ämtern die Konsequenz sein.

Also deine Argumentation ist wie von einem 3 Jährigen :-)

abenhard17  26.10.2018, 00:05
@Geldbeutel007

Gegen die Entscheidungen von Behörden gibt es in einem Rechtsstaat Rechtsmittel. Wenn einer abgeschoben wird, obwohl es gewichtige Gründe dagegen gibt, kann man rechtlich gegen diesen Behördenakt vorgehen.

Was du hingegen möchtest: Die Behörde soll dafür haftbar gemacht werden, wenn eine Person eine Straftat begeht. Völliger Käse. Wenn ein Deutscher eine Straftat begeht, kann ich dann auch gegen das Bürgeramt klagen (dass ihm den deutschen Pass / Perso ausgestellt hat)? Gegen das Krankenhaus, das ihm auf die Welt geholfen hat? Du merkst hoffentlich selbst, wie dämlich deine Forderung ist.

Sie hat einem Flüchtling rechtswidrig die Ausbildungsduldung verweigert.

Gegen welche Rechtsvorschrift wurde denn konkret verstoßen und worin besteht der Verstoß?

Was konkret erhoffst du dir denn von einer Klage? Welchen Erfolg willst du damit erzielen?

Die Abschiebung ist, so wie ich es verstehe, bereits erfolgt. Dem Betroffenen ist also damit nicht geholfen.

Ich kann nicht akzeptieren, dass die Angestellten eines Amtes willkürliche Entscheidungen treffen können, die dann in Stein gemeißelt sind. Weiß jemand Rat?

Vielleicht solltest du dich darauf konzentrieren, akzeptieren zu lernen, dass im Leben nicht immer alles gerecht oder auch nur richtig entschieden wird. Fehler passieren.


abenhard17  26.10.2018, 19:13

"akzeptieren zu lernen, dass im Leben nicht immer alles gerecht oder auch nur richtig entschieden wird"

Mit dieser Einstellung wären wir heute noch in der Feudalherrschaft. Französische Revolution? Pustekuchen! "Wir müssen akzeptieren lernen, dass es nunmal nicht gerecht zugeht"

Wenn er keinen Aufenthaltstitel hat, dann kann er auch jederzeit einfach so abgeschoben werden.

Duldung ist ein Geschenk und kein Anspruch.


hellaxa404 
Beitragsersteller
 25.10.2018, 19:36

Es gibt das Aufenthaltsgesetz § 60a (kann man selbst nachlesen, ist nicht viel und ganz eindeutig), das besagt, dass er eine Ausbildungsduldung erhalten MUSS, wenn er eine Ausbildung antritt oder bereits angetreten hat. Es gibt 3 Ausschlussklauseln, die nicht zutreffen, weil er alle Bedingungen erfüllt hatte.

abenhard17  25.10.2018, 19:44
@hellaxa404

Das Problem ist, dass die Ausländerbehörden in Deutschland lokal (auf unterster Ebene) organisiert sind und dort Leute arbeiten, die von hier bis zum nächsten Dorf denken. Sorry wenn ich es so drastisch ausdrücke, aber das liegt in der Natur der Sache. Es sind kommunale Angestellte mit kommunalen (niedrigen) Gehältern und kommunaler Denkweise.

Die meisten sind keine Juristen und haben keine Ahnung vom Ausländerrecht, sondern befolgen nur stumpf Vorschriften à la "das wird hier aber immer so gemacht" oder "das hab ich aber in der Ausbildung so gelernt".

Dazu kommt dann noch der Druck von oben, dass "generell mehr abgeschoben werden soll". Da nimmt man dann Leute, die man einfach fassen kann, um die Abschiebe-Statistik schön aussehen zu lassen. So kommt es dazu, dass die gut Integrierten rausfliegen, während die Kriminellen weiterhin hierbleiben können.

Zu guter Letzt: Das verstaubte deutsche Ausländerrecht, das der Realität in vielen Fällen nicht mehr gerecht wird.

So kommt es zu Vorfällen wie diesem.

hellaxa404 
Beitragsersteller
 31.10.2018, 12:46
@abenhard17

Danke an abenhard17
Für alle:

Nach weiteren Erfahrungen: Immigranten werden von den Betreuungseinrichtungen auf Nachfrage zu einem Anwalt geschickt. Dort 200€ auf den Tisch und weitere monatliche Zahlungen. Wenn es kompliziert wird klinkt sich der Anwalt aus, wie in meinem Fall. Der Nächste bitte.

Habe recherchiert, dass die letzte Möglichkeit ist, den jungen Mann zurückzuholen (sein Ausbildungsvertrag ist noch immer gültig), das BAMF zu bitten, seine Rückkehrsperre zu verkürzen oder aufzuheben. Ich warte noch auf Antwort vom BAMF. Danke für ein paar brauchbare Äußerungen.

Schildere den Fall doch mal auf folgendem Portal:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi

Da gibt es eine spezielle Rubrik dafür. Vielleicht ist dort jemand rechtskundiges der dir weitere Ratschläge geben kann.

Nicht verunsichern lassen, es tummeln sich dort auch einige Beamte (Ausländerbehörde-Mitarbeiter) die ab und zu unqualifizierte Kommentare abgeben. Aber eben auch genügend Außenstehende die sich mit der Materie auskennen.

Mir persönlich hat das Portal in einem ähnlichen Fall mal sehr geholfen. Je mehr Infos du schreibst, desto besseren Rat gibt es.