Wohnberechtigungsschein mit abgelaufenen Aufenthaltstitel abgelehnt?
Hi, was kann man tun wenn der Wohnberechtigungsschein nicht ausgestellt wird weil der Aufenthaltstitel abgelaufen ist. Ein Antrag zu Verlängerung wurde schon eingereicht. Eine Fiktionsbescheinigung wurde ausgestellt die bestätigt, dass der Aufenthalt als fortbestehend gilt. Die Sachbearbeiterin der Wohnberechtigungscheine reicht das nicht aus. Sie möchte eine Bestätigung, dass der Aufenthaltstitel Verlängert wird. Es wird aufjefenfall verlängert nur momentan sind Bearbeitungszeiten sehr lange. was kanm man jetzt noch tun, man möchte echt nicht die Wohnung verlieren ???
3 Antworten
ja so ist das halt, andere Länder andere Bürokratien. Wenn der Status nicht verlängert ist, oder wird, dann macht man da gar nichts. Und wenn der Sachbearbeiterin die Fiktionsbescheinigung nicht reicht, dann hilft meist nur eine Anlaufstelle einer sozialen Einrichtung, oder ein Anwalt. Sonst droht tatsächlich der Verlust der Wohnung
Das ist ja auch verständlich. Nur ist diese Person seit über 20 Jahren in Deutschland ist top integriert Arbeitet usw. Der Aufenthaltstitel wird aufjedenfall verlängert, da gibt es keine zweifel.
Deswegen verliert man NICHT die Wohnberechtigung. Es würde höchstens zu einer Fehlbelegungsabgabe kommen.
Wenn du bereits in der Wohnung bist, verlierst du ja nicht die dortige Wohnberechtigung.
Nein die sind noch nicht in der Wohnung. Der eine ist Deutscher Staatsbürger die andere Person besitzt seit 20 Jahren einen Aufenthaltstitel mit gültigen Reisepass. Der Mietvertrag wird erst, wenn der Wohnberechtigubgsschein da ist unterschrieben.
Sie möchte eine Bestätigung, dass der Aufenthaltstitel Verlängert wird.
das ist nun mal die Fiktionsbescheinigung; was soll das AA noch ausstellen??
ich verstehs nicht
Sie hat angst dass er nicht verlängert wird. Sie möchte es ganz genau wissen.