Darf ein Lehrer eine weglaufende Schülerin festhalten?

Ich war ein schwieriger Teenager mit psychischen Problemen und bin vor allem immer viel weglaufen. Das kam auch ein paar Mal in der Schule vor. Meißtens wenn ich Situationen emotional nicht aushalten konnte (Konflikte) oder auch wenn ich bei Klassenarbeiten gemerkt habe, dass ich versage, habe ich "das Handtuch geworfen" und bin einige Male weinend aus der Klasse geflüchtet. Meistens bin ich gerannt bis ich nicht mehr konnte, habe mich beruhigt und nach ein paar Stunden reumütig zurückgekehrt. Als ich jünger war, wurden meine Eltern darüber informiert. Mit 15 dann nicht mehr und ich wurde mit Nachsitzen sanktioniert. Drei Mal haben Lehrer und Lehrerinnen mich im Türrahmen abgefangen und versucht, mich festzuhalten. Ich habe mich gewehrt und die Lehrerinnen haben mich im Sinne von Deeskalation dann auch losgelassen und mich laufen lassen. Ein Lehrer hingegen, der mir körperlich überlegen war, hat mich weiter festgehalten sodass die Situation völlig eskaliert ist. Dazu sollte man wissen dass ich traumatisiert war und dieses festgehalten werden Todesangst in mir ausgelöst hatte. Ich habe panisch geschlagen, getreten, gekratzt, gebissen bis er mich schließlich losgelassen hatte, weil er mir sonst wehgetan hätte... ich bin los gerannt und er hinterher. Ich weiß nur dass ich auf meiner Flucht zufällig einer Vertrauenslehrerin in die Arme gelaufen bin, die mich beruhigen konnte, sich schützend vor mich gestellt hat und die Situation mit dem Lehrer fürs erste geschlichtet hat.

Dann hatte ich diesen Konflikt mit einer schwangeren Lehrerin. Diese hat aus Selbstschutz nicht versucht mich festzuhalten sondern hat mir nur die Konsequenzen für mich hinterhergerufen, welche mir in dieser Situation völlig egal waren.

Ich frage mich im Nachhinein warum sie ich nicht einfach laufen ließen. Bekommen Lehrer dann Probleme bzgl. Aufsichtspflicht? Sind sie in solchen Situationen berechtigt Schüler festzuhalten?

Ich bin meinen Lehrern im Nachhinein nicht böse. Sie haben nur ihren Job gemacht. Ich frage mich nur, wie da die Rechtslage aussieht.

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Ableser für Heizung kommen vieeeeel eher, muß ich mich zum 3 stündigen Sammeltermin nötigen lassen?

​Hallo,-

nach rechtzeitiger Ankündigung ( 11:50 bis 12:15 ) war ich um 2 Minuten ( 11:52 ) zu spät im Mietshaus ( 8 Parteien ) zum Ablesen. Auf dem Weg dorthin hatte ich gut 100 Meter freie Sicht zum Hauseingang. Angekommen stellte ich fest ( Briefkasten ), dass die 2 Ableser schon weg waren und in meinem Briefkasten das große Ankündigungsplaket gefaltet lag. Bei 4 Parteien konnte abgelesen werden ! @@@ Wie geht das denn in nur 2 Minuten inkl. das Haus verlassen und zusätzliches Anbringen eines Zettels mit Sammeltermin zwischen Tür und Angel ? @@@ Sofort rief ich an und mir wurde mitgeteilt, dass man gerade beim Italiener sei ( Restaurant ) und man gleich vorbei kommen würde. Unmittelbar danach klingelte ich beim Nachbarn im Erdgeschoss ( Projektleiter des Vermieters ), welcher mir bestätigte das die Ableser schon viel viel eher da waren und für das Haus keinen Generalschlüssel hätten. Also bin ich zum Restaurant ( 20 Meter entfernt an der Ecke ) und da waren die Ableser gerade beim Pizza essen. Später wurde mir von der Geschäftsführerin des Lokals bestätigt, dass die Ableser schon gegen 1/2 12 im Lokal gesessen sind ( kann an Hand der elektronischen Kasse auch bewiesen werden ). Das Lokal macht erst um 11 Uhr auf und es waren gerade einmal inkl. der Ableser 4 Gäste im Lokal. Habe dann gewartet bis 12:15 und bin dann in mein Geschäft zurück. Um 12:26 kam der Anruf eines der Ableser und dieser beschwerte sich, beschimpfte mich und auf genauer Anfrage von mir teilte dieser mir folgendes mit: wenn wir schon nur 1x im Jahr zur Ablesung kommen dann kann man vom Mieter erwarten, dass dieser 20 Minuten vor dem Ablesetermin zu Hause ist !!! Diese Aussage belegt eindeutig die Aussage der Geschäftsführerin des Lokals, dass die beiden Ableser um 11.50 gar kein 2.Mal in oder am Hause waren, geklingelt wurde um 11:50 bei keinem Mieter und zufällig aus dem Haus kam auch niemand. Dies belegt also, dass diese die Zettel mit dem Sammeltermin bei 4 Parteien vorher schon anbrachten und sich dachten, wenn jemand doch noch kommt, müssen diese warten denn wir sind ja zu zweit. Ich war alleine,- aber ich kenne alle in der Gegend bestens und kann somit einigen vertrauen und die stehen auch zu ihren Aussagen !!! Hauptfirma habe ich am selben Tag per Einschreiben davon unterrichtet. Der 2. Termin ist an einem Nachmittag im Zeitraum von 3 Stunden. Da ist auch mein Geschäft geöffnet und ich müsste mein Geschäft für fast 4 Stunden schliessen !. Welche Rechte habe ich ? Herzlichen Dank im Voraus !!!

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Darf der Lehrer zusätzlichen Nachmittagsunterricht machen (kochen)?

Wir fahren bald mit der Klasse auf Klassenfahrt. Da diese Selbstverpflegung beinhaltet, meinte mein Lehrer, wir treffen uns am Donnerstag Nachmittag ( 7 + 8 Stunde), wo wir normalerweise keinen Unterricht, also Schulschluss hätten, in der Schulküche und kochen im Klassenverband, damit wir nicht unvorbereitet an die Selbstverpflegung herangehen. An sich ein gutes Angebot, doch der Lehrer möchte daraus Pflicht"unterricht" machen. D. h. es soll laut seiner Aussage eine Anwesenheitspflicht bestehen. Es ist weder Ersatz für andere Stunden, noch ist es ein Studientag etc. Einfach Nachmittags-Pflichkochen.

Meine Frage ist nun: Darf der Lehrer das so einfach machen und zusätzlichen Nachmittags"unterricht" mit Anwesenheitspflicht machen? Ich habe natürlich donnerstags nachmittags Besseres zu tun, als mit der Klasse zu kochen.

Mir wären rechtlich hinterlegte Antworten (am liebsten mit Paragraphen aus dem Schulgesetz etc.) ganz nett. Nicht einfach "der Lehrer darf alles"-Antworten.

Dankeschön

Hier ein paar zusätzliche Informationen, die vielleicht bei der Beantwortung wichtig sind: Bundesland Hessen, 10. Klasse, Kochen ist kein reguläres Unterrichtsfach, Stunden werden nicht ersetzt, Donnerstags normalerweise kein Nachmittagsunterricht, es wurde nur wenige Tage vorher angekündigt, keine Absprache oder Informationen an die Eltern.

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