Anwesenheitspflicht in der Schule falls Sportbefreit?

7 Antworten

In der Regel herrscht eine Anwesenheitspflicht.

Es herrscht in dem meisten Schulen trotzdem Anwesenheitspflicht, damit du die Theorie dahinter nicht verpasst.

Allerdings machen viele Sportlehrer da auch Ausnahmen. Im Zweifelsfall würde ich gehen, bevor es heißt, du hättest geschwäzt.

Kannst zur sicherheit ja auch einfach mal im Sekreteriat vor Schulbeginn anrufen - falls das zeitlich machbar ist.

Also,

hier muss eine Unterscheidung getroffen werden. Klar ist, du bist von der Mitwirkungspflicht beim Soortunterricht befreit, nicht von der Anwesenheit.

Das heist, du darfst nicht mitmachen und demzufolge auch nicht benotet werden, aber du musst dem Unterricht zunächst einmal beiwohnen.

Besonders wenn es auch Theorie gibt.

Aber. Gerade wenn die Sportstunden am anfang oder Ende des Tages liegen, kann eine Freistellung von der Anwesenheitspflicht beantragt werden. Bitte um Freistellung durch die Eltern.

LG

Da kann man Schiedsrichter machen , Tabellen erstellen, Bälle holen und zurück bringen  ;  also passiv Sport treiben .

Alles gut für die Sportnote !

Du musst in jedem Fall dableiben, da die Lehrer und damit die Schule für dich verantwortlich ist. Gehst du jetzt einfach, weiß keiner, was dir passieren kann.


DeBedenHaasen  27.03.2017, 22:23

@Pinkpingu11 Das ist eine Antwort, kein Kommentar zu meiner Antwort...

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Pinkpingu11  27.03.2017, 22:21

Du musst leider auch mit einem Attest auf der Bank sitzen, außer du machst es mit dem Rektor aus.

Ich hatte in Klasse 12 und 13 eine Vollbefreiung. Da habe ich dann mit der Schulleitung ausgemacht, dass ich ein anderes Fach besuchen kann, um eine Note zu bekommen und auch nicht in Sporttheorie muss.

Das hat ganz gut funktioniert. Aber zu Hause bleiben darfst du ohne Absprache leider nicht.

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DeBedenHaasen  27.03.2017, 22:19

Ja, das meine ich. Ohne Bescheinigung ist es Schwänzen.

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Seperato 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 22:18

Ich meine wenn ich vornherein nicht hingehe sondern erst nach dem Sportunterricht zur Schule komme.

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DeBedenHaasen  27.03.2017, 22:18

Das gilt allerdings auch nur, wenn du keine Vollbefreiung hast, d. h. einen unterschriebenen Bescheid vom Direktor.

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