Hallo,

meine Frage ist, muss ich, wenn ich durch meine Universität exmatrikuliert werde, die Kosten zurückerstatten? Leider blicke ich bei der unten im Vertrag stehenden Klausel nicht durch.

i mneinen Arbeitsvertrag steht bei Rückzahlung folgendes:

  1. Rückzahlung bei Beendigung des Studien- und Ausbildungsverhältnisses:

Endet das Studien- und Ausbildungsverhältnis durch Kündigung des Auszubildenden aus einem nicht von dem Arbeitgeber zu vertretenden Grund, durch Kündigung des Arbeitgebers aus einem von dem Auszubildenden zu vertretenden Grund oder durch eine Vereinbarung aus einem von den Auszubildenden zu vertretenden Grund, ist der Auszubildende verpflichtet, dem Arbeitgeber die nach Ziffer 5.2 dieser übernommenen Kosten für das Studium an der Universität zurückzuerstatten, soweit diese tatsächlich angefallen sind.