Die gesetzliche Rente kann nicht vererbt werden. Das „Geld" - also die eingezahlten Beiträge - werden ja nicht auf einem Konto angespart, sondern damit werden die Renten finanziert.

Deine Rente wird nicht von deinen eingezahlten Beiträgen finanziert, sondern von den aktuellen Beitragszahlern. Das nennt sich Umlagesystem. Es ist also kein Geld „übrig“, wenn jemand vor der Rente stirbt.

Aber es gibt ggf. Hinterbliebenenrenten für die Witwe/Witwer und die Kinder.

Die meisten Versicherten bekommen sehr viel mehr Rente in ihrem Leben ausgezahlt,, als sie jemals an Beiträgen eingezahlt haben. Wenn jeder 90 oder älter wird, wäre das Rentensystem nicht mehr finanzierbar, ohne die Altersgrenzen anzuheben.

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Es gibt trnasparente Klebefolien.

Beispiel:

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Die Halbwaisenrente beträgt 10% der Rente des Verstorbenen Elternteils. Wenn der/die Verstorbene noch keine Rente bezogen hat, wird die Rente unter Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (Zeit zwischen Todesdatum und der Regelaltersrente, die mit dem persönlichen Durchschnitt bewertet wird) fiktiv berechnet.

Eine Mindestgrenze gibt es dabei nicht.

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Wenn jemand vor dem Regelrentenalter verstirbt, wird seine Rente mit der Zurechnungszeit (Zeit zwischen Todestag und dem aktuellen Regelrentenalter - bei Todesfall 2024 = 66 Jahre) hochgerechnet. In diesem Fall wären das also 21 Jahre.

Grundlage ist der Durchschnitt der bisher erreichten Entgeltpunkte pro Monat. Nach der Hochrechnung gibt es aber einen Abzug von 10,8%, wenn das Regelrentenalter weiter als 3 Jahre in der Zukunft liegt.

Von dieser (fiktiv) berechneten Bruttorente werden dann 10% als Halbwaisenrente gezahlt. Es werden also mehr als 80 € sein. Wieviel genau kann man nur berechnen, wenn man das Versichertenkonto kennt. Wichtig ist, dass der/die Verstorbene bereits eine Kontenklärung gemacht hat, so dass alle Zeiten korrekt erfasst sind.

Dieselbe Berechnungsgrundlage gilt auch für die Witwen-/Witwerrente.

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Den Zuschlag für Kindererziehung gibt es erst ab 01.07.2023 und auch nur bei der „neuen“ Witwenrente.

Dadurch kann man - wenn man Kinder erzogen hat - trotz der 55% statt 60% auf mehr Witwenrente kommen als nach dem „alten“ Recht.

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Du kannst bedenkenlos zum Arzt gehen, ohne dass deine Eltern das erfahren.

  • Ab dem 15. Lebensjahr sind deine Sozialdaten geschützt - auch gegenüber deinen Eltern.
  • Es gibt keine jährliche Mitteilung über in Anspruch genommenen Leistungen - wenn man sie nicht selbst anfordert.
  • Dies kannst aber nur der Versicherte - also du selbst - deine Eltern bekommen keine Auskunft von der Krankenkasse - auch wenn du über sie familienversichert bist.

Eine Privatrechnung bekommst du vom Arzt nur dann, wenn du zusätzliche Leistungen vereinbarst, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. In dem Fall könnte es sein, dass deine Eltern es erfahren - falls die Rechnung per Post kommt.

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Das ist normal, weil man - besonders in deinem Alter - ziemlich unsicher ist gegenüber dem anderen Geschlecht - besonders dann, wenn man verknallt ist.

Als meine Tochter mich mit 15 fragte, wie sie erkennen könne, ob ein Junge sie wirklich mag, sagte ich ihr: „Wenn er dich anspricht und dabei nicht rot wird und nicht stottert, kannst du ihn vergessen - denn entweder er meint es nicht ernst oder er ist sehr abgebrüht."

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Wenn der Fußballgott nicht dazwischen funkt, gewinnt die beste Mannschaft - und das ist zweifellos Spanien.

Schade, dass Deutschland zu früh auf diesen Gegner gestoßen ist und der Schiedsrichter zudem noch eine krasse Fehlentscheidung getroffen hat.

Deutschland gegen Spanien hätte auch das Endspiel sein können.

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Das ist eine blöde Idee - die allerdings nicht von der Ampel kommt.

Ich finde es gut, wenn Rentner sich sozial engagieren - wenn sie es noch können.

Doch warum sollte man damit noch vor der Rente beginnen und das bei vollen Bezügen? Das ist unsinnig und auch nicht finanzierbar. Zudem würde das den Arbeitskräftemangel noch verschärfen, denn jedes Jahr gehen über 850.000 Beschäftigte in Rente.

Ich bin nach 47 Arbeitsjahren bereits Rentner und habe jetzt im Ruhestand mein Ehrenamt ausgedehnt. Ich bin froh, noch nützlich zu sein und anderen Menschen helfen zu können. Doch das kann man nicht verpflichtend machen.

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Laut § 218 StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch strafbar. Doch in § 218a StGB ist geregelt, in welchen Fällen dieser Tatbestand nicht zutrifft, der Abbruch also straffrei ist.

Bei bestimmten Indikationen und bei einem Abbruch innerhalb von 12 Wochen nach Beginn der Schwangerschaft ist es es die Entscheidung der Frau, ob sie das Kind austragen möchte. Die Kosten für den Eingriff werden bei Bedürftigkeit sogar vom Bund getragen.

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Ja

Selbstverständlich. Im Grundgesetz Artikel 4 Heißt es:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."

Das schließt nicht nur religiöse Menschen ein, sondern alle - unabhängig vom Glauben oder der Weltanschauung. Doch diese Freiheit endet dort, wo sie die Freiheit anderer einschränkt. Das scheinen allerdings einige streng Gläubige nicht akzeptieren zu wollen.

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Ich bin nicht reich, lebe nicht in einem Herrenhaus, habe keine Diener, keinen Pool, in dem ein halbes Dutzend Blondinen planschen, fahre keinen Porsche. Aber ich beneide auch Niemanden, der das hat - denn das alles macht nicht glucklich.

Man kann nicht pausenlos glücklich sein. Aber ich bin zufrieden, denn ich habe, was ich mir immer gewünscht habe:

  • ich bin seit über 40 Jahren glücklich verheiratet,
  • habe wunderbare Kinder und Enkel,
  • lebe im eigenen Haus, unweit vom Strand,
  • war im Beruf erfolgreich,
  • genieße jetzt meinen Ruhestand,
  • muss auf nichts verzichten...

Ob man zufrieden ist, hängt vor allem von der inneren Einstellung zum Leben ab.

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Finde ihn nicht gut,weil

er als Minister völlig inkompetent und zudem ignorant ist. Ich würde mir wünschen, dass er sich zum einen kompetente Berater sucht und zum anderen auch auf sie hört. Beides kann ich nicht erkennen.

Als Mensch mag er in Ordnung sein, das kann ich nicht einschätzen.

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Die Rente ist ein Ausdruck der Lebensleistung. Wer eine Rente von 1.100 € bezieht, hat entsprechend wenig eingezahlt. Die Gründe können verschieden sein.

Anspruch auf Grundsicherung hat allerdings jeder. Egal, ob er wenig oder gar nichts eingezahlt hat. Die Grundsicherung beträgt aber nicht 1.400 €, sondern den Bedarfssatz von 563 € + Miete - also das Notwendigste, um wohnen und leben zu können.

Wer 35 Jahre im Niedriglohnsektor gearbeitet und daher wenig verdient hat, bekommt ggf. einen Grundrentenzuschuss. Dadurch hat er auf jeden Fall mehr als ein Grundsicherungsempänger.

Dein Vergleich hinkt gewaltig.

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Die „Wahrheit“ ist je nach Blickwinkel immer subjektiv. Eine absolute Wahrheit gibt es bestenfalls in der Mathematik oder in wissenschaftlichen Erkenntnissen, die keinen Spielraum für Spekulationen lassen.

Es gibt verbohrte und beratungsresistente Fanatiker, die so sehr in dem gefangen sind, was sie für die „Wahrheit“ halten, dass sie nichts gelten lassen, was gegen ihre These spricht.

Genau so gibt es aber auch aufgeschlossene, wissensdurstige Menschen, die ihre Sichtweise auf die Dinge ändern, wenn sie durch Bildung oder eigene Erfahrungen merken, dass ihre Sichtweise falsch war und diese revidieren.

Was mich angeht, trete ich für meine Überzeugungen - also für das, was für mich die Wahrheit ist - ein und erwarte das auch von meinen Freunden. Ich habe keinen Grund, meine Augen vor der Realität zu verschließen oder sogar meine Überzeugungen zu verleugnen.

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Nackt ist unser natürlicher Zustand.

Es ist kein Grund, darüber zu reden und das groß auszuwerten. Du hast richtig gehandelt, indem du gar nicht darauf eingegangen bist und auch keine Stielaugen gemacht hast.

Für die Schwester deiner Freundin war es sicher auch peinlich, sonst hätte sie sich nicht sofort mit einem Handtuch bedeckt.

Am besten, man nimmt die Situation so wie sie ist, peinlich aber nicht weiter schlimm.

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