Wie viel Witwenrente gab es früher?

2 Antworten

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Den Zuschlag für Kindererziehung gibt es erst ab 01.07.2023 und auch nur bei der „neuen“ Witwenrente.

Dadurch kann man - wenn man Kinder erzogen hat - trotz der 55% statt 60% auf mehr Witwenrente kommen als nach dem „alten“ Recht.


Waterfight 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 12:16

Der Todszeitpunkt muss nach dem 1.7 sein oder bekommen es auch alle die die Voraustzungen haben und vor 2023 der partner gestorben ist

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okieh56  02.08.2024, 16:19
@Waterfight

Für alle Todesfälle, die nach dem 31.12.2001 eingetreten sind, wird die Witwenrente (nach „neuem“ Recht) um Zuschläge für Kindererziehung erhöht, wenn die Witwe Kinder bis zum 3. Lebensjahr erzogen hat.

Dasselbe gilt natürlich auch für Witwer.

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okieh56  04.08.2024, 16:45
@Waterfight

Du hast recht. Die Regelung gibt es schon seit 2002 - als das „neue“ Witwenrentenrecht eingeführt worden ist.

Da habe ich mich verschrieben - mein Fehler!

Danke für deinen Einwand!

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Was ist der Kinderzuschlag? Meinst Du die Halbwaisenrente? Die gab es schon immer. Oder zumindest seit sehr langer Zeit. Mein Vater ist 1968 gestorben, da habe ich Halbwaisenrente bekommen.


okieh56  02.08.2024, 11:51

Gemeint ist der ab 01.07.2023 neu eingeführte Zuschlag nach §78a SGB VI für Kindererziehung bei Witwen-/Witwerrenten nach „neuem“ Recht in Höhe von 2 Entgeltpunkten für das erste und je 1 Entgeltpunkt für jedes weiteres Kind.

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okieh56  02.08.2024, 16:29
@okieh56

Kleine Korrektur:

Der Zuschlag für Kindererziehung bei Witwenrenten nach „neuem“ Recht wurde nicht 2023, sondern bereits ab 2002 eingeführt (vorher gab es nur das „alte“ Recht).

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okieh56  02.08.2024, 16:34
@bielz54

Genau. Es geht um die persönlichen Entgeltpunkte, die multipliziert mit dem Rentenartfaktor und dem Aktuellen Rentenwert die Rentenhöhe ergeben.

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