Du bist genauso für die Verhütung verantwortlichm nicht nur deine Freundin, du hast auch einen Fehler gemacht.

Die Pille danach ist eine Hormonbombe, Unwohlsein nach der Einnahme ist völlig normal

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Du brauchst dich nicht rechtfertigen, du warst krank und gut. Die anderen sind sicherlich auch mal krank.

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Nein, musst du nicht. Du kannst beide Leistungen anrechnungsfrei beziehen

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Nochmals einen Antrag stellen, oder kannst du nachweisen, dass dein Antrag dort eingegangen ist

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Lege Widerspruch ein, kostet ja nichts. Begründe es damit, dass ihr nicht zusammen wirtschaftet bzw. noch kein Jahr zusammen lebt.

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Deine Mutter ist ein Haushaltsmitglied und vermutlich Mieterin der Wohnung. Du wirst ohne eigenes Einkommen keinen Anspruch auf Wohngeld haben und da du vermutlich auch nicht Mieter von Wohnraum bist auch nicht.

Wenn kannst nur deine Mutter einen Antrag für euch beide stellen.

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Da Bürgergeld und Wohngeld sich gegenseitig ausschließen ist deine Frage obsolet

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Du hast keinen Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins, allerdings ist so ein Gutschein 3 Jahre gültig, also hast du noch Zeit

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Es wird ein Jahresdurcschnitt berechnet,

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Warum will man den Betriebsfrieden mit so etwas stören? Was hast du davon? Warum willst du dem Kollegen einen reinwürgen? Auch bei deinem Chef wird das petzen nicht gut ankommen und außerdem wird dein Chef es schon wissen, der ist ja nicht blöd.

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Nein, wenn du der Mieter der Wohnung bist.

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Nein, dass werden die sicherlich nicht machen. Was wenn der Kindle jetzt teurer wird, würdest das denn auch bezahlen?

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In erster Linie sind deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet, aber eine Wohnung müssen sie dir nicht finanzieren. Wenn deine Eltern nicht leistungsfähig sind käme BAB in Betracht und du kannst dein Kindergeld benkommen. Eine Wohnung finanziert dr Staat dir nicht so ohne weiteres und suchen musst du auch selbst.

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Der Vater ist zum Unterhalt verpflichtet, jedenfalls für das Kind. Die Wohngeldbehörde wird darauf drängen, dass das mit dem Unterhalt geregelt wird, sollte er nicht leitungsfähig sein, dann musst du Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhalt ist eine vorangige Leistung gegenüber dem Wohngeld.

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