Wie fordere ich Betrag von Gutschein ein bei nicht-Terminvergabe?

3 Antworten

Aus rechtlicher Sicht ist ein Gutschein 3 Jahre gültig. Somit hast Du die Möglichkeit, diesen noch bis Ende 2026 einzulösen.


Tzonmas 
Beitragsersteller
 07.07.2024, 19:41

Naja, ich möchte ihn aber nicht mehr einlösen, da mir die Möglichkeit dazu ja gar nicht geboten wird. Und das kann ja irgendwie auch nicht richtig sein, seitens des Dienstleisters

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Du hast keinen Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins, allerdings ist so ein Gutschein 3 Jahre gültig, also hast du noch Zeit

Du müsstest erstmal nachweisen, dass er Dich "hinhält"! Wenn Du das dokumentieren kannst, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale wenden und fragen, was Du in dem Fall unternehmen kannst.