Wie fordere ich Betrag von Gutschein ein bei nicht-Terminvergabe?
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem.
Weihnachten 2023 habe ich einen Gutschein für ein Massagestudio bekommen. Nach erster Kontaktaufnahme hieß es, dass ich mich zu einem späteren Zeitpunkt melden solle (ca. 2-3 Monate später), da er aktuell keine Termine vergeben kann. Gesagt, getan, er war aber ständig nicht erreichbar; per Mail hat er erst nach Wochen geantwortet. Irgendwann hatte ich ihn wieder am Telefon und er hat "gnädigerweise" meinen Gutschein verlängert, da er mittlerweile kurz vor Ablauf war. Er konnte zu dem Zeitpunkt wieder keinen Termin vergeben und hat mich vertröstet.
Im März dieses Jahres habe ich dann per Mail erneut Kontakt aufgenommen; die Praxis war länger telefonisch nicht erreichbar, da es einen Todesfall bei ihm gab. Die Antwort im April (einen Monat später) von ihm war, dass er Stück für Stück die angehäuften Anfragen abtelefoniert, um Termine zu vergeben und ab 22.04. damit beginnt.
Nun … dreimal dürft ihr raten, wer bis heute keinen Anruf bzw. Termin bekommen hat. Mich nervt diese Situation sehr und ich möchte dort auch keinen Termin mehr, sondern den Betrag erstattet bekommen. Wie sieht also die rechtliche Lage aus? Was muss ich beachten, wenn ich den Betrag des Gutscheins ausgezahlt haben möchte?
Ich bin euch sehr dankbar über hilfreiche Tipps, denn bei meiner Recherche bin ich nicht wirklich fündig geworden.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Aus rechtlicher Sicht ist ein Gutschein 3 Jahre gültig. Somit hast Du die Möglichkeit, diesen noch bis Ende 2026 einzulösen.
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Naja, ich möchte ihn aber nicht mehr einlösen, da mir die Möglichkeit dazu ja gar nicht geboten wird. Und das kann ja irgendwie auch nicht richtig sein, seitens des Dienstleisters
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Du hast keinen Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins, allerdings ist so ein Gutschein 3 Jahre gültig, also hast du noch Zeit
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du müsstest erstmal nachweisen, dass er Dich "hinhält"! Wenn Du das dokumentieren kannst, kannst Du Dich an die Verbraucherzentrale wenden und fragen, was Du in dem Fall unternehmen kannst.