Hat einer Erfahrung mit Widerspruch von Ablehnung eines Wohngeldantrages?

4 Antworten

Du bist 3,-€. Vermutlich wird das aufgrund des Mangels einer ersichtlichen Notwendigkeit von 3,-€ abgelehnt.

Einspruch kannst Du immer einlegen.

Ein anwaktliches Beratungsgespräche kostet bereits weit mehr als 3,-€


JedenHelfen 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 20:13

Ich habe eine Rechtschutz, dafür sind die da. Verstehe nicht wieso mir da einmalig 70€ bewilligt werden aber über ein halbes Jahr brauchen, dass das Einkommen zu hoch ist. Ich habe nichts mit seinem Geld zu tun. Zahle von den 700 schon 400 Miete 50 Strom und 150€ essen. Und der Rest.. will ich gar nicht von reden 😂

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Bei zwei Personen im Haushalt ist die Einkommensgrenze nicht 1.896 sonder 1.854 Euro. Ihr liegt also darüber.

https://www.wohngeld.org/einkommen/#Wohngeldtabellen_fuer_Mietstufe_1


JedenHelfen 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 20:24

wir haben Mietstufe 2 und nicht 1 :)

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TinaPauli  16.07.2024, 20:14

Woher weißt du welche Mietstufe dort ist wo der Fragesteller lebt?

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ZuumZuum  16.07.2024, 20:17
@TinaPauli

Habe ich auf Grund der genannten abgelehnten Summe einfach mal als gegeben angenommen. Aber Recht hast Du, ohne spezielle Informationen, welche benötigt werden kann er sich ja nun unter dem Link selber ansehen, ist eine richtige Antwort unmöglich.

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Lege Widerspruch ein, kostet ja nichts. Begründe es damit, dass ihr nicht zusammen wirtschaftet bzw. noch kein Jahr zusammen lebt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

JedenHelfen 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 20:25

Ja jetzt leben wir ein Jahr zusammen aber zu dem Zeitpunkt als ich den Antrag gestellt habe, haben wir 8 Monate zusammen gelebt bzw gewohnt.

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Hallo,

beim Wohngeld wird immer das Gesamteinkommen des Haushalts der Miete gegenübergestellt. Wenn du wie in deinem Fall 3€ unter der Grenze bist würde sich zwar evtl. in der Theorie was errechnen, jedoch steht im Gesetzt (§ 21 WoGG): Ein Wohngeldanspruch besteht nicht, wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde.

Bei den 70€ wird wahrscheinlich das Einkommen weniger, die Miete höher oder eine sonstige Komponente anders sein als in den anderen Monaten.

Kleiner Tipp: I.d.R. sind bei den Bescheiden Berechnungsblätter mit dabei, dort ist alles aufgelistet. Vergleich diese doch mal und schau wo der Unterschied ist.

Du kannst natürlich immer Widerspruch einlegen, da brauchst du auch vorerst keinen Anwalt.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kenne mich berufsbedingt mit Wohngeld aus