Hat einer Erfahrung mit Widerspruch von Ablehnung eines Wohngeldantrages?
Hallo Leute,
ich habe im Januar einen Antrag auf Wohngeld gestellt, da ich nach meinem Studium, meinen Teilzeit Job verloren habe und nur knapp 700€ ALG1 bekomme.
Ich wohne zwar mit meinem Partner aber als ich den Antrag gestellt habe, haben wir nicht mal ein Jahr zusammen gelebt.
Jeder zahlt seinen Teil an Miete, Strom usw. er könnte auch nicht für mich Bürgen, wenn was wäre, würde ich auch nicht wollen. Er bezieht auch Arbeitslosengeld1 und wir sind angeblich über die Einkommensgrenze. Die Einkommensgrenze wäre 1896 und wir haben 1893. Trotzdem wurde der Antrag abgelehnt.
Das komische an der Sache ist, im November wird mir einmalig 70 Euro gezahlt bzw. wurde mir bewilligt. Finds komisch, weil die Situation ja die gleiche ist.
findet ihr ich wollte Widerspruch einlegen?
Habe auch schon überlegt zum Anwalt zu gehen, der sich damit auskennt: auch Ämter machen genug Fehler.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Wiesel1978/1568040223384_nmmslarge__492_472_2319_2319_32abe0f875740f2ad140c4a79a7c54f4.jpg?v=1568040223000)
Du bist 3,-€. Vermutlich wird das aufgrund des Mangels einer ersichtlichen Notwendigkeit von 3,-€ abgelehnt.
Einspruch kannst Du immer einlegen.
Ein anwaktliches Beratungsgespräche kostet bereits weit mehr als 3,-€
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Ich habe eine Rechtschutz, dafür sind die da. Verstehe nicht wieso mir da einmalig 70€ bewilligt werden aber über ein halbes Jahr brauchen, dass das Einkommen zu hoch ist. Ich habe nichts mit seinem Geld zu tun. Zahle von den 700 schon 400 Miete 50 Strom und 150€ essen. Und der Rest.. will ich gar nicht von reden 😂
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Bei zwei Personen im Haushalt ist die Einkommensgrenze nicht 1.896 sonder 1.854 Euro. Ihr liegt also darüber.
https://www.wohngeld.org/einkommen/#Wohngeldtabellen_fuer_Mietstufe_1
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Habe ich auf Grund der genannten abgelehnten Summe einfach mal als gegeben angenommen. Aber Recht hast Du, ohne spezielle Informationen, welche benötigt werden kann er sich ja nun unter dem Link selber ansehen, ist eine richtige Antwort unmöglich.
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Lege Widerspruch ein, kostet ja nichts. Begründe es damit, dass ihr nicht zusammen wirtschaftet bzw. noch kein Jahr zusammen lebt.
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Ja jetzt leben wir ein Jahr zusammen aber zu dem Zeitpunkt als ich den Antrag gestellt habe, haben wir 8 Monate zusammen gelebt bzw gewohnt.
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Hallo,
beim Wohngeld wird immer das Gesamteinkommen des Haushalts der Miete gegenübergestellt. Wenn du wie in deinem Fall 3€ unter der Grenze bist würde sich zwar evtl. in der Theorie was errechnen, jedoch steht im Gesetzt (§ 21 WoGG): Ein Wohngeldanspruch besteht nicht, wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde.
Bei den 70€ wird wahrscheinlich das Einkommen weniger, die Miete höher oder eine sonstige Komponente anders sein als in den anderen Monaten.
Kleiner Tipp: I.d.R. sind bei den Bescheiden Berechnungsblätter mit dabei, dort ist alles aufgelistet. Vergleich diese doch mal und schau wo der Unterschied ist.
Du kannst natürlich immer Widerspruch einlegen, da brauchst du auch vorerst keinen Anwalt.
LG
Woher weißt du welche Mietstufe dort ist wo der Fragesteller lebt?