Kinderzuschlag (Kizu) und Wohngeld gleichzeitig beziehen ,habe ich einen Fehler am Antrag gemacht?
Hallo habe Wohngeld beantragt ,während der Bearbeitung habe ich Kinderzuschlag beantragt, im Kinderzuschlagantrag habe ich am Ende als Zusatzinformation angegeben das Wohngeld beantragt habe ,aber noch keine Bewilligung ist . Jetzt kam ein positiver bescheid über Kizu und jetzt wurde Wohngeld auch bewilligt ,muss ich das jetzt im Nachhinein angeben ? Weil laut Internet wurde weder Wohngeld Geld noch Kizu gegeneinander angerechnet ?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, musst du nicht. Du kannst beide Leistungen anrechnungsfrei beziehen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kinderzuschlag wird beim Wohngeld nur für die sogenannte Plausibilitätsprüfung relevant, sprich wenn das restliche Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern oder wenn Bürgergeld bezogen wird und das Kizu und Wohngeld höher liegt als das Bürgergeld.
Kindergeld und Kinderzuschlag hingegen wird nicht beim Wohngeld angerechnet.
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Su solltest in jedem Fall bei der Wohngeldstelle melden, dass und wieviel Kindergeldzuschlag Du bekommst, und auch umgekehrt.
Sofern die Ämter sich schon untereinander ausgetauscht haben, ändert sich nichts.
Ansonsten kann es zu Rückforderungen kommen.
Vielleicht auch zu einem Bußgeld, wenn du eine Pflicht nicht erfüllt hast.
Ich hatte früher immer allen beteiligten Stellen gemeldet von wem ich was bekomme.
Das erschien mir einfacher, als mich (verlässlich) zu informieren, ob ich etwas melden/angeben muss.
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Kinderzuschlag wird nicht aufs Wohngeld angerechnet.
Ist im Endeffekt nur, wenns Einkommen zu gering ist und der Wohngeldantrag sonst nicht plausibel wäre sprich der Lebensunterhalt könnte nicht gestemmt werden, weil das ist bei Wohngeld zwingend erforderlich.
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Kinderzuschlag und Wohngeld muss nicht angegeben werden, da es kein anrechenbares Einkommen ist.
Nur wenn das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen beim Wohngeld knapp wäre und beim Kinderzuschlag das anrechenbare Einkommen zur Deckung des Bedarfs nach dem SGB - ll ggf.nicht ausreichen sollte, wäre es schlau es anzugeben.
Denn auch wenn es wie erklärt kein anrechenbares Einkommen ist, kann Wohngeld und Kinderzuschlag helfen die Anträge bewilligt zu bekommen, was hier ja aber schon unabhängig voneinander passiert ist.
Demnach hat das zuschussfähige Mindesteinkommen für das Wohngeld auch ohne Kinderzuschlag und umgekehrt das Einkommen für Kinderzuschlag auch ohne Wohngeld zur Deckung des Bedarfs nach dem SGB - ll ausgereicht.
Sonst hätte man den Kinderzuschlag nämlich nicht bewilligt, wenn der Bedarf nach dem SGB - ll inkl.des Kinderzuschlags den Bedarf nicht decken würde.
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Nein musst Du nicht, weil Kinderzuschlag weder beim Wohngeld, noch im Umkehrschluss Wohngeld beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet wird.