Kinderzuschlag (Kizu) und Wohngeld gleichzeitig beziehen ,habe ich einen Fehler am Antrag gemacht?

4 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt

Nein, musst du nicht. Du kannst beide Leistungen anrechnungsfrei beziehen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

Kinderzuschlag wird beim Wohngeld nur für die sogenannte Plausibilitätsprüfung relevant, sprich wenn das restliche Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern oder wenn Bürgergeld bezogen wird und das Kizu und Wohngeld höher liegt als das Bürgergeld.

Kindergeld und Kinderzuschlag hingegen wird nicht beim Wohngeld angerechnet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Su solltest in jedem Fall bei der Wohngeldstelle melden, dass und wieviel Kindergeldzuschlag Du bekommst, und auch umgekehrt.

Sofern die Ämter sich schon untereinander ausgetauscht haben, ändert sich nichts.

Ansonsten kann es zu Rückforderungen kommen.

Vielleicht auch zu einem Bußgeld, wenn du eine Pflicht nicht erfüllt hast.

Ich hatte früher immer allen beteiligten Stellen gemeldet von wem ich was bekomme.

Das erschien mir einfacher, als mich (verlässlich) zu informieren, ob ich etwas melden/angeben muss.


Zuko540  18.07.2024, 23:21

Kinderzuschlag wird nicht aufs Wohngeld angerechnet.

Ist im Endeffekt nur, wenns Einkommen zu gering ist und der Wohngeldantrag sonst nicht plausibel wäre sprich der Lebensunterhalt könnte nicht gestemmt werden, weil das ist bei Wohngeld zwingend erforderlich.

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isomatte  17.07.2024, 13:36

Kinderzuschlag und Wohngeld muss nicht angegeben werden, da es kein anrechenbares Einkommen ist.

Nur wenn das benötigte zuschussfähige Mindesteinkommen beim Wohngeld knapp wäre und beim Kinderzuschlag das anrechenbare Einkommen zur Deckung des Bedarfs nach dem SGB - ll ggf.nicht ausreichen sollte, wäre es schlau es anzugeben.

Denn auch wenn es wie erklärt kein anrechenbares Einkommen ist, kann Wohngeld und Kinderzuschlag helfen die Anträge bewilligt zu bekommen, was hier ja aber schon unabhängig voneinander passiert ist.

Demnach hat das zuschussfähige Mindesteinkommen für das Wohngeld auch ohne Kinderzuschlag und umgekehrt das Einkommen für Kinderzuschlag auch ohne Wohngeld zur Deckung des Bedarfs nach dem SGB - ll ausgereicht.

Sonst hätte man den Kinderzuschlag nämlich nicht bewilligt, wenn der Bedarf nach dem SGB - ll inkl.des Kinderzuschlags den Bedarf nicht decken würde.

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Nein musst Du nicht, weil Kinderzuschlag weder beim Wohngeld, noch im Umkehrschluss Wohngeld beim Kinderzuschlag als Einkommen angerechnet wird.