Spielt beim Wohngeld Antrag das Einkommen eines Mitbewohners eine Rolle obwohl man selbst kein Einkommen hat?

5 Antworten

Deine Mutter ist ein Haushaltsmitglied und vermutlich Mieterin der Wohnung. Du wirst ohne eigenes Einkommen keinen Anspruch auf Wohngeld haben und da du vermutlich auch nicht Mieter von Wohnraum bist auch nicht.

Wenn kannst nur deine Mutter einen Antrag für euch beide stellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte

george82 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 12:11

''Du wirst ohne eigenes Einkommen keinen Anspruch auf Wohngeld haben'', ist das nicht die Voraussetzung dass man Wohngeld kriegt? Auf dem Vertrag sind wir beide als Mieter angegeben, das heist ich muss auch einen Teil der Miete zahlen. Ich bin nicht minderjärig oder unter 25 dass meine Eltern für mich zahlen.

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Erst einmal müsstest Du selber Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und dazu wäre noch ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.

Selbst wenn Du mit im Mietvertrag stehen solltest, wirst Du alleine keinen Anspruch auf Wohngeld haben, weil Du zum Haushalt deiner Mutter gehörst.

Es könnte also nur gemeinsam ein Anspruch bestehen, wenn deine Mutter über das entsprechende zuschussfähige Mindesteinkommen für euch beide verfügen würde.

Mit Bürgergeld vom Jobcenter hat Wohngeld nichts zu tun, da bildest Du ab der Vollendung des 25 Lebensjahres im Haushalt der Mutter deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft und hättest bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Mutter Anspruch auf Bürgergeld.


george82 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 13:20

Danke. Den ersten Teil habe ich nicht ganz verstanden aber egal. Zum zweiten Teil wegen Bürgergeld, wie ich bereits in anderen Kommentaren geschrieben habe, das ist mir bekannt aber es wird vom Jobcenter erst auf die Gerichtsentscheidung gewartet, ob die Kündigung rechtens ist und ob ich noch Geld vom AG bekomme. Das Problem ist halt dass ich bis dahin theoretisch Obdachlos bin. Ich hab denen eine email geschickt und warte nochmal 1 Woche ab, dann melde ich mich von der Wohnung ab.

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Wohngeldrechtlich bilden Eltern mit ihren Kindern einen gemeinsamen Haushalt. Daher ist das Einkommen aller dieser Personen zu berücksichtigen.

Es sollte geprüft werden, ob nicht eher ein Antrag auf Bürgergeld gestellt werden sollte.


george82 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 12:35

Kinder sind auf ihre Eltern angewiesen solange sie unter 25 Jahre als sind, das bin ich nicht. Ich habe auch einen Antrag auf Bürgergelt gestellt aber da wollen die erstmal abwarten bis die Entscheidung vom Arbeitsgericht kommt. Und bis dahin bin ich Obdachloch, so sieht es in der Realität aus.

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schonen  16.07.2024, 12:49
@george82

Der erste Satz erscheint als nicht verständlich.

Offensichtlich fehlen wesentliche Teile des Sachverhaltes …

Das Abwarten des Jobcenters auf arbeitsgerichtliche Entscheidungen erscheint als womöglich rechtswidrig.

Ergänzend sollte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld geprüft werden.

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Das kommt darauf an, wer der Mitbewohner ist.

Ist er dein Partner, dann muss er für dich aufkommen und nicht der Staat.


george82 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 11:13

Das ist die Mutter aber ich bin nicht Minderjährig, bedeutet wir haben getrennte Kassen.

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george82 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 11:17
@Skywalker17

Den Antrag habe ich im Rathaus bei der Wohngeldabteilung gestellt. Das hat nichts mit dem Jobcenter zu tun, da bekomme ich nichts weil ich noch ein Gericht mit dem alten Arbeitgeber habe.

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Aufgrund deiner Rückantwort, Stichwort Bedarfsgemeinschaft, ist das nicht nur möglich, sondern sehr wahrscheinlich.


george82 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 11:20

Es ist die Rede von einer Bedarfsgemeinschaft, sondern Wohngemeinschaft. Bedarf habe ausschließlich ich. Sonst müsste ich theoretisch aus der Wohnung ausziehen weil ich meinen Mietanteil nicht bezahlen kann.

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Eckengucker  16.07.2024, 11:34
@george82

Doch, wenn du mit deiner Mutter zusammen wohnst, ist es sehr wahrscheinlich eine Bedarfsgemeinschaft, auch wenn du das nicht so siehst. Eine Wohngemeinschaft wäre eine klare Trennung von allem, das fängt schon bei einem Untermietvertrag an und vieles vieles mehr.

Wenn du es anders siehst, versuch es. Man muss nicht über Meinungen diskutieren, nur über den realistischen Sachverhalt.

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george82 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 11:42
@Eckengucker

Und wenn auf dem Mietvertrag beide Mieter drauf stehen? Wie gesagt, ich wohne zwar mit meiner Mutter aber wir haben uns die Kosten immer geteilt. Wir haben getrennte Kassen. Sie hat ihre Arbeit, ich hatte meine. Nun bin ich Arbeitslos und keiner hilft mir wegen meinen Kosten. Jobcenter nicht weil Gericht noch läuft und das kann noch lange laufen und Rathaus nicht weil ein Haushaltsmitglied genug verdient? Ich sende denen eine email weil telefonisch komme ich nicht. Danke

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Eckengucker  16.07.2024, 11:44
@george82

Gerade ein entsprechender Mietvertrag, unterschrieben durch beide, ist ein Nachweis für eine Bedarfsgemeinschaft und kein Beweis dagegen.

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TinaPauli  16.07.2024, 12:02

Es gibt im Wohngeld keine Bedarfsgemeinschaften, nur Haushaltsmitglieder

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